Eine Klimaanlage, die sich in einer Wohnung befindet, gilt grundsätzlich als Zubehör und mitvermietet. Daher haben die Mieter:innen Anspruch auf einen funktionsfähigen Zustand. Im konkreten Fall geht es um die Herausgabe der Fernbedienung.
Die passenden Mieter:innen finden
...war noch nie so einfach! Inseriere jetzt deine Immobilie ab 0€ und finde schnell und unkompliziert neue Mieter:innen.
Eine Mieterin in Berlin-Wedding war in eine Dachgeschosswohnung gezogen, die u. a. über eine Klimaanlage verfügt. Mit ihrer Unterschrift unter den Mietvertrag hatte sie zugestimmt, bestimmte Einrichtungsgenstände zu übernehmen. Davon ausdrücklich ausgenommen war die Klimaanlage.
Sehr zu ihrem Ärgernis konnte die Mieterin die Anlage nicht in Betrieb nehmen, da die dazu notwendige Fernbedienung fehlte. Also forderte sie die Vermieterin auf, das Gerät herausgeben. Ihre Ansprechpartnerin war allerdings der Meinung, dass die Klimaanlage nicht Bestandteil des Mietvertrages sei und verweigerte ihr die Fernbedienung. Daraufhin klagte die Mieterin.
Das Amtsgericht Berlin-Wedding stellt sich hinter die Mieterin. Sie habe Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands der Klimaanlage und dazu gehöre auch die Herausgabe der Fernbedienung. Denn die Klimaanlage sei grundsätzlich als Zubehör ein Teil der Mietsache und damit als mitvermietet anzusehen.
Die Amtsrichter:innen entnehmen dem Mietvertrag keinen Ausschluss der Nutzung der Klimaanlage. Sie solle lediglich nicht in das Eigentum der Mieterin übergehen. Zudem sei es unerheblich, wie üblich eine Klimaanlage in einer Wohnung sei. Aus der Frage lasse sich nicht entnehmen, dass deren Nutzung einer gesonderten Gestattung der Vermieterin bedürfe. Da es sich um eine Dachgeschosswohnung handele, sei die Existenz der Klimaanlage nicht unüblich, angesichts einer erhöhten Erwärmung der Räume in den Sommermonaten.
(Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 27.01.2022 - 13 C 29/21)
CO2-Kostenaufteilung
Mit wenigen Angaben zu Ihrer Liegenschaft erhalten Sie eine individuelle CO2-Kosten-Prognose inklusive Mehrwertsteuer. Starten Sie die Berechnung jetzt mit der Angabe Ihrer Heizenergiequelle mit unserem Partner Techem.
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
Einfach smart: Verwalte deine Immobilien digital und zentral an einem Ort!
Alles rund um die Verwaltung und Vermietung deiner Immobilien jederzeit griffbereit und mit allen Funktionen, die smarte Vermieter:innen zur erfolgreichen Vermietung brauchen: VermietenPlus.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.