Schlüsselübergabe an den neuen Eigentümer

So verläuft die Übergabe einer Immobilie

Die Schlüsselübergabe ist der krönende Abschluss auf dem Weg in die eigenen vier Wände. Ein paar Dinge gibt es bei diesem Termin aber noch zu beachten.


Geschafft! Nach dem langen Kaufprozess sind Sie nun Immobilieneigentümer. Der letzte offizielle Termin ist die Übergabe der Wohnung. Dabei geht es um folgende Programmpunkte:

  • Lassen Sie sich sämtliche Schlüssel, nicht nur für Haus- oder Wohnungstüren, sondern auch für Nebenräume und Briefkasten aushändigen.
  • Gehen Sie durch alle Räume und schauen, ob sich seit der letzten Besichtigung noch etwas verändert hat.
  • Prüfen Sie, ob noch Einrichtungsgegenstände der Voreigentümer oder Mieter in den Räumen sind, die Sie nicht übernehmen.
  • Notieren Sie Zählerstände für Wasser, Strom oder Gas.
  • Lassen Sie sich Geräte- und Garantiepapiere sowie Betriebsanleitungen für Heizung, Herd, Therme oder sonstige übernommene Haus- und Haushaltstechnik sowie Prüfberichte des Schornsteinfegers aushändigen.
  • Halten Sie alles Wichtige in einem Übergabeprotokoll fest, das beide Parteien unterschreiben und von dem jeder eine Ausfertigung erhält.

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Neue Verpflichtungen

Mit der Übergabe gehen in der Regel auch alle Lasten und Pflichten auf Sie über. Das heißt, Sie müssen von nun an Grundsteuer, Kosten für Müllabfuhr, Abwassergebühren und eventuell weitere Abgaben bezahlen. Sollte das Haus oder die Wohnung vermietet sein, dann geht von jetzt an die Miete an Sie.

Die Übergabe kann ohne Probleme auch schon vor der Eintragung ins Grundbuch stattfinden. Das bietet sich zum Beispiel an, wenn Sie im Altbau vor dem Einzug eine Sanierung planen.

Neubau: Übergabe und Abnahme

Wenn Sie eine Neubauimmobilie kaufen, dann fällt die Schlüsselübergabe meistens mit der Abnahme zusammen. An diesem Termin besichtigen Sie das Haus oder die Wohnung zusammen mit dem Bauträger und möglichst auch einem unabhängigen Sachverständigen, um zu überprüfen, dass der Bau vertragsgemäß ausgeführt wurde. Falls wesentliche Mängel bestehen, können Sie die Abnahme verweigern. Auch geringfügige Mängel sollten Sie ins Abnahmeprotokoll aufnehmen und vom Bauträger nachbessern lassen. Sie können dann aber trotzdem schon einziehen. Bei einer Eigentumswohnung nehmen Sie persönlich in der Regel nur das Sondereigentum – Wohnung und Nebenräume – ab. Das Gemeinschaftseigentum nimmt ein Bevollmächtigter aller Eigentümer ab.

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