Wer ein Ein- oder Mehrfamilienhaus vermietet, hat Kosten für die Pflege und Bewirtschaftung der Immobilie. Als Vermieter dürfen Sie einen Teil dieser Betriebskosten auf den Mieter umlegen. Hier erfahren Sie, wie Sie die Regelung zur Nebenkostenabrechnung für das Haus treffen, was Sie im Mietvertrag beachten sollten und wie Sie am besten vorgehen, um eine korrekte Betriebskostenabrechnung zu erstellen.


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Das Wichtigste in Kürze
  • Halten Sie alle Details zu den Betriebskosten im Mietvertrag fest.

  • Unterscheiden Sie zwischen Kosten, die Sie auf den Mieter umlegen können, und Kosten, die Sie als Vermieter bezahlen müssen.

  • Beachten Sie, dass Sie die Betriebskostenabrechnung alle 12 Monate erstellen müssen.

  • Eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen ist kompliziert, kostet Zeit und häufig auch Nerven. Nutzen Sie deshalb den kostenlosen Service von ImmoScout24 und erstellen Sie Ihre Abrechnungen stressfrei und rechtskonform.

Wie halte ich die Regelung zu den Nebenkosten für das Haus fest?

Als Vermieter ist der Mietvertrag das wichtigste Dokument zur Regelung aller Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie. Die Nebenkosten spielen eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Warmmiete. Damit der Mieter so viele Kosten wie möglich übernimmt, sollten Sie im Vertrag genau festhalten, um welche Kosten es sich handelt und welche Höhe erwartet ist.

Beispiel: Die Kosten für die Reinigung der Regenrinnen bei einem Mehrfamilienhaus gehören nicht automatisch zu den Betriebskosten. Jedoch handelt es sich um umlegbare Nebenkosten, die Sie dem Mieter anrechnen dürfen, wenn dies so im Mietvertrag festgehalten wurde.

Im §556 des BGB finden Sie weitere Angaben zu den rechtlichen Regelungen rund um die Nebenkosten bei der Vermietung eines Hauses. Dort steht unter anderem, dass Sie eine Nebenkostenvereinbarung in den Vertrag aufnehmen müssen, damit der Mieter monatliche Vorauszahlungen leistet. Dafür gibt es eine Standard-Klausel, aber Sie haben auch das Recht, genauere Formulierungen zu wählen.

Informieren Sie sich vor Erstellung des Mietvertrags über den Unterschied zwischen umlegbaren und nicht-umlegbaren Nebenkosten. Zum Beispiel dürfen Sie die Ausgaben für die Hausverwaltung nicht als Nebenkosten an den Mieter geben, denn diese tragen Sie als Vermieter selbst. Kosten für den Hausmeister, für die Wartung von Rauchmeldern oder für die Gartenpflege hingegen können Sie umlegen, wenn dies explizit im Mietvertrag vereinbart ist.


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Was muss ich im Mietvertrag in Bezug auf die Nebenkosten beachten?

Der Mietvertrag ist Ihre Sicherheit darüber, dass der Mieter die gewünschten Nebenkosten übernimmt. Denken Sie auch daran, eine Kaution zu vereinbaren. Denn sollte der Mieter unverhofft ausziehen oder sich weigern, die Nebenkosten zu bezahlen, dürfen Sie bei entsprechender Vereinbarung einen Teil der Kaution einbehalten, um Ihre eigenen Ausgaben dadurch zu decken.

Wir empfehlen Ihnen, im Mietvertrag unter anderem diese Punkte festzuhalten:

  • Die umlegbaren Nebenkosten sind vom Mieter zu tragen

  • Detaillierte Auflistung der betroffenen Nebenkosten

  • Unterscheidung von Nebenkosten mit monatlicher Vorauszahlung und jährlicher Abrechnung sowie Nebenkosten, für die der Mieter Direktverträge mit den Anbietern abschließt

  • Vereinbarung des Abrechnungszeitraums

Sollte es sich bei Ihrem Mietobjekt um eine größere Immobilie handeln, ist es wahrscheinlich, dass Sie mit einer Hausverwaltung arbeiten. Diese darf in Ihrem Auftrag die Betriebskostenabrechnung für das Haus übernehmen. Jedoch wird sie dem Vermieter dafür Kosten in Rechnung stellen.


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Wie erstelle ich die Betriebskostenabrechnung für mein Haus?

Im Mietvertrag sollte stehen, welches Intervall Sie für die Betriebskostenabrechnung festgelegt haben. Fast immer handelt es sich um 12 Monate. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie an alle Mieter Ihrer Immobilie eine Nebenkostenabrechnung schicken, aus der sich eventuelle Rückzahlungen oder Nachzahlungen entnehmen lassen. Je nachdem, welchen Verteilerschlüssel Sie für die Berechnung der Haus-Nebenkosten gewählt haben, kommt eine andere Berechnungsweise zum Einsatz.

Jedoch müssen Sie sich nicht mit Taschenrechner hinsetzen, um mühsam die Nebenkostenabrechnung für Haus und Grund in Angriff zu nehmen. Nutzen Sie stattdessen den Rechner für die Nebenkostenabrechnung von ImmoScout24. Wir bieten Ihnen zunächst einen Überblick über die umlegbaren Kosten. Mit wenigen Klicks können Sie das Formular anpassen und die Summen aller Rechnungen sowie die Art des Verteilerschlüssels angeben. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben berechnen wir für Sie die Nebenkosten des Hauses nach Mietpartei. Sie können das fertige Dokument direkt kostenlos herunterladen und an die Mieter senden.


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