Das Berliner Landgericht hat mit seinem Urteil Rechte von Mieter:innen gestärkt. Damit könnte es zukünftig immer schwieriger werden, eine Wohnung wegen Eingebedarfsanspruch zu kündigen.
Die Eigentümerin einer Wohnung in Berlin-Mitte kündigte ihrem Mieter wegen Eigenbedarf. Sie pendelt aus beruflichen Gründen zunehmend häufiger nach Berlin und möchte daher ihre Mietwohnung dauerhaft für sich selbst nutzen. Der Mieter widersprach der Kündigung und berief sich auf die Härtefallregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, Paragraf 574). Bei dem engen Mietwohnungsmarkt in Berlin sei es ihm nicht möglich. „angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen“ zu finden.
Schneller in deine Traumwohnung
mit MieterPlus
Als Plus-Mitglied von ImmoScout24 erhältst du exklusive Funktionen, die dich auf der Suche nach deinem neuen Zuhause unterstützen.
Daraufhin klagte die Eigentümerin, doch das Amtsgericht Mitte wies die Klage ab. Sie habe die formellen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung nicht eingehalten, urteilte das Gericht. Härtegründe blieben dabei unbeachtet.
Die Wohnungseigentümerin ging in Berufung. Auch das Landgericht Berlin wies die Räumungsklage ab. Allerdings spielten Formalien keine Rolle, sondern die vom Mieter angeführte Härte. Er habe glaubhaft nachweisen können, dass er trotz intensiver Bemühungen keine andere Wohnung habe finden können.
Aus diesem Grund verfügten die Richter:innen, dass das Mietverhältnis zwei Jahre lang weiterläuft. Die bisherige Nettokaltmiete wurde von Amts wegen auf ein marktübliches Niveau angehoben.
Was macht das Berliner Urteil so besonders? Das Gericht hatte nicht den geringsten Zweifel daran, dass die Eigenbedarfskündigung rechtens war und entschied dennoch für den Mieter. Die zweite Besonderheit: Das Gericht beleuchtete zur Klärung des Härtefalls nicht nur die persönliche Situation des Mieters und dessen Bemühungen in der Wohnungssuche. Vielmehr bewertete es auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens auch die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt.
Der Mieter hatte sich innerhalb der zweieinhalb Jahre zwischen Kündigung und Hauptverhandlung auf insgesamt 244 Wohnungen beworben – vergeblich. Er hatte sich bei privaten wie kommunalen Vermieter:innen in einem Suchradius von Adlershof über Marzahn bis Wittenau beworben. Und sogar das Gericht hatte sich direkt ans Bezirksamt Mitte gewandt – ebenfalls vergeblich.
Der Mieter war zuversichtlich, dass sich seine finanzielle Situation nach einer beruflichen Veränderung verbessern werde und er dann mehr Möglichkeiten bei der Wohnungssuche habe. Das hatte das Gericht dazu bewogen, das Mietverhältnis befristet fortzusetzen, andernfalls wäre auch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit in Betracht gekommen.
Exklusive Inserate, topaktuelle Bonitätsauskunft und deine Nachrichten ganz oben im Anbieter-Postfach.
Bisher entschieden Gerichte bei einer berechtigten Eigenbedarfskündigung nur in seltenen Fällen gegen den Vermietenden. Es mussten besondere Härtegründe wie eine schwere Erkrankung des Mietenden oder eine Suizidgefahr vorliegen. Sachverständigengutachten mussten die Situation regelmäßig bestätigen.
Im aktuellen Fall spielt der Wohnungsmarkt, der nicht nur in Berlin angespannt ist, die Hauptrolle. Das könnte sich auf künftige Eigenbedarfsklagen und deren Urteile auswirken.
(LG Berlin II, Urteil vom 25. Januar 2024 - 67 S 264/22)
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.