Ist eine Wohnung noch nicht fertiggestellt oder noch bewohnt, kann noch kein endgültiger Mietvertrag abgeschlossen werden. Um dennoch Verbindlichkeit herzustellen, kannst du einen vorläufigen Mietvertrag abschließen, einen sogenannten Vormietvertrag. Was du rund um diese Vertragsform beachten solltest, erfährst du hier im Beitrag.
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Ein Vormietvertrag hat wie jeder Vertrag eine bindende rechtliche Wirkung.
Du solltest einen Vormietvertrag nur abschließen, wenn du dich mit dem:der zukünftigen Mieter:in grundsätzlich einig bist, ein Mietverhältnis eingehen zu wollen.
Der Mietvorvertrag sollte bestenfalls eine Rücktrittsklausel enthalten, die dir innerhalb der vertraglichen Grenzen und Fristen einen Rücktritt erlaubt.
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Durch einen Vormietvertrag verpflichten sich zwei Parteien, zu einem späteren Zeitpunkt ein Mietverhältnis aufzunehmen. Der Vormietvertrag oder auch Mietvorvertrag genannt ist ein vorläufiger Mietvertrag, der später durch einen endgültigen Mietvertrag ersetzt wird.
Vormietverträge werden geschlossen,
- wenn Mietverträge und ihre Konditionen noch nicht ausreichend detalliert ausgearbeitet sind, über deren Abschluss aber grundsätzlich bei beiden Mietparteien Einigkeit besteht.
- wenn Mietobjekte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht fertiggestellt oder bewohnt sind, die Absicht des Vertragsabschlusses aber bereits zweifelsfrei feststeht.
Unterschiedliche Begriffe bezeichnen ein und dieselbe Sache.
Der Vormietvertrag wird auch Mietvorvertrag genannt. Ebenfalls gängig ist die Bezeichnung „Vorvertrag zum Mietvertrag“ oder auch vorläufiger Mietvertrag.
Ein Vormietvertrag soll sowohl zukünftigen Mieter:innen als auch Vermieter:innen mehr Sicherheit als eine mündliche Mietzusage für ein zukünftiges Mietverhältnis geben.
Als Mieter:in möchtest du sichergehen, dass du die Wohnung tatsächlich bekommst. Auch wenn es noch eine Weile bis zur endgültigen Vertragsunterschrift dauern kann, so ist das Mietverhältnis vorab gesichert. Gerade in Gegenden mit knappem Wohnraum kann eine solche „Reservierung“ sinnvoll sein.
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Als Vermieter:in profitierst du mitunter von einem Mietvorvertrag, weil der:die zukünftige Mieter:in nach der Unterzeichnung nicht mehr kurzfristig abspringen kann. Du kannst die oftmals kostspielige Mietersuche einstellen, Werbung und Annoncen sind jetzt nicht mehr notwendig.
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Neben diesen Vorteilen gibt es auch Nachteile, und zwar immer dann, wenn sich der Einzugstermin verschiebt, weil die Wohnung noch nicht fertiggestellt ist oder der:die Vormieter:in sich weigert auszuziehen. In diesem Fall kann es zum Rechtsstreit kommen. Der Vertrag bleibt schwebend wirksam, kann aber auch ungültig werden.
Der Vormietvertrag ist gesetzlich nicht klar geregelt, weshalb er nicht nach einer bestimmten Form aufgesetzt werden muss. Auch die mündliche Form ist zulässig, jedoch wird die Schriftform aus Gründen der Nachweisbarkeit empfohlen.
Je präziser der Vormietvertrag in seinen Angaben ist, desto rechtssicherer ist er. Die Angaben aus dem Vormietvertrag sind auch für den Mietvertrag bindend.
Enthalten sollte der Vormietvertrag folgende Angaben:
- Vertragspartner:innen mit Namen und Adressen
- Mietobjekt
- Miethöhe
- Höhe der Mietkaution
- Art der Nebenkostenabrechnung
- Einzugsdatum
- Grund dafür, dass kein sofortiger Mietvertrag abgeschlossen werden kann
Wenn das Einzugsdatum noch nicht feststeht, kann statt einer konkreten zeitlichen Angabe auch eine Bedingung herhalten. Einzugsdatum: Sobald der Vormieter ausgezogen ist oder das Gebäude bezugsfertig renoviert wurde.
Der Abschluss eines Vormietvertrages verpflichtet beide Parteien dazu, zu einem späteren Zeitpunkt ein Mietverhältnis miteinander einzugehen. Weder der:die zukünftige Vermieter:in noch der:die zukünftige:r Mieter:in können einfach vom Mietvorvertrag zurücktreten. Ein Rücktritt ist unter Umständen und nach Absprache mit einem Anwalt möglich, wenn dein Vertragspartner seine:ihre vertraglichen Pflichten verletzt.
Trittst du ohne rechtliche Prüfung vom Vertrag zurück, kann es sein, dass dein:e Vertragspartner:in Schadensersatz bezüglich des Vormietvertrags fordert.
Im Vormietvertrag kannst du eine Rücktrittsklausel einbauen, die es dir erlaubt, in bestimmten Situationen innerhalb der gesetzlichen Fristen vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn du bei einer Prüfung entdeckst, dass der:die zukünftige Mieter:in weniger liquide ist als er:sie angegeben hat, kannst du dank der Rücktrittsklausel vom Vormietvertrag zurücktreten.
Der:die Mieter:in wiederum kann gegebenenfalls ebenfalls zurücktreten, wenn sich beispielsweise das Einzugsdatum verschiebt, vereinbarte Renovierungsarbeiten nicht durchgeführt wurden oder die Wohnfläche nicht stimmt.
Wende dich für deinen speziellen Fall am besten an die Rechtsberatung, damit du nicht auf Schadensersatzforderungen der Mietpartei sitzen bleibst.
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FAQ: Häufige Fragen zum Vormietvertrag
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Was ist ein Vormietvertrag?
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Ist eine Immobilie noch nicht fertiggestellt oder stehen Details des Mietvertrags wie der Einzugstermin noch nicht fest, kommt ein Vormietvertrag infrage. Damit binden sich die Mietparteien bereits vertraglich und erzielen auf beiden Seiten eine Sicherheit bezüglich des künftigen Mietverhältnisses.
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Was ist bei einem Mietvorvertrag zu beachten?
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Grundsätzlich ist der Vormietvertrag bindend. Seine Angaben werden in den endgültigen Mietvertrag übernommen. Daher gilt, je präziser, desto besser. Aus diesem Grund wird auch die schriftliche Form empfohlen, auch wenn sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
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Wann wird ein Vormietvertrag zum Mietvertrag?
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Um einen Vormietvertrag handelt es sich in der Regel, wenn der Begriff „Vormietvertrag“ im Dokument genannt ist und noch nicht alle Einzelheiten geregelt sind. Je präziser der Vormietvertrag bereits ist, desto eher wird er als endgültiger Mietvertrag vor Gericht anerkannt.
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Vertragsrücktritt: Worin unterscheiden sich Mietvertrag und Vormietvertrag?
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Bei einem unerlaubten Rücktritt wird beim Vormietvertrag lediglich Schadenersatz fällig, bei einem regulären Mietvertrag kann der Vertrag nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beendet werden. Der:die Mieter:in ist damit verpflichtet, drei Monate lang Miete zu zahlen.
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Welche Angaben sollte ein Vormietvertrag enthalten?
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Name und Anschrift der Vertragspartner:innen. Genaue Angaben zum Mietobjekt (Adresse, Größe, Lage, Zimmeranzahl etc.), vereinbarte Höhe von Miete und Kaution, Angaben zur Berechnung der Nebenkosten, Einzugsdatum, Grund für Vormietvertrag, Beginn des Mietverhältnisses, Unterschriften aller Vertragsparteien.
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Welche Vorteile bietet ein Vormietvertrag?
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Vormietverträge erzeugen mehr Sicherheit als eine mündliche Zusage. Wird ein Vormietvertrag abgeschlossen, so kann sich der:die künftige Mieter:in sicher sein, dass die Wohnung reserviert ist. Auch der:die Vermieter:in hat eine verbindliche Zusage erhalten und kann oft kosten- und zeitintensive Mietersuche einstellen.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.