Als Mieter:in oder Vermieter:in stehst du jedes Jahr vor der Herausforderung, die Nebenkostenabrechnung korrekt zu erstellen oder zu prüfen. Aber was gehört eigentlich alles dazu, und wie berechnet man die Nebenkosten korrekt? Hier erfährst du alles Wesentliche, um deine Nebenkostenabrechnung als Vermieter:in für deine Wohnung verständlich, transparent und rechtskonform zu erstellen. 


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Das Wichtigste in Kürze:
  • Umlagefähige Kosten: Betriebskosten wie Heizung, Müllabfuhr und Grundsteuer dürfen auf die Mieter umgelegt werden.

  • Rechtliche Grundlage: Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten umlagefähig und welche Fristen bei der jährlichen Abrechnung einzuhalten sind.

  • Praxistipps: Eine transparente Abrechnung und ein gut gestalteter Mietvertrag vermeiden Streitigkeiten.

  • Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.


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Was sind die Nebenkosten einer Wohnung und warum sind sie wichtig?

Mieter:innen zahlen eine Warmmiete. Sie besteht aus einer

  • Grundmiete (Nettomiete),
  • den warmen Nebenkosten (Heizungs- und Warmwasserkosten)
  • sowie den kalten Nebenkosten (u. a. Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Gartenpflege)

Eine Person mit Quittungen und Taschenrechner in den Händen

Nebenkosten umfassen also alle Kosten, die neben der eigentlichen Miete anfallen, wie z.B. Heizkosten, Wasserversorgung und Müllabfuhr. Als Vermieter:in kannst du diese Nebenkosten berechnen, indem du sie auf deine Mieter:innen umlegst – allerdings nur, wenn sie als sogenannte Betriebskosten umlagefähig sind. Welche das sind, regelt die Betriebskostenverordnung (BetrKV).


Eine korrekte und transparente Abrechnung der Nebenkosten sorgt für Klarheit und vermeidet Streitigkeiten zwischen Vermieterseite und Mietpartei. Bereits im Mietvertrag müssen die Nebenkosten aufgeführt werden. Außerdem muss der Mietvertrag die Nebenkostenpauschale enthalten, damit vermieterseitig überhaupt ein Anspruch auf die Zahlung entsteht.

Verwandter Artikel: Lies unseren Artikel „Nebenkostenabrechnung erstellen“, um typische Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.

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Berechnung der Nebenkosten – Gesetzliche Grundlagen

Die Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) regelt, welche Kostenarten Vermieter:innen auf die Mietpartei umlegen dürfen. Dazu zählen unter anderem:

  • Heizung und Warmwasser
  • Wasser und Abwasser
  • Müllabfuhr
  • Grundsteuer
  • Schornstein- und Straßenreinigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Aufzug (Wartung und Reparatur)
  • Gartenpflege
  • Hausmeister
  • Stromkosten (z. B. Außenbeleuchtung, Treppenhaus, Waschküche)
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Gemeinschaftsantennen und Breitbandnetze
  • Sonstige Betriebskosten (Sie müssen im Mietvertrag definiert werden: siehe Abschnitt „Welche Nebenkosten darf ich auf die Mietpartei umlegen“)
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Tipp: Eindeutige Mietverträge

Ein klar formulierter Mietvertrag hilft dir, Unklarheiten zu vermeiden. Beziehe dich dabei direkt auf  2 BetrKV, um alle umlagefähigen Kosten rechtlich abzusichern.

Unterschied: Nebenkosten vs. Betriebskosten

In der Praxis werden die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten oft verwechselt:
 

  • Nebenkosten: Umfassen alle Kosten, auch solche, die nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden dürfen.
  • Betriebskosten: Beziehen sich ausschließlich auf die umlagefähigen Nebenkosten.


In diesem Artikel verwenden wir die Begriffe „Nebenkostenabrechnung“ und „Betriebskostenabrechnung“ synonym, um den Fokus auf die umlagefähigen Kosten zu legen.


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Welche Nebenkosten darf ich auf die Mietpartei umlegen?

Normalerweise reicht es aus, im Mietvertrag anzugeben, dass die Mietpartei „sämtliche Betriebskosten“ gemäß § 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) übernimmt. Damit sind alle umlagefähigen Nebenkosten gemeint, wie sie in der BetrKV definiert sind. Eine zusätzliche Erklärung ist gesetzlich nicht erforderlich.

Umlagefähige Ne­ben­kos­ten: Was dür­fen Ver­mie­ter ab­rech­nen?

Möchtest du darüber hinaus auch sonstige Betriebskosten umlegen, müssen diese im Mietvertrag explizit benannt werden. Beispiele hierfür sind:

  • Wartung von Rauchmeldern
  • Wartung von Feuerlöschern
  • Dachrinnenreinigung


Wichtig: Umlagefähig sind nur solche Nebenkosten, die im Mietvertrag eindeutig benannt sind und den Anforderungen der BetrKV entsprechen.

Was sind sons­ti­ge um­leg­ba­re Be­triebs­kos­ten?

Einige Kosten dürfen nur teilweise an die Mietpartei weiterberechnet werden:

Hausmeisterkosten: Umlagefähig ist der Teil der Hausmeisterkosten, der auf Gebäudereinigung oder kleinere Reparaturen entfällt. Tätigkeiten, die mit Verwaltung oder anderen nicht immobilienbezogenen Aufgaben zusammenhängen, dürfen nicht umgelegt werden.

Grundsätzlich nicht umlagefähig sind Kosten, die durch die Verwaltung der Immobilie entstehen. Diese müssen die Vermieter:innen selbst tragen.


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Wie kann ich die Nebenkosten berechnen?

Wie berechne ich die Nebenkosten als Vermieter?
Um die Nebenkosten korrekt zu berechnen, gehst du wie folgt vor:
 

  1. Ermittlung der Gesamtkosten: Sammle die Rechnungen und Belege für alle umlagefähigen Betriebskosten des Abrechnungszeitraums.
  2. Verteilungsschlüssel festlegen: Meist erfolgt die Aufteilung nach Wohnfläche (z. B. Quadratmeter), alternativ nach Verbrauch, wenn entsprechende Zähler vorhanden sind.
  3. Rechenbeispiel:
    Eine Gesamtnebenkostenhöhe von 3.600 € wird auf drei Wohnungen mit folgender Wohnfläche verteilt:

    • Wohnung A: 50 m²
    • Wohnung B: 80 m²
    • Wohnung C: 70 m²


Verteilungsschlüssel: (Wohnfläche der Wohnung ÷ Gesamtwohnfläche) × Gesamtkosten
 

  1. Wohnung A: (50 ÷ 200) × 3.600 € = 900 €
  2. Wohnung B: (80 ÷ 200) × 3.600 € = 1.440 €
  3. Wohnung C: (70 ÷ 200) × 3.600 € = 1.260 €


Die tatsächlich verursachten Kosten werden mit der Vorauszahlung verrechnet. Im Ergebnis erhältst du das Guthaben der Mietpartei oder den Nachzahlungsbeitrag:

  1. Wohnung A: jährliche Vorauszahlung: 780
    780 − 900 = − 120 € Nachzahlung
  2. Wohnung B: jährliche Vorauszahlung: 1.560
    1.560 − 1.440 = 120 € Guthaben
  3. Wohnung C: jährliche Vorauszahlung = 1200
    1200 − 1260 = 60 € Guthaben


Gut zu wissen
: In unserem Beispiel werden zur besseren Veranschaulichung einfach die Gesamtkosten auf die einzelnen Wohnungen umgelegt. Normalerweise nimmst du dir jede Kostenposition einzeln mit dem zugehörigen Verteilerschlüssel vor und legst sie entsprechend um.

Tipp: Bei hohen Nachzahlungen solltest du eine Nebenkostenerhöhung durchführen. Das geschieht immer zusammen mit der Nebenkostenabrechnung.

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Die Nebenkostenabrechnung kann besonders beim ersten Mal unübersichtlich und zeitaufwendig sein. Leichter und präziser gehst du vor, indem du die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellst.

Verteilerschlüssel: So werden Nebenkosten fair verteilt

In der Nebenkostenabrechnung ist der Verteilerschlüssel ein zentrales Element, das regelt, wie die Gesamtkosten auf die Mietparteien verteilt werden. Jeder Kostenposition – z. B. Heizung, Wasserkosten oder Hausmeister – wird dabei ein spezifischer Schlüssel zugeordnet, der im Mietvertrag festgelegt ist.

Welche Verteilerschlüssel gibt es?

  • Wohnfläche (Quadratmeter): Häufig verwendet für feste Kosten wie Gebäudereinigung oder Gartenpflege.
  • Anzahl der Personen: Oft genutzt für Wasser- oder Abwasserkosten, da diese vom Verbrauch der Mietparteien abhängen.
  • Verbrauchsabhängige Schlüssel: Besonders bei Heizung und Warmwasser ist der individuelle Verbrauch entscheidend.

Heizkosten: Verbrauchsabhängige Umlage

Die Heizkosten bilden eine Ausnahme, da sie gemäß Heizkostenverordnung zu 50 bis 70 Prozent nach individuellem Verbrauch berechnet werden. Der restliche Anteil wird in der Regel nach Wohnfläche verteilt. Das sorgt für eine faire Kostenverteilung und berücksichtigt unterschiedliche Nutzungsgewohnheiten.
 
Tipp: Erkläre den Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung transparent und detailliert. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
 
Lesetipp: Lies unseren Beitrag „Verteilerschlüssel in der Nebenkostenabrechnung: Was Vermieter wissen sollten“, um mehr über die verschiedenen Umlageschlüssel zu erfahren.
 

Was muss in der Nebenkostenabrechnung enthalten sein?

Eine rechtskonforme Nebenkostenabrechnung muss folgende Angaben enthalten:

  • Den Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate)
  • Die Gesamtkosten für die umlagefähigen Betriebskosten
  • Den angewandten Verteilungsschlüssel (z. B. Wohnfläche, Verbrauch)
  • Den auf die Mieter entfallenden Anteil der Kosten
  • Die bereits gezahlten Vorauszahlungen und die Nachzahlung bzw. das Guthaben


Tipp
: Halte dich an diese Mindestangaben, um Rückfragen oder Einwände der Mieter zu vermeiden.


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Wichtige Fristen bei der Nebenkostenabrechnung

Als Vermieter:in bist du gesetzlich verpflichtet, die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu erstellen und deinen Mieter:innen vorzulegen.

Hier sind die wichtigsten Fristen im Überblick:
 

  • Abrechnungszeitraum: Du musst die Nebenkostenabrechnung jährlich erstellen. Der Abrechnungszeitraum darf dabei laut § 556 Absatz 3 BGB maximal zwölf Monate betragen.
  • Abgabefrist: Die Nebenkostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums schriftlich vorliegen.
    Beispiel: Für das Jahr 2023 ist die Abgabe bis zum 31. Dezember 2024 fällig.
  • Prüfungsrecht der Mieter:innen: Deine Mieter:innen haben das Recht, die Originalbelege und Rechnungen einzusehen, um die Abrechnung zu prüfen.
  • Rückforderungsfrist: Wurden Nebenkosten fehlerhaft abgerechnet, können diese binnen zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung zurückgefordert werden.


Tipp: Halte alle Unterlagen vollständig bereit und achte auf eine transparente Abrechnung, um Rückfragen und Streitigkeiten zu vermeiden.

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Es ist Zeit für deine Nebenkostenabrechnung?

Erstelle in nur wenigen Schritten deine rechtssichere Nebenkostenabrechnung mit Vermietet.de von ImmoScout24. Im Anschluss lädst du diese einfach herunter oder schickest sie direkt an deine Mieter:innen.

Aktuelle gesetzliche Änderungen (Stand 2024)

Die Nebenkostenabrechnung unterliegt regelmäßigen Anpassungen durch neue Gesetze. Hier sind zwei wichtige Änderungen, die Vermieter aktuell beachten sollten:

1. Aufteilung der CO₂-Kosten (seit 2023)

Seit 2023 wird die CO₂-Abgabe, die beim Heizen mit fossilen Brennstoffen anfällt, zwischen Vermieter:innen und Mietpartei aufgeteilt. Die Höhe des Anteils richtet sich nach dem energetischen Zustand des Gebäudes:

  • Gut gedämmte Gebäude: Mieter:innen tragen einen größeren Teil der CO₂-Kosten.
  • Schlecht gedämmte Gebäude: Vermieter:innen übernehmen den höheren Anteil.


Tipp: Informiere dich über den energetischen Zustand deiner Immobilie, da dieser ausschlaggebend für die Verteilung der CO₂-Kosten ist.

2. Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabel-TV (ab Juli 2024)

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter:innen die Kosten für Kabel-TV-Anschlüsse nicht mehr über die Nebenkosten auf Mieter:innen umlegen. Diese Änderung gibt den Mieter:innen mehr Wahlfreiheit bei der Wahl ihres TV-Anbieters.

Wichtig: Überprüfe deine Abrechnungen und stelle sicher, dass diese Position ab Juli 2024 nicht mehr in der Nebenkostenabrechnung enthalten ist.

Fazit: Nebenkosten korrekt berechnen

Eine transparente Nebenkostenabrechnung ist essenziell für ein gutes Mietverhältnis. Als Vermieter:in solltest du alle gesetzlichen Vorgaben, wie die Betriebskostenverordnung (BetrKV), berücksichtigen und die Abrechnung klar und verständlich gestalten.

  • Verteilerschlüssel und verbrauchsabhängige Umlagen wie bei Heizkosten tragen dazu bei, die Kosten fair zu verteilen.
  • Die Einhaltung von Fristen und eine rechtskonforme Abrechnung vermeiden Streitigkeiten und schaffen Vertrauen.


Nutze die hier gezeigten Tipps und Rechenbeispiele, um deine Nebenkostenabrechnung rechtssicher und nachvollziehbar zu erstellen. So gelingt eine professionelle Abwicklung – für dich und deine Mieter:innen.


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FAQ: Häufige Fragen zur Berechnung der Nebenkosten

Wie werden die Nebenkosten aufgeteilt?

Bei der Nebenkostenberechnung werden die Kosten in der Regel nach Wohnfläche, Anzahl der Personen oder individuellem Verbrauch (z. B. bei Heizung und Wasser) verteilt. Die genaue Regelung findest du im Mietvertrag.

Was zählt zu den Nebenkosten?

Zu den berechenbaren Nebenkosten gehören umlagefähige Betriebskosten wie Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer. Verwaltungskosten oder Reparaturen sind hingegen nicht umlagefähig.

Wie viel Nebenkosten fallen pro Quadratmeter an?

Die Nebenkosten variieren je nach Region und Verbrauch. Im Durchschnitt liegen sie für 2023 durch die erhöhten Energiepreise bei etwa 3,50 bis 5,00 € pro Quadratmeter monatlich.

Warum sind Heizkosten verbrauchsabhängig?

Heizkosten werden zu 50–70 % nach dem individuellen Verbrauch abgerechnet, um Unterschiede in der Nutzung fair zu berücksichtigen.

Welche Fristen gelten für die Nebenkostenabrechnung?

Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums bei der Mietpartei eingehen. Plane genug Zeitpuffer ein für eine eventuelle Korrektur der Nebenkostenberechnung. Rückforderungen sind ebenfalls innerhalb von 12 Monaten möglich. 

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seit 05.04.2022
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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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