KfW-Förderprogramme rund um die Immobilie
Finanzspritze für Ihr Zuhause
Wer eine Immobilie baut, kauft oder saniert, hat nicht nur mit großen Plänen, sondern auch mit hohen Kosten zu tun. Spezielle Förderprogramme der KfW machen Ihr Vorhaben finanzierbar. Erhalten Sie hier einen Überblick über die verschiedenen Angebote der KfW-Förderung.
Tipp: Auf ihrer Website bietet die KfW einen Baukredit-Rechner beziehungsweise den KfW-Förderungs-Rechner, mit dem sich verschiedene Finanzierungsszenarien durchspielen lassen.
Die KfW-Bank fördert viele Projekte mit zinsgünstigen Darlehen.
Die KfW bietet für die unterschiedlichsten Wohnsituationen Förderprogramme. Wer zum Beispiel darüber nachdenkt, ein eigenes Haus zu bauen oder ein neu errichtetes zu erwerben, erhält mit dem Programm „Energieeffizient Bauen“ (153) Unterstützung. Damit werden Neubauten gefördert, deren Energieverbrauch unter der gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) zulässigen Grenze für Neubauten liegt. Dabei handelt es sich um die sogenannten KfW-Effizienzhäuser.
Im Neubau werden die KfW-Effizienzhäuser 55, 40 oder 40 Plus oder ein vergleichbares Passivhaus gefördert.
Die zweistellige Ziffer in der Häuser-Kategorisierung gibt den Grad der Energieeffizienz an: Der Jahres-Primärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses 70 beispielsweise beträgt nur 70 Prozent im Vergleich zu einem Neubau auf gesetzlichen Mindeststandard. Mit dem KfW 70 Förderungs-Rechner kann entsprechend ermittelt werden, wie die Baufinanzierung in diesem Falle aussehen würde.
Erreicht wird die Energieeinsparung der KfW-Effizienzhäuser sowohl durch hervorragende Wärmedämmung als auch modernste Technik bei Heizung und Lüftung. Meistens verfügen Effizienzhäuser oder Passivhäuser über eine automatische Lüftungsanlage, damit keine Energie aus dem Haus über die Fenster „herausgelüftet“ wird.
Zu den förderfähigen Kosten, die im KfW-70-Rechner berücksichtig werden könne, zählen beim Neubau die Bau- und Baunebenkosten (ohne die Grundstückskosten) sowie die Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten, beim Kauf der Kaufpreis (ohne die Grundstückskosten) inklusive der Nebenkosten. Die KfW-Förderung beträgt maximal 100.000 Euro pro Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins ab 0,75 Prozent. Darüber hinaus kann das Darlehen mithilfe eines Tilgungszuschusses reduziert werden.
Tipp: Entsprechende Finanzierungen können Kreditnehmer mit dem KfW-Rechner für die Baufinanzierungen kalkulieren.
Mehr über die KfW-Förderung für Energiesparer erfahren Sie im Artikel "Energieeffizient bauen mit Förderung".
Um Ihre bestehende Immobilie zum KfW-Effizienzhaus umzubauen, können Sie den Kredit „Energieeffizient Sanieren“ (151) in Anspruch nehmen. Das gilt auch für energetische Einzelmaßnahmen, zum Beispiel eine Wärmedämmung. Auch bei diesem Programm profitieren Sie als Kreditnehmer von einem verbilligtem Zinssatz sowie einem Tilgungszuschuss. Ein Kredit von bis zu 100.000 Euro kann für jede Wohneinheit oder bis zu 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen vergeben werden.
Je niedriger der Energieverbrauch nach der Sanierung, umso mehr verbilligt sich das Darlehen, weil die KfW einen Teil der Tilgung erlässt. Je nach Energieverbrauch müssen Kreditnehmer zwischen 12,5 und 27,5 Prozent des Darlehensbetrags nicht zurückzuzahlen.*)
*) Konditionen ab 1.8.2015
Heizung sanieren
Für eine neue Heizungsanlage, die auf Basis erneuerbarer Energien arbeitet, bietet sich der Ergänzungskredit „Energieeffizient Sanieren“ (167) an – jedoch nur bei Wohngebäuden mit Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 installiert wurden. Mit dem Kredit kann zum Beispiel der Einbau von thermischen Solarkollektoranlagen, von Biomasseanlagen oder von bestimmten Wärmepumpen finanziert werden.
Sanierten Wohnraum kaufen
Auch wer sanierten Wohnraum kauft, kann für die Kosten der neuen Heizungsanlage eine Förderung erhalten. Der Kredit wird bis zu einer Summe von 50.000 Euro für jede Wohneinheit gewährt, und das bei einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren bei festem Zinssatz.
Energetische Sanierung
Die KfW bewilligt zudem einen Investitionszuschuss für Vorhaben rund um die energetische Sanierung von Wohngebäuden. Über das Programm „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“ (430) wird jede Wohneinheit mit maximal 30.000 Euro bezuschusst.
Baubegleitende Fachplanung
Manchmal ist guter Rat günstig. Zum Beispiel wenn es darum geht, die eigene Immobilie energetisch zu sanieren. Für diesen Fall bietet die KfW den Zuschuss „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (431) an. Er fördert Antragsteller, die bei der Sanierung Ihrer Immobilie eine Fachplanung sowie eine Baubegleitung mithilfe eines qualifizierten Sachverständigen durchführen lassen. Dabei handelt es sich um vielfältige Leistungen rund um Planung, Ausschreibung, Ausführung, Abnahme und Bewertung der Sanierung.
Die KfW übernimmt 50 Prozent der Kosten und bis zu 4.000 Euro pro Antragsteller und Vorhaben. Ein Zuschuss ist jedoch nur möglich in Kombination mit einem der oben genannten Sanierungsprodukte.
Überblick über das Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren":
- 0,75 % effektiver Jahreszins
- für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder sanierten Wohnraum kaufen
- bis 100.000 Euro für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 50.000 Euro bei Einzelmaßnahmen
- bis 27.500 Euro Tilgungszuschuss förderfähig sind alle Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wurde die KfW-Förderung vor einigen Jahren um das Programm „Altersgerecht umbauen“ (159) erweitert. Damit können Eigentümer und Mieter den barrierefreien Umbau ihres Zuhauses finanzieren. Anerkannt werden unter anderem die folgenden Maßnahmen:
- Einbau von Treppenliften,
- Abbau von Barrieren im Hauseingangsbereich etwa mit Installation von Rampen,
- Behindertengerechter Umbau von Bad und WC,
- Verbreiterung von engen Türdurchgängen oder
- Installation von intelligenten Assistenz- und Notrufsystemen.
Entsprechende Umbaumaßnahmen können bis zu einem Betrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit besonders zinsgünstig (ab 0,75 Prozent effektiver Jahreszins) finanziert werden. Auch hier gibt es eine Zuschussvariante als Alternative: Acht Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, können bei der KfW als Direktförderung für Einzelmaßnahmen beantragt werden.
Erreicht das Haus oder die Wohnung den Standard „Altersgerechtes Haus“, erhöht sich der Zuschuss auf zehn Prozent bzw. 5.000 Euro. Ebenso wie bei der energetischen Sanierung können Kredit und Zuschuss nicht parallel für dieselben Baumaßnahmen eingesetzt werden.
Welche weiteren staatlichen Fördermittel es für barrierefreies Bauen und Modernisieren gibt, lesen Sie hier. Außerdem können Sie den Baufinanzierungsrechner mit KfW-Förderung nutzen, um mögliche Kreditaufnahmen durchzukalkulieren.
Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ vergibt Kredite an Eigentümer, die Fotovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen installieren wollen. Dabei wird zum einen der Kauf von neuen Photovoltaik-Anlagen gefördert. Zum anderen erhalten aber auch Eigentümer eine finanzielle Unterstützung, die bereits gebrauchte Anlagen aufbauen oder erweitern wollen – sofern sie hierdurch eine deutliche Leistungssteigerung erzielen können.
Diese Förderung ist jedoch an eine bestimmte Voraussetzung geknüpft: Ein Teil des Stroms muss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Vergeben werden Darlehensbeträge von bis zu 100 Prozent der Investitionskosten.
Mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Speicher“ wird außerdem die Installation von Batteriespeichern in Kombination mit der Neuinstallation von Photovoltaik-Anlagen oder zur Nachrüstung bestehender Anlagen gefördert.
Werfen Sie einen Blick auf unseren KfW-Rechner und unsere Rechenbeispiele der Förderungen, um einschätzen zu können, inwiefern sich die Angebote der Kreditanstalt für Wiederaufbau auch für Sie lohnen können.