Hausmeisterkosten in den Nebenkosten gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten. Doch was tun, wenn diese unangemessen hoch sind? Als Vermieter:in musst du das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten, um Streitigkeiten mit deinen Mieter:innen zu vermeiden und rechtssicher abzurechnen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du unwirtschaftliche Hausmeisterkosten erkennst, optimierst und korrekt umlegst.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Hausmeisterkosten dürfen nur dann umgelegt werden, wenn sie marktüblich, notwendig und klar definiert sind.

  • Der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde gilt auch für Hausmeisterdienstleistungen. Alles darüber hinaus sollte wirtschaftlich gerechtfertigt sein.

  • Doppelte Abrechnungen, z. B. bei Gartenpflege oder Winterdienst, sind nicht zulässig und können zu Konflikten führen.

  • Prüfe regelmäßig die Kosten und Leistungsumfänge deines Hausmeisters, um Streitigkeiten mit Mieter:innen zu vermeiden.

  • Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung: Was ist erlaubt?

Die Kosten für Hausmeisterdienste dürfen auf Mieter:innen umgelegt werden, wenn sie in der Betriebskostenabrechnung klar als „Hauswartskosten“ ausgewiesen sind.



Diese Hausmeisterleistungen gehören nach der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Nebenkosten:

  • Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge
  • Vergütungen für Aufgaben wie:
    • Pflege von Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhaus oder Garten)
    • Winterdienst und Müllentsorgung
    • Überwachung technischer Anlagen (z. B. Heizung)


Nicht umlagefähig
sind dagegen Hausmeisterkosten, die bei Aufgaben wie Instandhaltung, Reparaturen oder Verwaltungsaufgaben entstanden sind. Diese musst du als Vermieter:in selbst tragen.

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Nebenkostenumlage bei Hausmeisterkosten

Die Kosten, die für einen Hausmeisterdienst entfallen, werden häufig mit dem Umlageschlüssel “Wohnfläche” auf die Mieter:innen verteilt.


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Wirtschaftlichkeitsgebot: Worauf du achten musst

Das Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet dich, nur angemessene und notwendige Kosten umzulegen. Prüfe dabei folgende Punkte:

  • Marktübliche Preise: Informiere dich, ob dein Hausmeisterdienst zu den marktüblichen Preisen in deiner Region arbeitet.
  • Tätigkeitsumfang: Kläre, ob der Tätigkeitsumfang eine Vollzeitkraft rechtfertigt oder ob ein externer Dienstleister ausreichend ist.
  • Keine doppelten Kosten: Wenn dein Hausmeister Gartenpflege oder Winterdienst übernimmt, dürfen diese Leistungen nicht zusätzlich abgerechnet werden.


Hinweis: Hohe oder unklare Abrechnungen können rechtlich hinterfragt werden. Transparenz und Dokumentation sind entscheidend.

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Tipp: Prüfe regelmäßig deine Hausmeisterkosten!

Vergleiche Preise, Leistungsumfänge und hole bei Bedarf Angebote ein, um marktunübliche oder doppelte Kosten zu vermeiden.

Hausmeisterkosten im Vergleich

Betriebskosten für den Hauswart sollten danach den Betrag von 0,50 € pro qm Wohnfläche monatlich nicht übersteigen (LG Wuppertal WM 99, 342). Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern wären das 600 Euro pro Jahr. Übersteigen die Gesamtkosten diesen Bereich, solltest du die Abrechnung prüfen.


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Häufige Fehler bei der Abrechnung von Hausmeisterkosten

Die Abrechnung von Hausmeisterkosten birgt einige Stolperfallen, die du unbedingt vermeiden solltest. Einer der häufigsten Fehler ist die Festlegung unangemessener Stundenlöhne. Der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde ist dabei die unterste Grenze, doch auch überhöhte Sätze über 20 Euro pro Stunde gelten in den meisten Regionen als unwirtschaftlich. Hier lohnt sich ein Blick auf regionale Richtwerte, um Streit mit Mieter:innen zu vermeiden.

Ein weiteres Problem entsteht oft durch doppelte Abrechnungen. Wenn zum Beispiel Gartenpflege oder Winterdienst sowohl im Hausmeistervertrag als auch über externe Dienstleister abgerechnet werden, führt das zu Konflikten. Achte daher darauf, dass jede Leistung nur einmal und klar zugeordnet abgerechnet wird.

Auch die Vertragsgestaltung ist entscheidend. Hausmeisterverträge, die keine genauen Angaben zum Aufgabenbereich enthalten, lassen Raum für Missverständnisse. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, solltest du den Tätigkeitsumfang genau dokumentieren. Nur so kannst du Transparenz gewährleisten und Streitigkeiten vorbeugen.


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Tipps für eine wirtschaftliche und rechtssichere Abrechnung

Um Hausmeisterkosten effizient und korrekt abzurechnen, kannst du diese Schritte nutzen:

Marktpreise vergleichen

Informiere dich über die regional üblichen Preise für Hausmeisterdienste.

Leistungsumfang prüfen

Brauchst du eine Vollzeitkraft oder reicht ein externer Dienstleister?

Doppelte Abrechnungen vermeiden

Achte darauf, dass keine Leistungen doppelt abgerechnet werden.

Richtig abrechnen

Stelle sicher, dass alle Kosten nachvollziehbar und transparent aufgeschlüsselt sind.

Kennzahlen nutzen

Orientiere dich an Richtwerten von Branchenverbänden und Vergleichsportalen.

Vertragliche Klarheit schaffen

Dokumentiere genau, welche Aufgaben der Hausmeister übernimmt.

Nachhaltigkeit fördern

Bevorzuge Dienstleister:innen, die energieeffiziente und nachhaltige Lösungen anbieten.

Regelmäßige Überprüfung durchführen

Vergleiche jährlich die Kosten und hole bei Bedarf neue Angebote ein.

Fazit: Hausmeisterkosten in den Nebenkosten richtig abrechnen

Hausmeisterkosten sind ein zentraler Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, bergen aber auch Konfliktpotenzial. Als Vermieter:in solltest du das Wirtschaftlichkeitsgebot einhalten, regionale Preise vergleichen und klare Vertragsgrundlagen schaffen. So kannst du Hausmeisterkosten richtig abrechnen, Streit mit Mieter:innen vermeiden und rechtssicher agieren. Mit einer transparenten Abrechnung schaffst du Vertrauen und schützt dich vor unnötigen Ausgaben.


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FAQ: Häufige Fragen zu Hausmeisterkosten als Nebenkosten

Wie hoch dürfen Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung sein? 

Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung sollten marktüblich und angemessen sein. Stundensätze zwischen 12,41 und 15 Euro sind in den meisten Regionen realistisch. 

Wie werden Hausmeisterkosten auf Mieter umgelegt? 

Die Umlage der Hausmeisterkosten in der Nebenkostenabrechnung erfolgt nach dem im Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel (z. B. Wohnfläche). Wichtig ist, dass die Kosten klar ausgewiesen sind. 

Wie wird der Hausmeisterservice berechnet? 

Hausmeisterkosten werden anhand der tatsächlich geleisteten Stunden oder als Pauschale berechnet. Diese Kosten müssen transparent und belegbar sein.

Kann der Vermieter einfach einen Hausmeister einstellen? 

Ja, allerdings muss die Beschäftigung wirtschaftlich und notwendig sein. Überhöhte oder doppelte Kosten können nicht auf die Mieter:innen umgelegt werden.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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