Aus dem Klimaschutzgesetz wurde die Solardachpflicht in letzter Minute gestrichen. Doch die Bundesländer machen ihre eigenen Vorgaben für klimafreundliche Neubauten. Wo werden Solardächer bald zur Pflicht?
In Windeseile – nur wenige Monate nach dem markanten Urteil des Bundesverfassungsgerichts – wurde Ende Juni das neue Klimaschutzgesetz verabschiedet. Ein Schnellschuss? Viele Umweltverbände, wie etwa die Deutsche Umwelthilfe (DUH) denken, dass es so ist, und kündigten eine erneute Klage an. Ein Zankapfel, der vor Abstimmung des neuen Gesetzes die Gemüter erhitzte, war die Solardachpflicht für Neubauten. Sie wurde schließlich aus dem Gesetz herausgestrichen.
Gratis Hausbau-Kataloge anfordern
Einfach Traumhaus-Kriterien wählen und passende Kataloge aussuchen.
- ✓ Bequem - Traumhaus-Kriterien wählen
- ✓ Unverbindlich - Kataloge aussuchen
- ✓ Kostenlos - zusenden lassen
Die Bundesländer haben jedoch eigene Pläne, sodass es in vielen Teilen der Republik dennoch eine Solardachpflicht geben wird – nicht einheitlich und auch nicht sofort. Was also ist wo geplant?
Ganz frisch beschlossen ist das Solargesetz von Umweltministerin Ramona Pop (Bündnis90/Die Grünen). Aus klimaschutzpolitischen Gründen will die Regierung den Anteil des Solarstroms am Energieverbrauch bis 2050 auf 25 Prozent steigern. Das ist Teil von Berlins „Masterplan Solarcity“.
Die neue Solardachpflicht gilt ab dem 1. Januar 2023 für Neubauten. Bei Bestandsgebäuden gilt sie ebenfalls, wenn eine "grundlegenden Dachsanierung" durchgeführt wird. 30 Prozent des Daches sollen dann mindestens mit einer Anlage zur Strom- oder Wärmegewinnung über solare Energie ausgestattet werden. Es gibt allerdings auch Härtefallregelungen, etwa für Häuser mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche oder Ausnahmen und Sonderregelungen.
Die Umweltministerin rechnet mit 7.500 Euro Mehrkosten bei Einfamilienhäusern und 20.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern, was sie für vertretbare Kosten hält
Baden-Württemberg macht schon ein Jahr früher als Berlin Ernst. Im neuen Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung steht die Solarpflicht für Wohngebäude bereits drin. Ab 2022 soll sie gelten und sich damit an die bereits bestehende Solardachpflicht für Gewerbegebäude anlehnen. Gelten soll sie für Neubauten und grundlegende Sanierungen.
In Hamburg kommt ein Stufenplan zum Einsatz. Wer seine Heizungsanlage tauschen oder eine neue einbauen will, muss seit Juli 2021 mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs über erneuerbare Energien decken. Dies gilt für Wohngebäude, die vor 2009 gebaut wurden. Ab 2023 müssen auf den Dächern von Neubaugebäuden Photovoltaikanlagen eingebaut werden. Ab 2025 müssen Bestandsgebäude, deren Dach erneuert wird, eine Photovoltaikanlage erhalten.
- In Schleswig-Holstein gibt es zwar ein neues Energiewende- und Klimaschutzgesetz, dieses sieht aber keine Solardachpflicht für Wohngebäude vor. Die Pflicht gilt nur für geeignete Neubauten von Nichtwohngebäuden und größeren Parkplätzen.
- In Niedersachsen (ab 2022) und in Bayern soll eine Solardachpflicht nur für Gewerbeneubauten gelten.
- In Nordrhein-Westfalen ist lediglich eine Solardachpflicht für größere Parkplätze geplant.
- In Rheinland-Pfalz will die Regierungskoalition Photovoltaik für Gewerbeimmobilien und größere Parkplätze festschreiben.
- Bremen soll zu einer Solar City werden und es soll auf allen Dächern PV-Anlagen geben. Konkrete Ansagen gibt es allerdings noch nicht.
Bitte die Eingabe überprüfen
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren dich als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, dir eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir dir, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.