Wer als unverheiratetes Paar eine Immobilie kauft und diese zu unterschiedlichen Teilen bezahlt, sollte sich vertraglich gut absichern. Hier erfahren Sie, wie Sie am besten vorgehen, um im Falle einer Trennung nicht ohne Mittel und ohne Haus dazustehen. Außerdem geben wir Ihnen Tipps, wie Sie ermitteln können, wer welchen Anteil für den Hauskauf aufbringt.

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Hauskauf zu unterschiedlichen Teilen sollten Sie sich als unverheiratetes Paar oder Gruppe von Freunden unbedingt vertraglich absichern.

  • Sie haben die Wahl zwischen einem Partnerschaftsvertrag und einem Gesellschaftsvertrag im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

  • Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten im Falle einer Trennung oder eines Todesfalles zu vermeiden.

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  • Wann kommt der Hauskauf zu unterschiedlichen Teilen infrage?

    Die typische Situation für den Hauskauf zu unterschiedlichen Teilen besteht darin, dass ein unverheiratetes Paar eine Immobilie kaufen möchte. Auch Gruppen von Freunden oder Bekannten möchten manchmal gemeinsam und zu unterschiedlichen Teilen eine Immobilie erwerben. Beachten Sie, dass diese Situation besonders ist, denn ein unverheirateter Partner oder Freund gilt nur als dritte Person. Somit wird zum Beispiel im Todesfall das Familienrecht angewendet, wodurch der verbleibende Partner beim Erbe benachteiligt wird. Auch bei einer Trennung kommt es bei unverheirateten Paaren oft zu der Frage, wie mit der Immobilie vorgegangen werden soll.

    Für Fragen rund um gekaufte Immobilien nach einer Scheidung lesen Sie hier die passenden Antworten.



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    Wie gehe ich beim Hauskauf zu unterschiedlichen Teilen am besten vor?

    Wenn Sie eine Immobilie zu unterschiedlichen Teilen kaufen, sollten Sie sich unabhängig von der Art Ihrer Beziehung die folgenden Fragen stellen:

    • Wem soll die Immobilie zu welchem Anteil gehören?

    • Wie sehen die Finanzierungsanteile aus?

    • Was soll bei einer möglichen Trennung mit der Immobilie und ihrer Finanzierung geschehen?

    • Was soll beim Tod eines Partners mit der Immobilie geschehen?

    Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich bei dieser Art des Immobilienkaufs gut absichern. Denn das Gesetz ist auf den Kauf durch verheiratete Paare oder Einzelpersonen ausgelegt. Jedoch haben Sie viele Möglichkeiten, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Zum Beispiel können Sie die unterschiedlichen Anteile an der Finanzierung im Grundbuch abbilden lassen. Zugleich können Sie sich im Grundbuch hälftig oder mit unterschiedlich hohen Anteilen eintragen lassen. Der Notar berät Sie zu Ihren Möglichkeiten.

    Unverheiratete, die gemeinsam eine Immobilie kaufen, sollten entweder einen notariell beglaubigten Partnerschaftsvertrag abschließen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen.

    Partnerschaftsvertrag

    Im Partnerschaftsvertrag lassen sich alle Vereinbarungen rund um den Kauf regeln. Auch das Vorgehen im Falle einer Trennung oder im Todesfall können Sie dort festlegen. Auf Wunsch können Sie den Vertrag noch deutlich ausführlicher gestalten, bis er einem Ehevertrag ähnelt. Auch hier beraten Rechtsanwälte oder Notare. In diesem Beitrag lesen Sie, wie Sie beim Tod eines Partners mit der Immobilie vorgehen können.

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

    Die GbR ist weniger umfassend. Sie eignet sich nicht nur für Partner, sondern auch für Freunde oder Bekannte, die gemeinsam zu unterschiedlichen Teilen ein Haus kaufen möchten. Auch hier halten Sie im Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Todesfall sowie für eine Trennung oder ein Zerwürfnis fest.

    Achten Sie darauf, unabhängig von der Art des Vertrags die folgenden Aspekte festzuhalten:

    • Wer bringt welches Eigenkapital ein?

    • Wer bringt welche Eigenarbeit ein?

    • Wer finanziert den Immobilienkredit und in welcher Höhe ist dieser angelegt?

    • Für welchen Anteil des Kredits finanziert jeder Partner?

    • Was passiert, wenn die Beziehung beendet wird: Wer darf in der Wohnung bleiben und erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung?

    • Wie wird der Wert der Immobilie im Falle einer Trennung ermittelt?

    • Wie teilen die Ex-Partner das erhaltene Geld bei einem Verkauf der Immobilie auf?

    • Möchten Sie eine Teilungsversteigerung im Vertrag ausschließen? (empfehlenswert)

    • Was passiert bei Tod eines Partners?

    • Möchten Sie dem Partner ein lebenslanges Wohnrecht oder Vorkaufsrecht für den Todesfall einräumen?

    hint
    Wichtig:

    Die Regelungen rund um das Erbe einer Immobilie sind komplex und sollten wohldurchdacht sein. In diesem Beitrag lesen Sie mehr über das Vorgehen im Todesfall eines Partners. Lassen Sie sich zudem von einem Rechtsanwalt zum Erbrecht bei Immobilien beraten.

    tipp
    Tipp:

    Auch beim Mieten ist es als unverheiratetes Paar wichtig, sich abzusichern. Beide Parteien sollten den Mietvertrag unterschreiben und regeln, was im Fall einer Trennung geschieht. Mehr über Mietverträge mit mehreren Mietern und die resultierenden Vor- und Nachteile erfahren Sie hier.

    Wie lassen sich die jeweiligen Anteile ermitteln?

    Grundsätzlich dürfen Sie selbst aussuchen, wie hoch die jeweiligen Anteile beim Hauskauf sind. Wichtig ist, dass Sie diese genau im Vertrag festhalten. Dort sollten Sie auch regeln, was bei einer Trennung oder im Todesfall mit der Investition passiert. Die meisten Paare nutzen die Erbschaft eines Partners oder Ersparnisse, um den Eigenanteil zu stellen, und vereinbaren dann, dass der andere Partner höhere Kreditraten übernimmt. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass ein Partner mehr bezahlt, der andere Partner sich aber dazu verpflichtet, unregelmäßige Kosten wie Handwerkerrechnungen und Renovierungsarbeiten zu bezahlen.

    hint
    Wichtig:

    Beide Partner sollten als Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Dort lassen sich auch ihre jeweiligen Anteile sowie Regelungen zur weiteren Finanzierung des Hauses festhalten.

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