Fristverlängerung beim Baukindergeld

Mehr Zeit für die Antragsstellung

Mit dem Baukindergeld fördert der Staat Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum. Die gute Nachricht: Anträge können jetzt bis zu sechs Monate nach dem Einzug gestellt werden.


Miniatur-Baustelle

Seit September 2018 können Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren bei der KfW Förderbank einen Zuschuss für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie beantragen. Voraussetzung: Ihr Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (mehr dazu am Ende des Textes). Der Antrag kann aber erst nach dem Einzug ins neue Heim gestellt werden. Anfangs galt dafür eine Frist von drei Monaten nach Einzugstermin. Dieser Zeitraum war für manche Antragsteller zu kurz, denn es müssen zahlreiche Unterlagen eingereicht werden. Deshalb hat die KfW die Antragsfrist mit dem Stichtag 17. Mai 2019 nun auf sechs Monate verlängert.


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Wann nicht gezahlt wird

Auch bei den Förderbedingungen gibt es einige Änderungen. Sie definieren vor allem, in welchen Fällen eine Förderung nicht möglich ist. So gibt es nun beim Immobilienkauf von Verwandten sowie bei Vererbung oder Schenkung kein Baukindergeld mehr.

Wem kommt das Baukindergeld zugute?

Schon vor Einführung der Förderung hatte es Diskussionen gegeben, ob die Fördermaßnahme tatsächlich ihr Ziel erreicht, mehr Familien zu Wohneigentum zu verhelfen. Kritiker bemängelten, die Maßnahme käme nur oberen Einkommensgruppen zugute, die sich ein Eigenheim ohnehin leisten könnten. Eine Auswertung des Bundesinnenministeriums, berichtet die Deutsche Presse-Agentur, kommt jedoch zu einem anderen Ergebnis: Danach haben von den 43.000 Familien, die 2019 das erste Baukindergeld bekamen, etwa 60 Prozent ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro, 40 Prozent sogar maximal 30.000 Euro.

Das Baukindergeld in Kürze


  • Gefördert werden Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren mit Kindergeldberechtigung.
  • Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 15.000 Euro.
  • Förderfähig sind der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung im Neubau oder Bestand.
  • Die Förderung beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr für maximal 10 Jahre. 




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