Lebensumstände können sich sehr schnell ändern, Wohnraum wird von heute auf morgen nicht mehr gebraucht. Aber wie und unter welchen Bedingungen können Mieter:innen, aber auch Vermieter:innen vor Einzug vom Mietvertrag zurücktreten? Wir gehen dem in diesem Beitrag nach und erklären unter anderem das vertraglich festgelegte Rücktrittsrecht.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Im Mietvertrag kannst du vereinbaren, dass beiden Mietparteien vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten können.

  • Der Rücktritt vom Mietvertrag vor Einzug kann einvernehmlich mithilfe eines Mietaufhebungsvertrags erfolgen.

  • Auch eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlich festgelegten Frist ist denkbar. Diese Frist beginnt normalerweise mit der fristgerechten Zustellung der Kündigung.

  • Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.

Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn – ein Überblick

Ein Mietvertrag, der von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde, ist für beide Seiten bindend. Im deutschen Mietrecht ist kein grundsätzliches Rücktrittsrecht vereinbart.


Ein Mietvertrag wird von einer Vermieterin in eine Mappe gelegt

Dennoch gibt es für Mieter:innen und Vermieter:innen Möglichkeiten, sich aus dem Mietverhältnis vor Mietbeginn zu befreien.

 

Hier ein kurzer Überblick:

Im Mietvertrag wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart:

Damit ist der Rücktritt jederzeit vor Einzug durch beide Seiten möglich.

Mietaufhebungsvertrag:

Die Beendigung des Mietvertrags ist jederzeit im gegenseitigen Einverständnis möglich, auf der Grundlage eines Mietaufhebungsvertrags.

Ordentliche Kündigung:

Mit einer Frist von drei Monaten kann der:die Mieter:in das Mietverhältnis kündigen. Wenn der:die Vermieter:in kündigen will, müssen Gründe wie Eigenbedarf vorliegen.

Es liegen arglistige Täuschung oder Mängel vor:

Der:die Mieter:in hat falsche Angaben in der Selbstauskunft o. ä. gemacht oder der:die Vermieter:in hat Mängel verschwiegen.

Rechtswidriges Haustürgeschäft:

Der Abschluss des Mietvertrags erfolgte überraschend und unvorbereitet, beispielsweise durch Hausverwaltung oder Vermieter:in an der eigenen Haustür. Von einem solchen Mietvertrag kann der:die Mieter:in innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Wurde er:sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist um ein Jahr.

  • Im Mietvertrag wurde ein Rücktrittsrecht vereinbart:

    Damit ist der Rücktritt jederzeit vor Einzug durch beide Seiten möglich.

    Mietaufhebungsvertrag:

    Die Beendigung des Mietvertrags ist jederzeit im gegenseitigen Einverständnis möglich, auf der Grundlage eines Mietaufhebungsvertrags.

    Ordentliche Kündigung:

    Mit einer Frist von drei Monaten kann der:die Mieter:in das Mietverhältnis kündigen. Wenn der:die Vermieter:in kündigen will, müssen Gründe wie Eigenbedarf vorliegen.

  • Es liegen arglistige Täuschung oder Mängel vor:

    Der:die Mieter:in hat falsche Angaben in der Selbstauskunft o. ä. gemacht oder der:die Vermieter:in hat Mängel verschwiegen.

    Rechtswidriges Haustürgeschäft:

    Der Abschluss des Mietvertrags erfolgte überraschend und unvorbereitet, beispielsweise durch Hausverwaltung oder Vermieter:in an der eigenen Haustür. Von einem solchen Mietvertrag kann der:die Mieter:in innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Wurde er:sie nicht über das Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist um ein Jahr.


Am einfachsten ist der Rücktritt vom Mietvertrag, wenn ein Rücktrittsrecht im Mietvertrag vereinbart worden ist. Allerdings bringt dieses Rücktrittsrecht auch große Unsicherheit mit sich, weil dein:e Vertragspartner:in kurz vor Mietbeginn abspringen könnte.

hint
Rücktritt von mündlich abgeschlossenen Mietverträgen

Auch mündliche Mietverträge sind rechtlich bindend und ein Rücktritt vor Einzug nur in Ausnahmefällen möglich. Um zu vermeiden, dass vor Gericht Aussage gegen Aussage steht, solltest du beim Abschluss des Mietvertrags eine:n Zeug:in dazuholen oder den Vertrag schriftlich aufsetzen.

Rechtsmittel für den Rücktritt vom Vertrag vor Einzug

Absicherung durch Rücktrittsklausel

Eine zusätzliche Klausel, die Rücktrittvereinbarung, kann im Mietvertrag ein Rücktrittsrecht verbindlich festlegen. Durch sie kannst du oder dein:e Mieter:in ohne Angabe von Gründen vom Mietverhältnis vor Mietbeginn zurücktreten. In diesem Fall sind bereits geleistete Kautionszahlungen dem:der Mieter:in zu erstatten. Hat der:die Mieter:in die Schlüssel erhalten oder ist sogar eingezogen, verfällt das Rücktrittsrecht.

In gewöhnlichen Standardmietverträgen ist die Rücktrittsvereinbarung in der Regel nicht enthalten, kann aber im dafür vorgesehenen Raum für Zusatzvereinbarungen eingetragen werden. Das Rücktrittsrecht gilt sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Mietaufhebungsvertrag: eine einvernehmliche Trennung

Ein Vertrag lässt sich auch ohne Rücktrittsvereinbarung beenden, und zwar über einen Mietaufhebungsvertrag. Dieser schriftliche Vertrag kommt einvernehmlich zustande. Unter Umständen ist ein geeignete:r Ersatzmieter:in bereits gefunden, der:die den Vertrag zu den gleichen Bedingungen übernehmen kann.

Das Schriftstück sollte alle Vertragskonditionen beinhalten, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen. Der Mietaufhebungsvertrag kann einen Mietvertrag noch vor Beginn der Mietzeit beenden, aber auch zu jedem anderen späteren Zeitpunkt des Mietverhältnisses.




Umzugsunternehmen vergleichen

Spare bis zu 42% bei deinem Umzug!

Vergleiche mit uns kostenlos
Angebote von Umzugsfirmen.

Jetzt Preise vergleichen

Kündigung statt Rücktritt – so geht’s

Wenn du dich als Vermieter:in nicht zu einem Mietaufhebungsvertrag bereit erklärst und das Rücktrittsrecht nicht Teil eures Mietvertrags ist, kommt nur die ordentliche Kündigung infrage. Eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist ist übrigens zu jeder Zeit möglich, sofern keine Mindestmietdauer vereinbart wurde.

Die Kündigung ist auch möglich für Mietverhältnisse, die noch nicht in Vollzug gesetzt worden sind.

Die Frage ist aber hier, wann die Kündigungsfrist beginnt:

  1. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder
  2. Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn?


Beispiel:
Ein Mietverhältnis soll zum 01. August beginnen. Die Vertragsunterzeichnung fand am 01. März statt.

  • Im ersten Fall wird die Kündigung zum 30. Juni wirksam, wenn der:die Mieter:in bis zum 3. April gekündigt hat. Der Vertrag ist noch vor dem vereinbarten Mietbeginn beendet.
  • Im zweiten Fall erfolgt die Kündigung bis zum 3. September und wird zum 30. November wirksam. Die Miete für die Monate August bis einschließlich November muss bezahlt werden, selbst wenn die Wohnung nicht bezogen wurde.

 

Du solltest deinen Vertrag daraufhin prüfen, ob er eine Vereinbarung zum Beginn der Kündigungsfrist enthält, sodass die Kündigung erst mit Beginn des Mietverhältnisses möglich wird.
Gibt es keinerlei Vereinbarungen, dann beginnt die Kündigungsfrist mit der Zustellung der Kündigung.

hint
Kein Kündigungsrecht bei Mindestmietdauer

Wurde eine Mindestmietdauer vereinbart, kann die Kündigung erst nach dem festgelegten Zeitraum erfolgen, es sei denn, du lässt ihn:sie aus Kulanz aus dem Vertrag. Anderenfalls kann er:sie zwar ausziehen, muss aber weiterhin die Miete zahlen.

Rücktritt bei Mängeln oder Täuschung

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist auch dann möglich, wenn eine der Vertragsparteien etwas vorgetäuscht oder Mängel verschwiegen hat.

Bei einer arglistigen Täuschung hat der:die Mieter:in beispielsweise in der Selbstauskunft falsche Angaben zur Bonität gemacht. Damit sind die Voraussetzungen erfüllt, ihn:sie aus dem Mietvertrag zu entlassen. Indem du den Vertrag anfichtst, kannst du ihn im Idealfall beenden. Dein zeitlicher Rahmen beträgt ein Jahr und die Jahresfrist beginnt mit Kenntnis über die falschen Angaben.


house laptop

Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!

Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.


Eine Täuschung kann auch vom:von der Vermieter:in ausgehen. Ein immer wiederkehrender Fall ist, wenn ein:e Vermieter:in eine Wohnumgebung als kinderfreundlich beschreibt, sich aber alle Nachbarn über Kinderlärm beschweren.

Hast du als Vermieter:in vor Vertragsunterzeichnung Mängel verschwiegen, so kann dein:e Mieter:in vom Vertrag zurücktreten. Genauso verhält es sich, wenn du beim Unterschreiben des Mietvertrags die Beseitigung bestimmter Mängel zugesichert hast, dem aber nicht nachgekommen bist.

Der Rücktritt vom Mietvertrag seitens des:der Mieter:in ist ebenfalls berechtigt, wenn die Wohneinheit nicht fristgerecht übergeben wurde, beispielsweise im Falle einer Sanierung. Nach § 323 BGB bist du zur pünktlichen Übergabe der Mietsache verpflichtet. Eine Sanierung rechtfertigt keinen zeitlichen Verzug. Du stehst selbst dann in der Verantwortung, wenn du nicht selbst verantwortlich bist, sondern äußere Einflüsse den Mangel verschuldet haben.

Mietrechtsberatung erhalten

Als WohnenPlus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du Unterstützung bei Mietrechtsthemen.

Die aufgeführten Fälle bezeichnet man als Rücktritt vom Mietvertrag wegen Täuschung oder Verschweigen von Mängeln. Rechtlich gesehen gehören sie in die Kategorie fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB. Sie sind dementsprechend nicht an den Zeitraum vor dem Einzug gebunden, sondern können auch nach dem Einzug zur Kündigung führen, wenn eine Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.

Bevor es zur Anfechtung des Mietvertrags kommt, sollte auf jeden Fall für deinen individuellen Fall juristischer Rat eingeholt werden, sofern eine außergerichtliche Regelung keine Option mehr darstellt.


digital-contract

Du willst keine Neuigkeiten zum Thema Vermietung verpassen?

Ob Immobilien-News, neue Gerichtsurteile oder nützliche Tipps: Mit unserem Newsletter für Vermieter:innen bist du immer auf dem neuesten Stand.

* Pflichtangabe

FAQ: Häufige Fragen zum Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn

Wie lange kann man von einem unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten?

Kam der Mietvertrag durch ein Haustürgeschäft auf spontane Art und Weise zustande, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Vermieter:innen müssen ihre Vertragspartner:innen darüber informieren, anderenfalls verlängert sich die Frist um ein Jahr. Dies gilt nur für Wohnungsmietverträge und nicht für Gewerbemietverträge.

Wie wende ich das Rücktrittsrecht an?

Voraussetzung ist, dass es im Mietvertrag durch eine Zusatzklausel rechtswirksam vereinbart wurde. Ist dies der Fall, kannst du vor Einzug vom Mietvertrag zurücktreten. In der Regel erlischt das Rücktrittsrecht mit der Übergabe der Schlüssel.

Gilt das Rücktrittsrecht auch für gewerbliche Vermietungen?

Bist du gewerbliche:r Vermieter:in von Wohnraum oder hast eine Hausverwaltung beauftragt, kann dein:e Mieter:in den Mietvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Davon ausgenommen sind Mietverträge, die in deinen Geschäftsräumen oder denen der Hausverwaltung unterschrieben wurden, nachdem eine vollständige Besichtigung stattgefunden hat.

Kann ich mich vom Mietvertrag befreien, indem ich Nachmieter stelle?

Er:sie ist dabei auf die Kulanz des:der Vermieters:in angewiesen. Ist allerdings eine echte Nachmieterklausel im Mietvertrag enthalten, kann der:die Mieter:in vorzeitig, auch vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten, indem er eine:n Nachmieter:in stellt.

Wie komme ich aus einem unterschriebenen Mietvertrag wieder raus?

Rücktrittsrecht, Aufhebungsvertrag, Kündigung – das sind die regulären Wege, um von einem Mietvertrag zurückzutreten. Liegen Mängel, Täuschungen oder Haustürgeschäfte vor, ist ein Rücktritt vom Mietvertrag ebenfalls möglich.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 29.07.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.