Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine bedeutende Entscheidung. Deshalb ist es absolut notwendig, dass du den Immobilienkaufvertrag genau verstehst und richtig vorbereitest bist. In diesem Artikel werden alle relevanten Fragen und Themen rund um den Immobilienkaufvertrag behandelt – rechtliche Grundlagen, die Relevanz des Grundbuchs und eine Checkliste über die Schritte, die vor und nach der Unterzeichnung notwendig sind.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Immobilienkaufvertrag ist unverzichtbar, um einen rechtswirksamen Eigentumsübergang zu gewährleisten, und muss von dem:der Notar:in beurkundet werden.

  • Der Vertrag regelt alle wichtigen Aspekte wie Kaufpreis, Übergabetermin und mögliche Belastungen der Immobilie.

  • Überprüfe das Dokument mit der ImmoScout24-Checkliste, du hast gesetzlich zwei  Wochen Zeit für die Prüfung.

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  • Definition: Was ist ein Immobilienkaufvertrag und warum ist er notwendig?

    Ein Immobilienkaufvertrag ist wie jeder Kaufvertrag eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in. Der Vertrag sichert beide Parteien ab. Ein Kaufvertrag legt die Bedingungen des Verkaufs, den Kaufpreis und andere wesentliche Details fest. Die Besonderheit beim Immobilienkaufvertrag: Ohne notarielle Beglaubigung kann der Eigentümerwechsel nicht rechtswirksam abgeschlossen werden. Der Immobilienkaufvertrag ist notwendig für die Eintragung der neuen Eigentümer:innen ins Grundbuch. Diese Eintragung ist juristisch unerlässlich, um ein Immobilienkauf oder -verkauf rechtskräftig zu gestalten. Wichtige Grundlagen für Verträge aller Art, so auch für den Immobilienvertrag, findest du im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Du kannst bei ImmoScout24 überprüfen, ob dein Immobilienvertrag BGB-konform ist.

    hint
    Tipp: Darlehensvertrag erst im Nachhinein

    Deinen Darlehensvertrag solltest du erst nach dem Immobilienkaufvertrag unterschreiben, um auf Nummer Sicher zu gehen und eine teure Rückabwicklung des Kaufvertrags zu vermeiden.



    Wie sieht ein Immobilienkaufvertrag aus?

    Ein Immobilienkaufvertrag enthält alle wichtige Klauseln, Informationen und Regelungen zum geplanten Kauf, zu dem typischerweise folgende Inhalte gehören:
     

    • Beschreibung der Immobilie: Genaue Angaben zur Lage, Größe und zum Zustand.
    • Kaufpreis: Vereinbarter Preis und Zahlungsmodalitäten.
    • Übergabetermin: Zeitpunkt des Besitzwechsels.
    • Lastenfreistellung: Regelung, dass die Immobilie lastenfrei übergeben wird.
    • Gewährleistung: Eventuelle Haftung für Mängel.
       

    Der Vertrag ist in der Regel klar strukturiert und umfasst mehrere Seiten. Er enthält Standardklauseln als auch individuell vereinbarte Punkte, die zwischen Käufer:in und Verkäufer:in ausgehandelt wurden.

    Wer setzt den Immobilienkaufvertrag auf?
    In der Regel setzt der Notar oder die Notarin den Kaufvertrag auf. Das Notariat wird oft von dem:der Käufer:in gewählt, bleibt jedoch eine neutrale Instanz, die sicherstellt, dass beide Parteien gleichberechtigt behandelt werden. Das Notariat prüft alle Unterlagen und sorgt dafür, dass der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Wie viel kostet ein Immobilienkaufvertrag? Der Immobilienkaufvertrag gehört zu den Nebenkosten beim Immobilienkauf, einen Service des Notariats. Wie hoch die Kosten ausfallen, wird von einer Gebührenverordnung geregelt, die je nach Bundesland ein wenig anders ausfallen kann. In der Regel belaufen sich die Notarkosten beim Immobilienkaufvertrag auf 1,5 bis zwei Prozent des Kaufpreises.

    Expertenkommentar

    „Beim Immobilienkauf ist der Kaufvertrag das Herzstück des gesamten Prozesses – er sichert beide Parteien rechtlich ab“

    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen
    Oranus Mahmoodi

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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    Energieausweis und Immobilienkaufvertrag: Was ist zu beachten?

    Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument beim Verkauf von Immobilien und gibt Auskunft über die Energieeffizienz des Gebäudes. Der:die Verkäufer:in ist gesetzlich dazu verpflichtet, diesen Ausweis bereits bei der ersten Besichtigung vorzulegen. Der Energieausweis hilft Käufer:innen dabei, die laufenden Energiekosten der Immobilie besser einzuschätzen.

    Der Gesetzgeber hat die Energieeinsparungsverordnung eingeführt, damit der Energieverbrauch von Immobilien transparent ist. Seit 2009 sind Verkäufer:innen von Immobilien dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Weigert sich der:die Verkäufer:in, kann gegen ihn:sie ein Bußgeld verhängt werden. Im Immobilienkaufvertrag ist entsprechend vermerkt, dass der Energieausweis an die Käufer:innen übergeben werden muss.

    Im Energieausweis siehst du auch, welche Sanierungen eventuell in nächster Zeit anstehen. Diese beiden Arten des Energieausweises lassen sich voneinander unterscheiden:

    • Verbrauchsausweis: Dieser Energieausweis ist kürzer und günstiger. Er gibt an, wie viel Energie die Bewohner:innen der Immobilie in den letzten Jahren tatsächlich verbraucht haben.
    • Bedarfsausweis: Im Bedarfsausweis siehst du, welcher theoretische Energiebedarf sich aus dem Gebäudezustand ergibt. Dieser Ausweis ist ausführlicher und meist aufschlussreicher.

    Rechtliche Grundlage: Was steht im BGB zum Immobilienkaufvertrag?

    Der relevante Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist § 311b BGB – welcher Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass regelt und vor allem die Formvorschriften für den Immobilienkaufvertrag. Nach diesem Paragrafen muss der Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Die Beurkundung dient dem Schutz beider Parteien. Er stellt auch sicher, dass beide die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts verstehen. Hier der Wortlaut des Paragrafen in den relevanten Absätzen:

    Absatz 1: „Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein Vertrag, der dieses Formerfordernis nicht erfüllt, ist nichtig. Die Nichtigkeit wird jedoch geheilt, wenn die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch erfolgen.“

    Absatz 2: „Eine Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb des Eigentums an einem Grundstück im Sinne von Absatz 1 ist auch dann gegeben, wenn sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu einem bestimmten Zeitpunkt oder unter bestimmten Bedingungen zu übertragen oder zu erwerben.“

    Absatz 3: „Der formfreie Abschluss eines Vertrages über den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung bleibt unberührt.“

    Folgende Paragrafen sind auch wichtig für einen Immobilienkaufvertrag:

    § 433 BGB – Inhalt des Kaufvertrags
    :
    In diesem Paragrafen werden die allgemeinen Pflichten aus einem Kaufvertrag geregelt, die auch für den Immobilienkauf gelten. Der:die Verkäufer:in ist verpflichtet, das Eigentum an der Immobilie zu übergeben und diese frei von Sach- und Rechtsmängeln zu überlassen. Der:die Käufer:in muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Immobilie abnehmen.

    § 925 BGB – Auflassung:
    Die Auflassung ist der entscheidende rechtliche Akt, bei dem Käufer:in und Verkäufer:in die Einigung über den Eigentumsübergang einer Immobilie vor dem:der Notar:in erklären. Diese ist neben der Eintragung ins Grundbuch notwendig, damit der Eigentumserwerb wirksam wird.

    § 873 BGB – Erwerb durch Eintragung:
    Hier wird geregelt, dass der Eigentumsübergang an einem Grundstück erst durch die Eintragung ins Grundbuch erfolgt. Der Abschluss des Immobilienkaufvertrags allein reicht also nicht aus! Die Eigentumsübertragung wird erst durch die Grundbucheintragung vollzogen.

    hint
    Hinweis: vorläufiger Kaufvertrag

    Falls du noch nicht bereit bist, den Immobilienkaufvertrag zu unterschreiben, ist auch ein Immobilienkaufvertrag als Vorvertrag denkbar. Mit diesem vorläufigen Kaufvertrag für das Haus hast du Zeit, deine Finanzierung oder andere Fragen zu klären. Vorsicht: Vorverträge sind verbindlich für den späteren Immobilienkauf.

    Vertragsparteien beim Immobilienkaufvertrag: Wer kauft die Immobilie von wem?

    Im Kaufvertrag werden sowohl Käufer:innen als auch Verkäufer:innen namentlich aufgeführt. Alle wichtigen persönlichen Daten der Vertragsparteien (Name, Anschrift, Geburtsdatum) müssen selbstverständlich korrekt angegeben sein. Alle Angaben werden so auch für die Eintragung ins Grundbuch verwendet. Es ist empfehlenswert, die Immobilie vollständig und korrekt zu beschreiben, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Du musst als Käufer:in erst mit der Finanzierung der Immobilie starten, wenn eine so genannte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen wurde. Die Auflassungsvormerkung sichert den späteren Erwerb ab. Die Immobilie kann dann nicht an eine dritte Person veräußert werden. Du wirst als Käufer:in aber erst nach Zahlung des Kaufpreises im Grundbuch als Eigentümer:in eingetragen.

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    Hinweis: Vertragspartner

    Vertragspartner können Verbraucher:innen, Unternehmer:innen, Erbengemeinschaften oder juristische Personen sein.



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    Grundbuch und Immobilienkaufvertrag sorgen für Rechtssicherheit

    Jeder Immobilienkaufvertrag nimmt direkten Bezug auf das Grundbuch. Im Grundbuch ist die Immobilie registriert. Das Grundbuch ist – wie der Immobilienkaufvertrag – ein juristisches Instrument, das für Transparenz und Rechtssicherheit im Immobiliengeschäft sorgt. Im Grundbuch stehen folgende Informationen:
     

    1. Eigentümer:in: Wer sind die rechtmäßigen Eigentümer:innen der Immobilie? Jede Änderung des Eigentums wird hier eingetragen.
    2. Grundstücksbeschreibung: Flurstücksnummer, Größe und Lage.
    3. Lasten und Beschränkungen: Rechte Dritter an der Immobilie, wie etwa Wohnrecht, auch Hypotheken, Grundschulden und andere Belastungen.
    4. Grundpfandrechte: Sicherheiten wie Hypotheken oder Grundschulden.
    5. Vormerkungen: z.B. eine Auflassungsvormerkung, die den Anspruch auf Eigentumsübertragung sichert, bevor der Kauf abgeschlossen ist.
    6. Sonstige Hinweise: z.B. Zwangsversteigerungsvermerke oder Einträge über Insolvenzverfahren.
       

    Durch Einsicht in das Grundbuch erhalten Käufer:innen einen umfassenden Überblick über rechtliche Verpflichtungen, die mit der Immobilie verbunden sind.

    Wichtig: Der Eigentumsübergang wird erst durch die Eintragung ins Grundbuch rechtskräftig. Grundbuch und notarieller Immobilienkaufvertrag bilden gemeinsam eine sichere und transparente Abwicklung des Immobiliengeschäfts.

    hint
    Hinweis: genaue Überprüfung

    Im Grundbuch können Dienstbarkeiten, zum Beispiel zu Gunsten von Nachbargrundstücken (wie etwa eine gemeinsame Hofeinfahrt) oder Versorgungsunternehmen eingetragen sein. Ist das der Fall, lohnt sich auf jeden Fall eine genauere Überprüfung.

    Immobilienkaufvertrag: Welche Informationen braucht das Notariat?

    Der Notar benötigt verschiedene Informationen, um den Kaufvertrag aufzusetzen:
     

    • Angaben zu Käufer:in und Verkäufer:in: Namen, Adressen und Geburtsdaten.
    • Daten zur Immobilie: Grundbuchauszug, Flurstücksnummer und genaue Beschreibung der Immobilie.
    • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten: Der vereinbarte Preis und die Details zur Zahlung.
    • Belastungen: Informationen über bestehende Hypotheken oder Grundschulden.
    • Sondervereinbarungen: Besondere Absprachen, etwa über die Übernahme von Inventar oder Renovierungsarbeiten.
       

    Die Angaben zur Immobilie, wie Lage, Größe und Art des Grundstücks
    oder Gebäudes werden aus dem Grundbuch genommen. Bestehende Belastungen, wie Hypotheken oder Grundschulden, bekommt das Notariat ebenfalls aus dem Grundbuchauszug, der beim zuständigen Amtsgericht eingeholt wird.

    Die persönlichen Daten von Käufer:in und Verkäufer:in bekommt das Notariat von den beteiligten Parteien. Gegebenenfalls existieren Genehmigungen, etwa von Gemeinden bei Vorkaufsrechten. Diese Dokumente müssen dem Notariat auch vorgelegt werden. Mit all diesen Informationen sorgt das Notariat dafür, dass der Immobilienkaufvertrag rechtlich vollständig ist und beide Parteien genau über ihre Rechte und Pflichten informiert sind.

    Immobilienkaufvertrag: Vorkaufsrecht und Grundpfandrecht

    Beim Immobilienkaufvertrag spielen Genehmigungen, wie das Vorkaufsrecht und Grundpfandrecht, eine wichtige Rolle. Das Vorverkaufs- und Grundpfandrecht gewährleisten rechtliche Klarheit und Sicherheit für beide Vertragsparteien:
     

    • Vorkaufsrecht Es erlaubt Dritten, in den Kaufvertrag einzutreten und die Immobilie unter denselben Bedingungen zu erwerben wie die ursprünglichen Käufer:innen. Häufig haben Gemeinden ein Vorkaufsrecht, um das Grundstück beispielsweise für öffentliche Zwecke zu nutzen. Vor Abschluss des Kaufvertrags ist es daher wichtig, abzuklären, ob ein solches Vorkaufsrecht gibt und ob die Gemeinde es wahrnimmt.

    • Grundpfandrecht Käufer:innen müssen sicherstellen, dass Hypotheken oder Grundschulden entweder gelöscht oder entsprechend übernommen werden, um rechtliche Probleme und finanzielle Verpflichtungen zu vermeiden. Für diesen Schritt ist die Zustimmung der kreditgebenden Bank oder des Kreditgebers notwendig.

    Checkliste: Was gehört in einen Immobilienkaufvertrag?

    Ein gut ausgearbeiteter Kaufvertrag sollte folgende Punkte umfassen:
     

    1. Vertragsparteien: Genaue Angaben zu Käufer:in und Verkäufer:in .
    2. Beschreibung der Immobilie: Detaillierte Angaben zur Immobilie, einschließlich Grundbuchdaten.
    3. Kaufpreis: Festgelegter Kaufpreis und Zahlungsbedingungen.
    4. Lastenfreistellung: Klärung, ob die Immobilie lastenfrei übergeben wird.
    5. Übergabetermin: Zeitpunkt, wann die Immobilie an den:die Käufer:in übergeht.
    6. Gewährleistung: Regelungen zur Haftung bei Mängeln.
    7. Sondervereinbarungen: Individuell vereinbarte Punkte wie die Übernahme von Möbeln oder Renovierungsarbeiten.

    Ein oft übersehener Punkt im Immobilienkaufvertrag ist die Regelung zu den „mitverkauften Gegenständen“. Häufig gibt es Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände, wie Einbauküchen, Markisen, Gartenhäuser oder fest installierte Elektrogeräte, die Käufer:innen beim Kauf der Immobilie übernehmen möchten. Diese Gegenstände sind jedoch nicht automatisch im Kaufpreis enthalten. Sie gelten rechtlich als bewegliches Inventar und sind deshalb kein Teil der Immobilie.

    Wenn Gegenstände mit übernommen werden sollen, ist es wichtig, sie im Kaufvertrag genau aufzulisten und gegebenenfalls einen zusätzlichen Preis dafür festzulegen. Fehlt diese Regelung, kann es zu Missverständnissen kommen, da Verkäufer:innen das Recht haben, diese Gegenstände mitzunehmen, wenn sie nicht ausdrücklich im Vertrag erfasst sind. Indem diese Details klar geregelt werden, schützt sich der:die Käufer:in vor bösen Überraschungen.

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    Tipp: Kosten rund um den Kaufvertrag beachten

    Neben dem Kaufpreis für deine neue Immobilie musst du mit weiteren Kosten rechnen. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Kosten rund um den Kaufvertrag anfallen.

    Übergabetermin beim Immobilienkauf: Wann wechselt der Besitz?

    Der Übergabetermin wird im Kaufvertrag festgelegt und beschreibt den Zeitpunkt, an dem der Besitz und die Verantwortung für die Immobilie auf den:die Käufer:in übergehen. Ab diesem Termin ist der:die Käufer:in für alle anfallenden Kosten wie Grundsteuer und Nebenkosten verantwortlich. Wichtig ist, dass die Immobilie lastenfrei übergeben wird und eventuelle Hypotheken vorher gelöscht wurden.

    Im Immobilienkaufvertrag steht in der Regel ein konkreter Übergabetermin der Immobilie. Meist fällt dieser zeitlich mit der Zahlung des Kaufpreises zusammenfällt. So kannst du als Käufer:in möglichst früh einziehen, während der:die Verkäufer:in die Sicherheit hat, seinen:ihren Besitz erst nach Eingang des Kaufpreises übergeben zu müssen.

    Wichtig: Beim Übergabetermin solltest du darauf bestehen, ein ausführliches Protokoll anzulegen. So hast du Beweismittel, falls du zeigen möchtest, dass der Verkäufer dir Mängel verschwiegen hat.

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    Hinweis: Auflassung und Eintragung des:der neuen Eigentümers:in

    Ein zentraler Begriff im Immobilienkauf ist die Auflassung. Das ist die formale Einigung zwischen Käufer:in und Verkäufer:in über den Eigentumsübergang. Nachdem die Auflassung erfolgt ist, veranlasst der:die Notar:in die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Erst mit dieser Eintragung wirst du als Käufer:in offiziell als neue Eigentümer:in der Immobilie geführt. Dies ist der letzte Schritt im Prozess des Eigentumswechsels.

    Immobilienkaufvertrag: Was passiert bei Mängeln?

    Die Gewährleistung regelt die Haftung bei Mängeln. Grundsätzlich haften Verkäufer:innen nur für Mängel, die ihnen bekannt waren und/oder die sie arglistig verschwiegen haben. Für kleinere Mängel, die nach der Übergabe auftreten, haftet der:die Verkäufer:in in der Regel nicht. Eine Haftung für kleinere Mängel wird meist im Kaufvertrag ausgeschlossen. Deshalb sollte eine Immobilie vor dem Kauf gründlich geprüft werden.

    Es gibt keine Immobilie ohne Mängel. Im Immobilienkaufvertrag werden auch die Gewährleistungsrechte der Käufer:innen geregelt. Während bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie üblicherweise die Gewährleistung vom:von der Verkäufer:in ausgeschlossen wird, besteht beim Kauf einer neuen Immobilie per Gesetz eine Gewährleistung für Mängel für den Zeitraum von fünf Jahren.

    Wird eine gebrauchte Immobilie verkauft, darf der:die Verkäufer:in keine ihm:ihr bekannten Mängel verschweigen. Verschweigt er:sie diesen Mangel, haftet er:sie dafür. Allerdings müsstest du als Käufer:in nachweisen, dass der:die Verkäufer:in den Mangel, wie etwa einen Feuchtigkeitsschaden im Keller, gekannt hat.

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    Hinweis: fachkundiger Beistand

    Für dich als Käufer:in ist es essenziell, das Objekt vor dem Kauf mit fachkundigem Beistand zu besichtigen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Der spätere Nachweis darüber, dass der:die Verkäufer:in über Mängel Bescheid wusste und diese verschwiegen hat, ist schwierig.

    Maklercourtage: Wie wird die Provision im Immobilienkaufvertrag geregelt?

    Wenn ein:e Makler:in am Kaufprozess beteiligt ist, wird eine Maklercourtage fällig. Im Immobilienkaufvertrag ist die Höhe der Courtage oft in den Klauseln zur Maklerprovision geregelt. Seit der Gesetzesänderung 2020 wird die Courtage häufig zwischen Käufer:in und Verkäufer:in geteilt. Die genaue Aufteilung und Höhe der Provision wird im Vertrag festgehalten, und sie ist in der Regel bei Abschluss des Kaufvertrags fällig.

    Der:die Makler:in ist keine Vertragspartei und beteiligt sich nicht an den Beurkundungskosten. Üblicherweise hat der:die Makler:in sich aber seine:ihre Provision schon vor der Beurkundung verdient. Deshalb ist die Klausel im Vertrag eigentlich nicht. Der:die Makler:in will damit seine Provision nur "zementieren", was übrigens auch im Maklervertrag möglich ist.

    Kann vom Immobilienkaufvertrag zurückgetreten werden?

    Ein Rücktritt vom Immobilienkaufvertrag unter bestimmten Bedingungen möglich. Im Vertrag gibt es Rücktrittsklauseln, die festlegen, wann und unter welchen Umständen eine Partei zurücktreten kann. Ein häufiger Grund für den Rücktritt ist eine Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten. Wenn etwa der Kaufpreis nicht gezahlt wird oder der:die Verkäufer:in die Immobilie nicht wie vereinbart übergibt. Schwere Mängel an der Immobilie, die vor Vertragsabschluss verschwiegen wurden, können ebenfalls einen Rücktritt rechtfertigen. Beachte aber: In den meisten Fällen muss eine Frist zur Nachbesserung gesetzt werden.

    Ein anderer Grund für einen Rücktritt besteht, wenn eine finanzielle Absicherung (z.B. durch eine Finanzierung) ausbleibt. Ohne triftigen Grund oder eine im Vertrag festgelegte Klausel ist ein Rücktritt allerdings schwierig. Der:die Notar:in klärt alle Parteien vor der Unterzeichnung umfassend über die rechtlichen Verpflichtungen auf.

    Wie gehe ich bei Fragen zum Immobilienkaufvertrag vor?

    Wenn du Fragen zum Immobilienkaufvertrag hast, kannst du dich an dein:e Notar:in wenden. Er:sie ist dazu verpflichtet, beide Parteien neutral und umfassend zu beraten. Bei komplexen rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Fachanwalt oder -anwältin oder eine Fachperson der Verbraucherzentrale für Immobilienrecht hinzuzuziehe.

    Wichtig: Bei Fehlern im Kaufvertrag einer Immobilie kann es dazu kommen, dass das ganze Dokument ungültig ist. Informiere dich hier über Klauseln im Immobilienkaufvertrag, die fehleranfällig sind, und überprüfe diese besonders genau.

    Du hast noch Fragen zum Immobilienkaufvertrag? Dann kannst du hier unsere Immobilienkaufvertrag Checkliste herunterladen, um deinen Kaufvertrag für die neue Immobilie gründlich zu prüfen.

    FAQ: Häufige Fragen zum Thema Immobilienkaufvertrag

    Was ist ein Immobilienkaufvertrag?

    Ein Immobilienkaufvertrag ist ein rechtlich bindendes Dokument, das den Kauf oder Verkauf einer Immobilie regelt. Er muss notariell beurkundet werden, um rechtskräftig zu sein. Der Vertrag enthält alle wesentlichen Details wie Kaufpreis, Zahlungsbedingungen und Übergabetermin.

    Kann ich nach der Unterzeichnung vom Kaufvertrag zurücktreten?

    Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist nur möglich, wenn im Vertrag entsprechende Klauseln vereinbart wurden oder besondere Umstände wie arglistige Täuschung vorliegen. Ohne solche Regelungen ist der Vertrag nach der notariellen Beurkundung bindend. Es ist daher wichtig, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen.

    Welche Aufgaben hat das Notariat beim Immobilienkaufvertrag?

    Das Notariat erstellt den Vertrag, informiert beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten und beurkundet den Vertrag. Er ist auch dafür zuständig, die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch zu veranlassen. Dabei agiert der Notar neutral und stellt sicher, dass der Vertrag rechtskonform ist.

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    Oranus Mahmoodi
    Expertin für Mieten & Kaufen

    Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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