Wenn bei der Schlüsselübergabe der Hausverkäufer noch nicht ausgezogen ist, stehen Sie vor einer ärgerlichen Situation. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Räumung beim Hauskauf am besten regeln, was Sie tun können, wenn sich der Hausverkäufer nicht an vertragliche Vereinbarungen hält und was es mit der Zwangsvollstreckung der Zwangsräumung auf sich hat.
Achten Sie darauf, im Kaufvertrag eine Räumungsfrist festzuhalten und eventuelle Sonderregelungen wie einen längeren Aufenthalt des Verkäufers in Ihrer Immobilie mit einer entsprechenden Haftung zu versehen.
Wenn der Verkäufer oder Vorbewohner die Immobilie nicht zur Frist räumt, können Sie mithilfe einer notariellen Vollstreckungsurkunde direkt einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen.
Beachten Sie, dass dieser Prozess mindestens 14 Tage dauert. Der Verkäufer muss Ihnen alle Auslagen erstatten.
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Es ist der Regelfall, dass ein Hausverkäufer auch zugleich der Bewohner des Verkaufsobjekt ist. Auch wenn das nicht der Fall ist, ist er dafür zuständig, die Vorbesitzer oder Vormieter rechtzeitig dazu aufzufordern, die Immobilie zur Räumungsfrist zu verlassen.
Als Käufer sollten Sie besonders darauf achten, einen festen Räumungstermin im Kaufvertrag zu vereinbaren. Dabei handelt es sich um eine besenreine Übergabe und es sollten keine persönlichen Gegenstände des Verkäufers mehr vorhanden sein.
In vielen Fällen ist es im Interesse beider Parteien, dass der Verkäufer das Objekt bis zur Übergabe nutzt. Zum Beispiel kann es sein, dass Sie für den Umzug mehr Zeit einplanen oder nicht direkt eine Eigennutzung anstreben. In diesem Fall muss der Verkäufer Ihnen ab Zahlung des Kaufpreises eine monatliche Nutzungsausfallentschädigung zahlen, deren Höhe Sie ebenfalls vertraglich festhalten sollten.
Achten Sie darauf, entsprechende Schutzregelungen in den Immobilienkaufvertrag aufzunehmen. Bezahlen Sie den Kaufpreis unbedingt erst dann, wenn wichtige Voraussetzungen erfüllt wurden.
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Zunächst setzten Sie eine schriftliche Frist zur Räumung der Immobilie auf. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie einige Tage vor dem Termin absehen können, dass der Verkäufer keinerlei Auszugs- oder Räumungsaktivitäten zeigt.
Wenn der Verkäufer oder auch ein anderer aktueller Bewohner Ihres neu erworbenen Objektes der Räumungsfrist nicht nachkommt, können Sie vom Notar eine sogenannte vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrags einholen. Diese ermöglicht es Ihnen, einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung zu beauftragen.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein Rücktrittsrecht vom Kauf zu vereinbaren, wenn der Verkäufer die bereits vereinbarte Räumungsfrist nicht akzeptiert. Somit handelt es sich um einen der wenigen Fälle, in denen Sie auch nach Unterschrift des Kaufvertrags vom Vertrag zurücktreten können.
Es ist nicht erlaubt, den Schlüssel für die Immobilie auszutauschen oder sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen, um den Verkäufer zu einer Räumung zu zwingen. Lassen Sie stattdessen die Gerichtsdiener die Aufgabe rechtmäßig durchführen.
Für die Zwangsvollstreckung der Räumungsfrist müssen Sie keine Räumungsklage in die Wege leiten. Es ist ausreichend, die entsprechende vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrags vom Notar einzuholen. Mit diesem Dokument können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragen.
Mögliche Kosten, die dadurch aufkommen, können Sie vom Verkäufer zurückverlangen. Häufig muss dieser sogar mit seinem ganzen Vermögen haften, um auch nach dem Kauf in der Immobilie wohnen zu dürfen. Achten Sie darauf, diese Klausel (Zwangsvollstreckungsunterwerfung) mit in den Kaufvertrag aufzunehmen, um nicht auf den Kosten für die Zwangsvollstreckung sitzen zu bleiben.
Die Zwangsvollstreckung der Räumung dauert mindestens 14 Tage, denn die notarielle Vollstreckungsurkunde kann erst 14 Tage nach Zustellung beim Schuldner vollstreckt werden. Das bedeutet, dass der Verkäufer noch einmal zwei Wochen Zeit hat, um aus Ihrer Immobilie auszuziehen. Danach wird der Zwangsvollstrecker passende Mittel anwenden, um die Immobilie für Sie zu räumen. Sollten Sie während dieser 14 Tage Kosten für die Lagerung Ihrer Möbel sowie für ein Hotel haben, muss der Verkäufer diese übernehmen.
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