Energieeinsparverordnung
EnEV 2016: Was sich für Neubau-Käufer ändert
Die EnEV 2016 ist in Kraft getreten. Hier erfahren Sie, was sich für Käufer und Bauträger geändert hat.
Spätestens ab dem Jahr 2021 sollen in Europa alle neu errichteten privaten Gebäude sogenannte „Niedrigstenergiegebäude“ sein. Das heißt, ihr Energiebedarf liegt fast bei null. Die benötigte Energie soll größtenteils durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Um diesem Ziel näherzukommen, wurden ab 1. Januar 2016 die energetischen Anforderungen an Neubau-Immobilien erhöht. Bauherren, die nach diesem Zeitpunkt einen Bauantrag einreichen beziehungsweise eine Bauanzeige erstatten, müssen diese Anforderungen erfüllen.
EnEV steht für „Energieeinsparverordnung“. Die rechtliche Grundlage für die Verordnung bildet das „Energieeinsparungsgesetz“ (EnEG). Bauherren werden durch die Verordnung bautechnische Vorschriften auferlegt. Betroffen sind neben Wohngebäuden auch Bürogebäude und bestimmte Betriebsgebäude. Die EnEV stellt ein wichtiges Instrument der deutschen Klima- und Energieschutzpolitik dar. Durch sie werden die Anlagentechnik (Heiz- und Klimaanlagen) und der Wärmeschutz eines Hauses geregelt. 2002 löste die erste Fassung der EnEV die Heizungsanlagenverordnung (HeinzAnlV) und die Wärmeschutzverordnung (WSchV) ab. Am stärksten betroffen von der EnEV sind Neubauten, die nach Inkrafttreten der jeweils neuen Version der Verordnung gebaut werden. Seit der ersten Version 2002 folgten insgesamt vier Änderungen, die umgangssprachlich als EnEV 2016 bezeichnete Änderung bereits eingerechnet. Der sogenannte Jahresprimärenergiebedarf ist die Anforderungsgröße für Neubauten. Dabei wird der Neubau mit einem Referenzgebäude mit ähnlicher Geometrie und Abmessungen verglichen. Der Wert drückt das Verhältnis von den Energiekosten zur Gewinnung der benötigten Energie, des Energietransports und des Verbrauchs aus. Effiziente Energieanlagen, die möglicherweise durch regenerative Energien betrieben werden, tragen demnach zu einem geringeren Primärenergiebedarf bei.
- Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf – die Menge an Energie, die in einem Gebäude für Heizung und Warmwasser verbraucht werden darf – sinkt im Vergleich zur EnEV 2014 um 25 Prozent.
- Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um rund 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2014.
Suche nach Neubau-Immobilien
- Je geringer der Energieverbrauch Ihres neuen Zuhauses, desto niedriger fallen die Heizkosten aus. Die Verwendung einer Wärmepumpe ist besonders sparsam, da die Wärme aus der Luft, dem Erdreich und dem Grundwasser gewonnen wird. In Anbetracht der Tatsache, dass Energie immer teurer wird, lohnt diese Anschaffung in jedem Fall.
- Je besser die Wärmedämmung eines Gebäudes, desto angenehmer ist das Wohnklima. Eine hohe Dämmung sorgt für besseren Schallschutz, angenehm kühle Räume im Sommer und Wärme im Winter, ohne die Heizkosten in die Höhe zu treiben.
- Für Neubau-Immobilien, die als Kapitalanlage verwendet werden sollen, gilt: Je höher der Energiestandard, desto wertvoller die Immobilie. Denn die EnEV-Novelle 2016 ist nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zum „Niedrigstenergiegebäude“. Indem Sie sich beim Kauf nicht mit den EnEV-Mindeststandards begnügen, stellen Sie sicher, dass Ihre Immobilie auch in einigen Jahren nicht an Wert verliert.
Auch wenn ein Passivhaus bisher noch nicht der Standard beim Hausbau ist, kann die Konzeption doch wichtige Impulse geben, um einen geringen Primärenergiebedarf zu erzielen. Ein Passivhaus kommt komplett ohne Energiegewinnung durch Verbrennung (Erdgas, Öl oder Holz) aus. Die Wärme wird stattdessen durch ein raffiniertes Lüftungssystem, die körpereigene Wärme der Bewohner und durch Fotovoltaikkollektoren gewonnen. Bei besonders niedrigen Temperaturen kann in den meisten Passivhäusern noch eine elektrische Heizung zugeschaltet werden, die ebenfalls über Solarthermie betrieben wird.