Ein Mieterwechsel mitten im Jahr kann zu Unsicherheiten führen, besonders bei der Nebenkostenabrechnung nach Auszug. Welche Regeln gelten, wie die Abrechnung erfolgt und worauf du achten musst, erfährst du hier kompakt zusammengefasst.
Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?
In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.
Jede:r Mieter:in zahlt nur die während der Mietzeit angefallenen Nebenkosten.
Auch bei einem Mieterwechsel bzw. Auszug mitten im Jahr bleibt die Jahresabrechnung bestehen und erfolgt nach Ende der Abrechnungsperiode.
Wichtig ist die korrekte Trennung der Kosten zwischen alter und neuer Mietpartei.
Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.
- Wie funktioniert die Nebenkostenabrechnung bei einem Mieterwechsel?
- Was passiert bei einem Auszug mitten im Jahr?
- Verbrauchsunabhängige Kosten: Nach Verteilerschlüssel zeitanteilig umlegen
- Verbrauchsabhängige Kosten: Was musst du beachten?
- Heizkosten und die Heizkostenverordnung
- Fristen und Tipps zur Nebenkostenabrechnung
- Fazit: Nebenkostenabrechnung nach Auszug leicht gemacht
- FAQ: Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung nach Auszug
Bei einem Mieterwechsel während eines laufenden Abrechnungszeitraums gilt: Jede Mietpartei trägt nur die Betriebskosten für die Dauer ihrer Mietzeit. Die Aufteilung der Nebenkosten nach Auszug erfolgt in der Regel anteilig und wird mit der Jahresabrechnung abgerechnet.
Auch wenn ein:e Mieter:in mitten im Jahr auszieht, bleibt die jährliche Abrechnung bestehen. Eine gesonderte Nebenkostenabrechnung bei Auszug mitten im Jahr ist nicht erforderlich. Wichtig ist, die umlagefähigen Nebenkosten sauber auf alte und neue Mietparteien zu verteilen.
Noch unsicher, wie eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird? Dieses kurze Video zeigt dir die wichtigsten Schritte verständlich und anschaulich.
Nicht alle Betriebskosten hängen vom tatsächlichen Verbrauch ab. Verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Hausmeisterdienste werden meist anhand eines vorher festgelegten Verteilerschlüssels umgelegt. Häufig basiert dieser Schlüssel auf der Wohnfläche oder der Anzahl der Wohneinheiten.
Bei einem Mieterwechsel teilst du die Kosten entsprechend der Mietdauer der einzelnen Parteien auf. Das bedeutet, dass jede Mietpartei nur den Anteil der Kosten übernimmt, der auf ihre jeweilige Mietzeit entfällt: Du berechnest den monatlichen Anteil der Kosten und multiplizierst ihn mit der Anzahl der Monate, die der jeweilige Mieter die Wohnung genutzt hat. Diese zeitanteilige Aufteilung stellt sicher, dass die Abrechnung fair und nachvollziehbar bleibt.
Erstelle deine Nebenkostenabrechnung ganz einfach online mit VermietenPlus. Automatische Berechnungen sparen Zeit und machen die Abrechnung rechtssicher.
Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?
In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.
Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom, Gas und Wasser müssen exakt abgerechnet werden. Eine Zwischenablesung der Zählerstände am Tag des Auszugs ist hier unerlässlich, um die Verbräuche korrekt zu ermitteln. Als Vermieter:in trägst du die Kosten für die Zwischenablesung – es sei denn, dies wurde im Mietvertrag anders geregelt.
Bei Heizkosten gelten besondere Vorgaben: Laut § 9 der Heizkostenverordnung musst du bei einem Mieterwechsel eine Zwischenablesung durchführen. Mithilfe der Gradtagszahlen können Heizkosten entsprechend der Mietdauer aufgeteilt werden. Diese Methode berücksichtigt saisonale Schwankungen und wird jährlich vom Deutschen Wetterdienst veröffentlicht.
Gut zu wissen: Nur 50 bis 70 Prozent der Heizkosten werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Die anderen 30 bis 50 Prozent werden verbrauchsunabhängig umgelegt. Dieser Anteil kann ebenfalls mit den Gradtagszahlen oder auch entsprechend der Mietdauer (1/12 pro Monat) umgelegt werden.
Nutze Tools wie Techem für eine einfache, rechtssichere Heizkostenabrechnung.
Die Heizkostenabrechnung steht an?
Mit unserem Partner Techem erstellst du ganz bequem eine professionelle Heizkostenabrechnung. Erhalte jetzt in nur drei Minuten ein passgenaues Angebot!
- Nebenkostenabrechnung Frist nach Auszug: Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen.
- Zwischenablesung bei Auszug: Erfasse alle Zählerstände am Tag des Auszugs, um eine exakte Aufteilung zu gewährleisten.
- Leerstand berücksichtigen: Bei Leerstand trägst du als Vermieter:in in der Regel die anfallenden Betriebskosten für die leerstehende Wohnung. Hier gilt folgende Ausnahme: Wenn der Verteilerschlüssel im Mietvertrag auf der Wohnfläche basiert, kannst du diese Kosten jedoch auf die verbleibenden Mietparteien umlegen. Verbrauchsabhängige Kosten wie Strom oder Wasser des Leerstands sind nicht umlagefähig.
Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Fristen bei der Nebenkostenabrechnung ließ unseren umfassenden Ratgeber: Fristen für die Nebenkostenabrechnung.
Die Nebenkostenabrechnung bei Mieterwechsel ist mit den richtigen Informationen unkompliziert. Wichtig sind präzise Zwischenablesungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Nutze digitale Tools, wie VermietenPlus von ImmoScout24, um dir die Arbeit zu erleichtern und die Abrechnung für alle Parteien nachvollziehbar zu gestalten.
Es ist Zeit für deine Betriebskostenabrechnung?
In nur wenigen Schritten erstellst du deine rechtssichere Betriebskostenabrechnung mit VermietenPlus. Im Anschluss kannst du diese einfach herunterladen oder sie direkt an deine Mieter:innen schicken.
FAQ: Häufige Fragen zur Nebenkostenabrechnung nach Auszug
-
Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung nach Auszug?
-
Der Vermieter hat 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Danach können keine Nachforderungen mehr gestellt werden. Das bedeutet, es gibt keine extra Nebenkostenabrechnung nach Auszug der Mietpartei.
-
Wer zahlt die Betriebskostenabrechnung nach Mieterwechsel?
-
Jede Mietpartei zahlt nur die Nebenkosten, die während ihrer Mietzeit angefallen sind. Der:die:in Vermieter teilt die Kosten anteilig zwischen alter und neuer Mietpartei auf. Für die Mieter:innen entstehen nach Auszug keine Nebenkosten mehr. Verursacht ein Leerstand Kosten, trägt diese der:die Vermieter:in. Andernfalls übernimmt die neue Mietpartei die Nebenkosten ab Beginn des Mietverhältnisses.
-
Kann die Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung zurückgehalten werden?
-
Ein Teil der Kaution kann zurückgehalten werden, um mögliche Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung abzusichern. Der:die Vermieter:in muss jedoch den Hauptteil der Kaution zeitnah zurückzahlen.
-
Was kann der Vermieter nach Auszug dem Mieter in Rechnung stellen?
-
Nach Auszug können offene Mietforderungen, Schäden an der Wohnung oder Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung dem:der Mieter:in in Rechnung gestellt werden – sofern diese rechtlich begründet und nachweisbar sind.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.