Der Mieterin einer rund 80 Quadratmeter großen Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin-Spandau flatterte 2017 eine Mieterhöhung ins Haus. Sie verweigerte die Zustimmung. Bei der folgenden Klage der Vermieterin zog das Amtsgericht Berlin-Spandau den Berliner Mietspiegel als Schätzungsgrundlage heran. Die Amtsrichter:innen entdeckten in der dazugehörigen „Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung“ keinen Anhaltspunkt für eine Erhöhung der bereits von der Mieterin gezahlten Miete.
Die passenden Mieter:innen finden
...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.
Also wendete sich die Vermieterin an die nächste Instanz. Das Landgericht Berlin holte ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Auf dieser Grundlage entschieden die Richter:innen, dass das Mieterhöhungsverlangen durchaus berechtigt sei. Das wollte die Mieterin nicht hinnehmen. Ihr nächster Schritt: der Bundesgerichtshof.
CO2-Kostenaufteilung
Mit wenigen Angaben zu Ihrer Liegenschaft erhalten Sie eine individuelle CO2-Kosten-Prognose inklusive Mehrwertsteuer. Starten Sie die Berechnung jetzt mit der Angabe Ihrer Heizenergiequelle mit unserem Partner Techem.
Die höchsten Richter bescheinigten dem Landgericht, korrekt gehandelt zu haben. Es durfte – abweichend von der Einschätzung des Amtsgerichts – die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen ermitteln lassen.
Für die 3-Zimmer-Wohnung sah der Mietspiegel eine Nettokaltmiete zwischen 4,90 und 7,56 Euro pro Quadratmeter vor. Die Vermieterin wollte von 5,03 auf 5,65 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Das Amtsgericht hatte sämtliche Merkmale, die laut Mietspiegel eine Mieterhöhung begründen, verneint und so die Klage abgewiesen. Daraufhin bot die Vermieterin dem Landgericht ein Sachverständigengutachten über die ortsübliche Miete an. Das Gutachten berücksichtigte nicht nur die bezeichneten wohnwerterhöhenden, sondern noch weitere Merkmale.
Diese Vorgehensweise versprach mehr Erfolg als die Orientierungshilfen zur Spanneneinordnung des Berliner Mietspiegels. Dieser Teil des Mietspiegels sei zudem nicht als „qualifiziert" einzuordnen, davon seien nur die Unter- und Obergrenzen der Kaltmiete betroffen. Wenn also einem Gutachten ein höheres Beweismaß zukomme als einer Schätzung und die Person, die den Beweis erbringen muss, das Gutachten anbietet, darf das Gericht darauf zurückzugreifen. So beschied es der Bundesgerichtshof dem Landgericht Berlin.
(BGH-Urteil vom 18.11.2020 – VIII ZR 123/20)
Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich
Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.