Beim privaten Verkauf einer Immobilie muss der Erlös unter bestimmten Bedingungen als Einkommen versteuert werden, und zwar dann, wenn sich die Immobilie weniger als zehn Jahre im Besitz des Verkäufers befand. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen, sodass auch der Immobilienverkauf nach 3, 4 oder 5 Jahren steuerfrei sein kann.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Private Verkäufer von Immobilien müssen auf den Gewinn Einkommenssteuer zahlen, wenn seit dem Erwerb bis zum Verkauf nicht mindestens zehn Jahre vergangen sind.
  • Eine Ausnahme hiervon besteht dann, wenn der Verkäufer die Immobilie selbst genutzt hat. In diesem Fall ist der Immobilienverkauf auch nach 3, 4 oder 5 Jahren steuerfrei.
  • Außerdem muss ein Gewinn bis zur Freibetragsgrenze von 600 Euro nicht versteuert werden.
  • Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, die nicht selbst genutzt wurden, müssen in der Einkommenssteuererklärung angegeben und versteuert werden.
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  • Wann muss beim privaten Immobilienverkauf mit einer Besteuerung des Gewinns gerechnet werden?

    Private Immobilienverkäufe sind im Unterschied zu gewerblichen Verkäufen von der Besteuerung ausgenommen, sofern der Verkauf erst später als zehn Jahre nach dem Erwerb der Immobilie erfolgt. Als Grundlage dient das Einkommenssteuergesetz (EStG) und hierbei insbesondere der § 23 EStG, der private Veräußerungsgeschäfte zum Inhalt hat.

    Versteuert werden muss jedoch ein Gewinn, der aus dem Verkauf einer Immobilie vor Ablauf der Zehnjahresfrist resultiert. Für die Berechnung des Fristbeginns und des Fristendes ist der Abschluss des obligatorischen Rechtsgeschäfts (= Abschluss des Kauf- und Verkaufvertrags) maßgebend und nicht der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums. Üblicherweise ist der zu versteuernde Gewinn die Kaufsumme minus Ausgaben und Kosten, die in Verbindung mit dem Erhalt und dem Verkauf der Immobilie stehen. Die Besteuerung erfolgt gemeinsam mit dem Gesamteinkommen des Verkäufers, bei dem es sich beispielsweise um Löhne, Honorare oder Renten handeln kann.

    Der Gewinn muss nicht versteuert werden, wenn er unterhalb der Freigrenze von 600 Euro liegt. Für die Erhebung der Steuer ist es unerheblich, ob es sich bei der Immobilie um ein unbebautes Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus handelt. Weitere Informationen zu Steuern beim Hausverkauf erhalten Sie in diesem Artikel.


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    Welche Bedingungen gelten bei der Besteuerung beim Immobilienverkauf innerhalb von 5 Jahren?

    Grundsätzlich sind Gewinne aus Immobilienverkäufen auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei, wenn sie durch den Verkäufer selbst oder seine Kinder zu Wohnzwecken zwischen dem Erwerb und dem Verkauf oder mindestens in den letzten drei Jahren vor dem Verkauf genutzt wurden. Das gilt nicht nur für einen Hauptwohnsitz, sondern auch Zweitwohnsitze, Ferienhäuser und Objekte, die einer doppelten Haushaltsführung dienen..

    Möchten Sie also eine Eigentumswohnung nach 5 Jahren verkaufen, die Sie bisher gänzlich oder auch nur teilweise zum Wohnen genutzt haben, ist der Erlös für Sie steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht für unbebaute Grundstücke, da diese nach Ansicht des Gesetzgebers nicht zu Wohnzwecken genutzt werden können. Das bedeutet, dass Sie Einkommenssteuer zahlen müssen, wenn Sie ein unbebautes Grundstück nach 3, 4 oder 5 Jahren verkaufen. Außerdem gilt die Steuerbefreiung dann nicht, wenn das innerhalb der Zehnjahresfrist zu verkaufende Objekt vermietet oder verpachtet war oder wegen Leerstands überhaupt nicht genutzt wurde.

    Bei einem Immobilienverkauf innerhalb von 5 Jahren sollte die Drei-Objekt-Grenze beachtet werden. Das Finanzamt kann nämlich bei einem Verkauf von mehr als drei Immobilien innerhalb dieses Zeitraums unter Umständen annehmen, dass der Verkäufer gewerblich handelt. In diesem Fall würden Umsatzsteuern in Höhe von 19 Prozent auf den Kaufpreis anfallen, die der Verkäufer an das Finanzamt weiterleiten muss. Außerdem sind Gewerbesteuern zu zahlen. Die Drei-Objekt-Grenze gilt nicht bei ererbten Immobilien und auch nicht bei bebaut erworbenen Grundstücken, die sich mindestens zehn Jahre im Besitz des Verkäufers befanden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur zehnjährigen Spekualtionsfrist bei Immobilien.

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    FAQ: Häufige Fragen zum steuerfreien Immobilienverkauf nach 3 Jahren

    ​Kann man sein Haus nach 3 Jahren verkaufen?

    Der Immobilienverkauf ist nach 3, 4 oder 5 Jahren steuerfrei, wenn Sie als Verkäufer:in eine Immobilie selbst genutzt haben. Ein weiterer Vorteil: Gewinne bis zur Freibetragsgrenze von 600 Euro müssen nicht versteuert werden.

    ​Wie hoch ist die Spekulationssteuer nach 3 Jahren?

    Die Spekulationsfrist für Immobilien, die selbst genutzt wurden, beträgt drei Jahre. Für Ihre Immobilie fällt also keine Spekulationssteuer an, wenn Sie im Verkaufsjahr und den beiden vorherigen Jahren selbst im Haus gewohnt haben. Hier erfahren Sie mehr zur Spekulationssteuer bei Immobilien.

    ​Wann kann ich meine Immobilie steuerfrei verkaufen?

    Für den steuerfreien Verkauf einer Immobilie gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können zum Beispiel die 10-Jahresfrist für die Spekulationssteuer abwarten oder die Immobilie selbst bewohnen und nach 3 Jahren steuerfrei verkaufen. Mehr zu den Steuern beim Hausverkauf erfahren Sie in diesem Artikel.

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