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Jeder kennt sie, die Angabe der Wohnfläche in Verträgen, aber die wenigsten wissen, wie sie berechnet wird. Überraschenderweise gibt es in Deutschland keine klar vorgeschriebene Berechnungsmethode und entsprechend viele Fallstricke. Wir beantworten alle Fragen zur Wohnflächenberechnung und Berechnungsmethoden. Mit einem Musterbeispiel und praktischen Hinweisen unterstützen wir dich bei deiner Wohnflächenberechnung.
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Die Wohnflächenberechnung ist in Deutschland nicht klar geregelt. Nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gibt es mit der Wohnflächenverordnung (WoFIV) einen klaren Berechnungsstandard.
Je nach Berechnungsmethode erhält man andere Ergebnisse, abhängig davon: welche Flächen einbezogen werden – Keller- und Abstellräume ja oder nein – oder auch zu wie viel Prozent sie angerechnet werden, im Fall von Dachwohnungen zum Beispiel.
Der Wert einer Immobilie hängt mit der Wohnfläche zusammen. Darum ist es wichtig, die genaue Berechnungsmethode bei einem Immobilienkauf oder –verkauf zu kennen. Lass dir jetzt deine Immobilie kostenfrei und unverbindlich online bewerten mit der Immobilienbewertung von ImmoScout24.
- Wohnflächenberechnung: unterschiedliche Berechnungswege – unterschiedliche Ergebnisse
- Grundfläche, Wohnfläche, Nutzfläche – worauf kommt es an?
- Wie wird die Wohnfläche richtig berechnet?
- Die Berechnungsmethoden und Ihre Unterschiede
- Beispiel einer Wohnflächenberechnung
- Wohnfläche falsch berechnet: Konsequenzen für Verkäufer, Käufer, Vermieter & Mieter
- Wohnfläche berechnen: allein oder mit Profi?
- Tipps zum Ausmessen der Wohnfläche
- FAQ: Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
Die Wohnfläche zu berechnen, ist ein komplexes Thema und die Ergebnisse halten Überprüfungen so manches Mal nicht Stand. So ist eine Flächenabweichung von mehr als zehn Prozent bei gekauften Immobilien oder mehr als 20 Quadratmetern gar keine Seltenheit. Auch Mieter:innnen stellen mitunter Abweichungen fest und zahlen damit eine zu hohe Kaltmiete und eine im Verhältnis zu hohe Betriebskostenabrechnung, deren Kostenpositionen ja u. a. anteilig nach Wohnfläche umgelegt wird.
Eine böse Absicht verbirgt sich dahinter nicht immer. Sehr unterschiedliche Berechnungswege, die bestimmte Teile der Wohnung nur prozentual anrechnen oder überhaupt nicht, können beispielsweise zur abweichenden Wohnfläche geführt haben.
Wie entscheidend das Thema Wohnflächenberechnung ist, wurde zuletzt Immobilienbesitzern bewusst, die im Rahmen der Datenerfassung zur Neuberechnung der Grundsteuer ab März 2022, die genaue Wohnfläche in der Feststellungserklärung des Finanzamtes eintragen mussten. Eine Ausnahme bildete lediglich Baden-Württemberg, das einzige Bundesland, das auf eine Wohnflächenangabe verzichtet hat.
Für die neue Feststellungserklärung zur Grundsteuer im elektronischen ELSTER-Portal benötigst du die Wohnfläche, nebst Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Baujahr und Miteigentumsanteil. Die Wohnfläche wird über die Wohnflächenverordnung berechnet.
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Zunächst einmal ist es entscheidend bei der Wohnflächenberechnung, die unterschiedlichen Begrifflichkeiten auseinanderzuhalten. Wir klären hier, was Grundfläche, Wohnfläche und Nutzfläche voneinander unterscheidet.
Zur Wohnfläche gehören nach der Wohnflächenverordnung alle Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung oder diesem Haus gehören. Ausgenommen sind Grundflächen von Zubehörräumen wie etwa Dachräumen und Kellern, Wirtschafts- und Geschäftsräumen oder Räumen, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts entsprechen. Folgende Räume gehören zur Wohnfläche:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Küche
- Esszimmer
- Flure innerhalb der Wohnung
- Badezimmer und WC
- Neben- und Abstellräume in der Wohnung
Die Wohnfläche ist nicht gleichzusetzen mit der Grundfläche. Die Grundflächenberechnung erfolgt üblicherweise im unverputzten Rohbau. Wenn du also eine Baubeschreibung hast von einer Immobilie, die 30 Jahre oder älter ist, wirst du folgende Angabe finden: Pauschalabzug für den Putz von drei Prozent. Demnach hätte eine 100 Quadratmeter Wohnung nur noch eine Wohnfläche von 97 Quadratmetern. Leider ist diese Angaben in den Bauunterlagen nicht immer vorhanden.
Es gibt darüber hinaus eine Bruttogrundfläche, die die Gesamtgrundflächen aller Räume aufaddiert. Davon unterscheidet sich die Nettogrundfläche (NGF), die allein die tatsächlich nutzbare Flächen zusammenzählt – ganz ohne Wände, Pfeiler, Schornsteinschächte, Mauervorsprünge.
Falls du Unterschiede zwischen der von dir berechneten Fläche und dem Bauplan feststellst, dann kann es an der abweichenden Berechnungsmethode liegen. Versuche herauszufinden, welche Berechnungsmethode hier Anwendung fand. Mehr zu den Berechnungsmethoden liest du im Abschnitt Die Berechnungsmethoden und ihre Unterschiede.
Die Nutzfläche wird über DIN 277 geregelt und bezieht sich auf den jeweiligen Nutzen eines Raumes, also darauf, wie er seiner Zweckbestimmung nach genutzt werden kann.
Folgenden Kategorien kann eine Nutzfläche zugeordnet werden:
- Aufenthalt und Wohnen (alle Wohnräume sind dementsprechend Nutzfläche zum Wohnen)
- Büroarbeit
- Maschinen- und Handarbeit, Produktion, Experimente
- Verteilen und Verkaufen, Lagern
- Kultur und Unterricht, Bildung
- Pflegen und Heilen
- sonstige Nutzungen
Ein Beispiel:
Ein Keller mit Vorratsraum, Öllagerraum, einem Flur und einem Treppenraum folgendermaßen zu bewerten:
Laut Wohnflächenverordnung ist keine der Grundflächen dieser Räume als Wohnfläche einzustufen.
DIN 277 definiert die Teilräume folgendermaßen:
Grundfläche des Vorratsraums = Nutzfläche
Grundfläche des Öllagerraums = Funktionsfläche
Flur und Treppenraum = Verkehrsfläche
Welcher Raum? | Art der Fläche nach DIN 277 |
Art der Fläche nach Wohnflächenverordnung |
Küche | Nutzfläche | Wohnfläche |
Bad | Nutzfläche | Wohnfläche |
Gäste-WC | Nutzfläche | Wohnfläche |
Wohnzimmer | Nutzfläche | Wohnfläche |
Esszimmer | Nutzfläche | Wohnfläche |
Kinderzimmer | Nutzfläche | Wohnfläche |
Arbeitszimmer | Nutzfläche | keine Wohnfläche |
Keller | Nutzfläche (ggf. Funktionsfläche) |
keine Wohnfläche |
Vorratsraum | Nutzfläche | keine Wohnfläche |
Flur | Verkehrsfläche | Wohnfläche |
Dachboden | Nutzfläche | keine Wohnfläche |
Treppenräume | Verkehrsfläche | Wohnfläche |
Hauswirtschaftsraum | Nutzfläche (ggf. Funktionsfläche) |
keine Wohnfläche |
Balkon | Nutzfläche | max. zu 50 % Wohnfläche |
Terrasse | Nutzfläche | max. zu 50 % Wohnfläche |
Die Tabelle macht deutlich, dass bei einer Vermietung die Wohnflächenverordnung greift, weil Mieter Keller und sonstige Abstellräume und Gemeinschaftsräume nicht über die Miete mitbezahlen. Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist die DIN 277 interessant, da sie alle Fläche berücksichtigt, die den:die Eigentümer:in wechseln.
Mehr Informationen zur Definition, Einordnung und Abgrenzung von Nutzfläche, Funktionsfläche und Verkehrsfläche findest du in unserem Ratgeber Nutzfläche.
Bei der üblichen Wohnflächenberechnung geht es um Flächen, die tatsächlich auf zum Wohnen verwendet werden. Daher hat die Wohnflächenverordnung für bestimmte Bereiche in Wohnung oder Haus, die nicht voll genutzt werden können, auch Ausnahmeregelungen getroffen.
Terrasse, Balkon, Dachgarten
in der Regel: 25 Prozent Wohnfläche
bei sehr hochwertiger Ausstattung (je nach Einzelfall): 50 Prozent Wohnfläche
Dachschrägen
Wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, hat weniger Stehhöhe zur Verfügung und damit auch eine geringere Wohnfläche. Die Wohnflächenverordnung berücksichtigt diesen Umstand:
Ab einer Raumhöhe von zwei Metern zählt die Wohnfläche zu 100 Prozent.
Bei einer Raumhöhe zwischen ein und zwei Metern beträgt die Wohnfläche 50 Prozent.
Unterhalb von einem Meter bleibt die Wohnfläche unberücksichtigt.
Die Zwei-Meter-Regel gilt auch bei Kellerräumen, die in Wohnraum umgewandelt werden.
Treppen und Treppenhäuser
- Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, Treppen müssen komplett abgezogen werden
- Treppen mit weniger als drei Stufen: 100 Prozent Wohnfläche
- Ein Treppenhaus gehört nicht zur Wohnfläche.
Fenster- und Türnischen
Eine durchgehende Nische mit mindesten 13 Zentimeter Tiefe wird angerechnet.
Ist ein Fenster- oder Türsturz mindestens zwei Meter hoch, wird er komplett einbezogen in die Wohnflächenberechnung. Unterhalb von zwei Metern fließt er hälftig in die Wohnfläche ein.
Wintergärten und Schwimmbäder
wenn sie zu allen Seiten geschlossen sind: 50 Prozent Wohnfläche
wenn sie beheizt sind: 100 Prozent Wohnfläche
Keller und Garage
keine Wohnfläche.
Geschäftsräume
keine Wohnfläche.
Ausnahme: ein Arbeitszimmer innerhalb der Wohnung wird zu 100 Prozent angerechnet
Öfen, Badewannen, Heizgeräte, freiliegende Installationen, Raumteiler, Einbaumöbel
gehören zu 100 Prozent zur Wohnfläche.
Schornsteine, Vormauerungen und Co.
Betroffen sind Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, frei stehende Pfeiler und Säulen, die höher als 1,5 Meter sind und einen Flächeninhalt von mindestens 0,1 Quadratmeter haben. Diese sind keine Wohnfläche und müssen abgezogen werden.
Verkleidungen und Leisten
Zu 100 Prozent Wohnfläche, d. h. das Messgerät muss oberhalb oder neben den Verkleidungen angesetzt werden.
Eine allgemeingültige Definition sucht man in Deutschland vergebens für Wohnfläche, genauso wie eine festgeschriebene Berechnungsart. Einzig der öffentlich finanzierte Wohnraum hat die Wohnflächenverordnung (WoFIV) als Standard.
Die wichtigsten Methoden zur Wohnflächenberechnung sind:
die Wohnflächenberechnung nach der DIN-Norm 277
die Wohnflächenberechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV)
die Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung
Die DIN-Norm 277 unterscheidet nicht zwischen Nutzfläche und Wohnfläche, alle Flächen, inklusive reine Nutz- und Verkehrsflächen, werden in der Regel zu 100 Prozent eingerechnet, auch Dachflächen, Balkone oder Kellerräume. Um auf die erwünschte Nettogrundfläche zu kommen, werden die lichten Maße zwischen den Bauteilen von der Vorderkante der Wandbekleidung gemessen, Wände, Stützen, Schornsteine etc. werden abgezogen, Fußleisten bleiben unberücksichtigt.
Nachteil: Mit dieser Berechnung fällt die Wohnfläche größer aus, da alles vollflächig eingerechnet wird. Besonders bemerkbar macht sich das bei Dachgeschosswohnungen, die nach der Wohnflächenverordnung deutlich geringer ausfällt.
Das lichte Maß ist ein Innenabstand von Bauteilen, beispielsweise von Tür- oder Fensterrahmen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2003 wurde die Zweite Berechnungsverordnung durch die Wohnflächenverordnung abgelöst. Sie ist nicht mehr aktuell, gilt aber für Altbauten in seltenen Fällen weiterhin.
Nach dieser Methodik der Wohnflächenberechnung wird die Grundfläche der Räume innerhalb einer Wohnung zusammengerechnet. Anschließend werden Grundflächen von Schornsteinen, Säulen u.a. abgezogen, wenn sie mehr als 0.1 Quadratmeter Grundfläche einnehmen. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien oder Dachgärten können zur Hälfte eingerechnet werden. Sie ist der Wohnflächenverordnung also ganz ähnlich. Anders gehandhabt werden hier Flächen unter Treppen, unbeheizte Wintergärten kamen in den Bewertungen noch nicht vor, dafür werden aber heute unübliche Flächen wie Vorratsräume oder Ställe erwähnt.
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) löste die Zweite Berechnungsverordnung ab, ist im Wohnraumförderungsgesetz verankert und gilt seit dem 1. Januar 2004. Seither ist sie die Berechnungsmethode der Wahl und wird in der Praxis am häufigsten angewendet, wie beispielsweise bei der Ermittlung der Grundsteuer.
Auch die Gerichte halten sich an diese Methode, wenn der Mietvertrag keine Festlegung enthält und die Berechnung der Wohnfläche angezweifelt wird.
Wohnfläche wird hier verstanden als Fläche, die tatsächlich auch zum Wohnen genutzt werden kann. Dementsprechend werden beispielsweise Raumteile mit Dachschrägen nur teilweise angerechnet. Ausgeklammert sind alle Flächen, die nicht innerhalb der Wohnung liegen. Teilweise angerechnet werden Flächen, die baulich an die Wohnung angeschlossen sind wie Balkone, Terrassen, Loggien oder Abstellräume. Kellerräume und Garagen, also Räume, die nicht dem Bauordnungsrecht entsprechen, gehören nicht dazu.
Vertragsabschlüsse sind auch nach den alten Berechnungsmethoden noch möglich. Voraussetzung ist, dass beide Parteien sich darauf einigen.
Das betrifft die Zweite Berechnungsverordnung und die hier nicht erwähnte DIN 283, die bereits 1983 ersatzlos gestrichen wurde. Auch die weniger gebräuchliche und der DIN 277 sehr ähnliche Sachwertrichtline (SW-RL) kann theoretisch weiterhin genutzt werden. Aktuelle und gebräuchliche Verfahren sind die Wohnflächenverordnung und die DIN 277.
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Die folgende Tabelle gibt Aufschluss darüber, wie die strittigen Räume bei der Wohnflächenberechnung je nach Berechnungsmethode angesetzt werden können. Die Zahlen bezeichnen den Anteil in Prozent, der angesetzt werden darf.
Raum/ Detail | II. BV | DIN 277 | WOFIV |
Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung | Keine Wohnfläche | Nutzfläche 100 | Keine Wohnfläche |
gedeckte/offene Loggien, Terrassen, Balkone | Wohnfläche bis 50 | Nutzfläche 100 | Wohnfläche 25-50 |
Wintergarten geschlossen beheizbar | Wohnfläche 50 | Nutzfläche 100 | Wohnfläche 100 |
Wintergarten geschlossen unbeheizt | Keine Angabe | Nutzfläche 100 | Wohnfläche 50 |
Dachgärten | Wohnfläche bis 50 | Nutzfläche 100 | Wohnfläche 25-50 |
Treppen | Bis zu 3 Stufen Wohnfläche, danach muss die Fläche abgezogen werden | Bis zu 3 Stufen Wohnfläche 100, danach muss die Fläche abgezogen werden | |
Flächen unter Treppen | 100 bei Höhe 2 m, sonst 0 | Nutzfläche 100 | Keine Angabe |
Hauswirtschaftsraum/ Abstellraum innerhalb der Wohnung | Keine Wohnfläche | Nutzfläche, ggf. Funktionsfläche 100 | Wohnfläche 100 |
Vorratsraum/ Kammer außerhalb der Wohnung | Keine Wohnfläche | Nutfläche 100 | Keine Wohnfläche |
Keller/Dachboden | Keine Wohnfläche | Nutzfläche, ggf. Funktionsfläche 100 | Keine Wohnfläche |
DIN 277 verwendet den Begriff „Nutzfläche“, der alle Flächen einer Immobilie umfasst.
Räume, die mindestens zwei Meter hoch sind, werden entsprechend der Wohnflächenverordnung zu 100 Prozent angerechnet. Zwischen einem Meter und zwei Metern werden die Flächen zu 50 Prozent eingerechnet, darunter gar nicht mehr.
Wohnräume, die zweifelsfrei in die Wohnflächenberechnung gehören, entnimmst du bitte der Tabelle im Abschnitt Übersicht: Welcher Raum zählt wozu?
Schauen wir uns an, wie sich die Berechnungsmethoden konkret in der Praxis darstellen. In unserem Beispiel wollen wir eine Wohnung mit zwei Zimmern, Küche, Bad, Diele und Balkon sowie Dachschrägen und einem Kellerraum berechnen.
Beispiel:
Fünf Räume haben jeweils mehr als 2 Meter Deckenhöhe und ergeben 70 Quadratmeter zusammen. Weitere Bereiche der Wohnung sind:
- Dachschräge zwischen ein bis zwei Metern mit zehn Quadratmetern
- ein gedeckter Balkon mit 10 Quadratmetern
- ein Kellerraum mit 8 Quadratmetern
Wohnflächenverordnung (WoFIV):
70 qm + 5qm + 2,5 (5qm) = 77,5 qm oder 80 qm
DIN 277:
70 qm + 10 qm + 10 qm + 8 qm = 98 qm
Deutlich ist die Differenz zwischen den Ergebnissen: DIN 277 ergibt eine größere Fläche, und zwar um 18 bis 20,5 Quadratmeter. Das ist ein gravierender Unterschied für Mieter:innen, Eigentümer:innen und Käufer:innen.
Der Weg zur Ermittlung der Wohnfläche ist durch die unterschiedlichen Ansätze zur Wohnflächenberechnung reich an Fallstricken gesegnet. Ob Konsequenzen bei falscher Wohnflächenangabe drohen oder nicht, das entscheidet sich mitunter an der Höhe der Abweichung.
Zahlst du zu viel Miete? Nachrechnen kann sich lohnen. Bereits ab einer zehn Prozent kleineren Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete gemindert werden. Auf jeden Fall kannst du dich auf Basis der Zahlen gegen eine Mieterhöhung wehren.
Und nicht nur das: Du hast einen Anspruch auf Rückforderung der zu viel gezahlten Miete ab Mietbeginn. Um deine Ansprüche geltend zu machen, gilt eine Dreijahresfrist ab Ende des Jahres, in dem du von der falschen Wohnfläche erfahren hast.
Die genaue Abrechnung der Nebenkosten setzt einen präzisen Wert für die Wohnfläche voraus. Sobald dieser zu hoch ist, kannst du dies beanstanden und eine mit Rückzahlung verbundene Korrektur für die vergangen drei Jahre verlangen.
Fristlose Kündigung bei zu kleiner Wohnung: Als Mieter:in kannst du diesen Umstand nutzen, um fristlos aus dem Mietvertrag zu kommen. Voraussetzung ist hier, dass du sofort fristlos kündigst, nachdem du von der Wohnflächenabweichung erfahren hast.
Die Angabe zur Wohnungsfläche kann im Nachhinein zur Ermittlung der Kaltmiete nicht mehr angepasst werden. Mit Sorgfalt sollte die Wohnfläche vor der Vermietung ermittelt werden. Allerdings rechtfertigt eine zu klein bemessene Wohnungsfläche eine Mieterhöhung, da in diesem Fall nicht der Wert im Mietvertrag eine Rolle spielt, sondern die tatsächliche Wohnfläche (BGH, Az.: VIII ZR 266/14).
Bei der Nebenkostenkostenabrechnung kann auch im Nachhinein die tatsächliche Wohnfläche ermittelt und eingetragen werden. (BGH, Az.: VIII ZR 220/17). So kann der:die Vermieter:in wenigstens sicherstellen, dass die Nebenkostenabrechnung korrekt ist.
Weiterhin spielt die Wohnfläche eine Rolle bei Bauanträgen und bei der Feststellung der Grundsteuer, bei der sie einer von vielen Werten ist und errechnet werden muss. Auch passgenaue Wohngebäude- und Hausratsversicherung benötigen eine genau ermittelte Flächenangabe, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Wer auf der Suche nach einer Immobilie ist, muss sichergehen können, dass die besichtigten Objekte vergleichbar sind. Daher ist es unumgänglich, dass die Wohnflächen korrekt sind und nach der gleichen Methode berechnet worden sind.
Wohnfläche und Baufinanzierung: die Bank benötigt die genaue Flächenangabe, um beispielsweise die Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens zu beurteilen.
Ist eine gebrauchte Immobilie falsch ausgemessen worden, stimmt der Verkaufspreis proportional zur Wohnfläche nicht. Käufer:innen dürfen diesen Teil des Kaufpreises zurückverlangen, auch unterhalb von zehn Prozent Abweichung (OLG Saarbrücken, Az.: 8 U 450/10). Voraussetzung dafür ist, dass dem:der Käufer:in eine Garantie über die Beschaffenheit der Immobilie im Kaufvertrag zugesichert wurde.
Grundsätzlich ist es nicht notwendig, einen Gutachter zu beauftragen, um die Wohnfläche zu ermitteln. Auch ein:e Vermieter:in kann nicht darauf bestehen, dass die Mietpartei einen Gutachter hinzuzieht. Im Falle eines Rechtsstreits vor Gericht führt jedoch kein Weg mehr vorbei an einem Sachverständigengutachten. Die Preise dafür beginnen bei 150 Euro und gehen hoch bis ungefähr 500 Euro. Im Falle einer deutlichen Abweichung über 10 Prozent kann sich das aber bereits lohnen.
Viele Berechnungsmethoden verunsichern – da ist der Gedanke an ein professionelles Gutachten nachvollziehbar. Auf jeden Fall solltest du darüber nachdenken in folgenden Fällen:
- Baupläne fehlen oder sind ungenau
- Veränderungen an der Immobilie wurden vorgenommen ohne Aufmaß und in Eigenregie:
- Raumstruktur ist verwinkelt, mit Dachschrägen etc.
- Immobilie ist sehr teuer
Wenn du ein Haus oder eine Wohnung mit Maklerhilfe kaufst, verkaufst oder vermietest, ist die Gutachterleistung manchmal schon inkludiert. Makler:innen; die auch als Gutachter tätig sind, ermitteln die Daten direkt bei der Begehung von Haus oder Wohnung.
Wer das erste Mal eine Wohnung ausmisst, steht vor einer echten Herausforderung, selbst wenn die Berechnungsmethode theoretisch klar ist. Das liegt an den räumlichen Strukturen, Schrammleisten, Badewannen, verwinkelten Grundrissen und Dachschrägen.
Mit diesen Tipps kommst du an dein Ziel:
Ausstattung: Mit Zollstock oder Maßband stößt du schnell an Grenzen, einfacher gehen komplexe Messungen mit einem Laserentfernungsmesser, der sehr genau misst und Ergebnisse abspeichern kann.
Vorbereitung: Um den Überblick zu behalten und die Messerergebnisse den richtigen Wänden zuordnen zu können, kann ein grob gezeichneter Grundflächenplan auf einem großen Papierbogen Sinn ergeben. Trage die Werte während der Messungen dort ein und du hast für die abschließende genaue Berechnung eine hilfreiche Grundlage.
Umgang mit verwinkelten Raumteilen: Ein rechteckiger Raum ist die Norm, leider kommen auch immer wieder Abweichungen vor. Am besten, du teilst diese Räume in mehrere Teile auf, die du optisch mit Klebestreifen am Boden markierst. Die so ermittelten Einzelflächen können am Ende addiert werden.
Wohnflächenermittlung bei Dachschrägen: die Raumhöhe wird hier zum Maß aller Werte, denn die Fläche wird erst ab einem Meter Raumhöhe zu 50 Prozent eingerechnet und ab zwei Metern voll berücksichtigt. Die Raumhöhe kannst du ganz leicht feststellen, indem du das Lasermessgerät auf den Boden stellst und nach oben zeigend von den Außenwänden des Raumes in Richtung Raummitte bewegst. Sobald es einen Meter anzeigt, markierst du die Stelle mit einem Klebestreifen. Das Gleiche machst du bei zwei Metern.
FAQ: Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung
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Wie wird die Wohnfläche richtig berechnet?
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Die Berechnungsmethode der Wahl für die Wohnfläche, auch für Fiskus und Gericht, ist die Wohnflächenverordnung. Sie setzt die Flächen danach an, welchen Wohnwert sie haben. Daher werden Flächen von Balkons, Räumen mit Dachschrägen beispielsweise nur anteilig einkalkuliert. Grundsätzlich werden auch andere Berechnungsmethoden nach Vereinbarung eingesetzt, die vertraglich geregelt sein müssen.
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Was zählt zur Wohnfläche für die Grundsteuer?
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Im Wesentlichen orientiert sich die Wohnflächenermittlung für die Grundsteuer an der Wohnflächenverordnung. Alle Räume, die ausschließlich zu Wohnzwecken dienen, gehören in die Berechnung der Wohnfläche, auch häusliche Arbeitszimmer, Wintergärten und Arbeitszimmer je zur Hälfte, Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zu je einem Viertel.
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Was gehört alles zur Wohnflächenberechnung?
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Alle Räume, die tatsächlichen Wohnzwecken dienen, gehören hinein in die Wohnflächenberechnung. Das sind Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnzimmer, häusliches Arbeitszimmer, Gästezimmer, Küche und Bad, Flur, Balkon. Es handelt sich um Räume einer Wohneinheit oder Räume, die baulich damit verbunden sind wie z. B. Balkons.
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Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche?
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Nicht zur Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFiV) gehören: Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung, Treppen mit mehr als 3 Stufen, Vorratskammer oder Abstellraum außerhalb der Wohnung, Keller und Dachböden.
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Kann ich eine Wohnflächenberechnung selber machen?
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Grundsätzlich ist das möglich, wenn vorher die Frage nach der richtigen Berechnungsmethode mit den jeweiligen Vorgaben zur Flächenermittlung geklärt ist. Vor Gericht ist allerdings nur ein Sachverständigengutachten rechtsgültig.
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Wie unterscheiden sich Wohnfläche und Nutzfläche?
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Zur Wohnfläche gehören nach Wohnflächenverordnung alle Räume innerhalb einer Wohnung oder eines Hauses, die Wohnzwecken zugeordnet werden können. Die Nutzfläche ist nach DIN 277 jeder Raum eines Gebäudes, der einen Nutzen hat. Dementsprechend werden alle Räume, auch Keller oder Treppen in die Flächenberechnung einbezogen.
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Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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