Lärm ist für viele Mieter:innen ein Grund zur Verzweiflung. Ob durch Bauarbeiten in der Nähe oder durch störende Nachbar:innen – Lärm kann die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, wenn es um Mietminderung bei Baulärm oder Lärm durch Nachbarn geht.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Lärmbelästigung dokumentieren und Vermieter informieren: Um eine Mietminderung durchzusetzen, musst du die Lärmbelästigung genau protokollieren und deine:n Vermieter:in schriftlich darüber informieren.

  • Höhe der Mietminderung abhängig von der Lärmintensität: Die Minderungssätze variieren je nach Schwere und Dauer des Lärms.

  • Sonderregelungen beachten: Wenn du bereits vor Einzug über Baumaßnahmen informiert wurdest oder der Lärm im normalen städtischen Rahmen bleibt, ist eine Mietminderung ausgeschlossen.

Wann ist eine Mietminderung bei Lärm möglich?

Lärm ist nicht gleich Lärm. Die Frage, ob du eine Mietminderung durchsetzen kannst, hängt immer von der Art und Intensität der Störung ab. Entscheidend ist, ob der Lärm so stark ist, dass er den „vertragsgemäßen Gebrauch“ deiner Wohnung beeinträchtigt. Das bedeutet, dass die Nutzung der Wohnung, wie im Mietvertrag vorgesehen, nicht mehr uneingeschränkt möglich ist. Das kann sowohl bei Baulärm der Fall sein, als auch bei ständigem Lärm durch Nachbar:innen.
 

Beispiele für typische Lärmsituationen:
 

  • Baulärm: Abriss- oder Bauarbeiten im oder am Nachbargebäude, Straßenarbeiten vor dem Haus oder Sanierungsarbeiten im eigenen Gebäude.
  • Nachbarschaftslärm: Dauerhaft laute Musik, nächtliche Partys, häufiges Türenschlagen oder ständiges Hundegebell.

 

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Wie stark ist der Lärm?

Ob du bei diesen Lärmbelästigungen eine Mietminderung geltend machen kannst, hängt davon ab, ob der Lärm das übliche Maß überschreitet und ob der Vermieter oder die Vermieterin in der Lage ist, etwas dagegen zu tun.

Wie viel Mietminderung ist bei Lärm möglich?

Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung. Bei Baulärm und Nachbarschaftslärm können die Minderungssätze sehr unterschiedlich ausfallen. Sie reichen in der Regel von zehn bis 50 Prozent, abhängig davon, wie lange und intensiv der Lärm anhält.

Hier einige Beispiele:
 

  • 10 Prozent Mietminderung: Bei gelegentlichem Lärm durch Bauarbeiten oder wenn die Nachbarn ab und zu etwas lauter sind.
  • 20-30 Prozent Mietminderung: Wenn der Lärm durch Bauarbeiten regelmäßig auftritt oder Nachbarn häufig gegen die Ruhezeiten verstoßen.
  • 50 Prozent Mietminderung: Bei extremen und dauerhaften Lärmbelästigungen, die das Wohnen fast unmöglich machen, wie etwa rund um die Uhr laufende Baumaschinen oder ununterbrochener Lärm von lauten Nachbarn.

 

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Gerichtsentscheidungen als Orientierung

In einer Mietminderungstabelle gibt es mehr Informationen darüber, unter welchen Umständen die Miete um wie viel die Miete gekürzt darf.


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Expertenkommentar

"Ob Baulärm oder Lärm durch Nachbarn – eine Mietminderung ist ein wirksames Mittel, um rechtlich und finanziell Druck auszuüben"

Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen
Oranus Mahmoodi

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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Lärm durch Nachbarn: Wann kannst du die Miete mindern?

Lärm durch Nachbarn ist eine besonders häufige Ursache für Mietminderungen. Hier sind einige typische Situationen, in denen Nachbarschaftslärm zur Mietminderung führen kann:
 

  • Laute Musik oder Partys: Wenn die Nachbarn regelmäßig laute Musik spielen oder Partys veranstalten, insbesondere während der Nacht- oder Ruhezeiten.
  • Ständiges Hundegebell: Ein ständig bellender Hund kann die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen.
  • Unangemessene Lärmbelastung durch Kinder: Auch Kinderlärm kann unter Umständen zu einer Mietminderung führen, allerdings wird dieser in der Regel großzügiger bewertet, da Kinderlärm bis zu einem gewissen Maß als sozialadäquat angesehen wird.
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Tipp: direkter Kontakt

Wichtig ist, dass du bei Nachbarschaftslärm immer zuerst den direkten Kontakt suchst und versuchst, das Problem im Gespräch zu lösen. Sollte das nicht funktionieren, kannst du die Hausverwaltung oder deine:n Vermieter:in informieren.

Der richtige Weg zur Mietminderung: So gehst du vor

Ob bei Baulärm oder Nachbarschaftslärm – es gibt einige Schritte, die du beachten musst, wenn du eine Mietminderung durchsetzen willst.

1. Lärmbelästigung dokumentieren

Führe ein genaues Lärmprotokoll. Notiere dir, wann der Lärm auftritt, wie lange er dauert und wie intensiv er ist. Auch Fotos, Videos oder eine Dezibelmessung können hilfreich sein. Diese Beweise sind besonders wichtig, falls es zu einem Streit mit deinem:deiner Vermieter:in oder vor Gericht kommt.

2. Vermieter:in informieren

Informiere deine:n Vermieter:in schriftlich über die Lärmbelästigung. Setze dabei eine Frist zur Behebung des Problems. Sollte der Lärm von Nachbar:innen kommen, muss der:die Vermieter:in diese zur Ruhe ermahnen. Bei Baulärm muss er gegebenenfalls dafür sorgen, dass die Bauarbeiten die Ruhezeiten einhalten oder durch andere Maßnahmen die Beeinträchtigungen reduzieren.

3. Frist abwarten und Mietminderung durchsetzen

Sollte nach Ablauf der Frist keine Besserung eintreten, kannst du die Miete mindern. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung und sollte gut dokumentiert sein.
Wichtig: Du musst die geminderte Miete korrekt berechnen und mit einem Hinweis an deinen Vermieter überweisen.


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Sonderfälle: Wann ist eine Mietminderung ausgeschlossen?

Du solltest nicht zu voreilig mit der Mietminderung sein. Denn es gibt auch Situationen, in denen eine Mietminderung ausgeschlossen ist. Dazu zählen etwa:

  • Vereinbarter Lärm: Wenn du den Lärm, z. B. durch Bauarbeiten, bereits vor dem Einzug wusstest oder im Mietvertrag darauf hingewiesen wurdest.
  • Kurzzeitige Beeinträchtigungen: Bei gelegentlichen Lärmstörungen, die nur kurze Zeit andauern und zumutbar sind.
  • Eigenverschulden: Wenn du selbst Lärm verursachst oder bauliche Veränderungen in deiner Wohnung vornimmst, die Lärm erzeugen.

Lärmbelästigung ernst nehmen und deine Rechte nutzen

Ob Baulärm oder Lärm durch Nachbarn – als Mieter:in hast du das Recht auf eine ruhige und ungestörte Nutzung deiner Wohnung. Wenn der Lärm unzumutbar wird und den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung einschränkt, kannst du die Miete mindern. Wichtig ist dabei, die Lärmbelästigung zu dokumentieren, den Vermieter oder die Vermieterin zu informieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte zu ergreifen. So stellst du sicher, dass du nicht nur dein Zuhause, sondern auch deine Rechte schützt.

Musterbrief Mietminderung

Wenn du unschlüssig bist wie du eine Mietminderung formulierst, gelangest du hier zum kostenfreien Musterbrief download.

Musterbrief Mietminderung Download

FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Lärm

Kann ich die Miete mindern, wenn die Nachbar:innen tagsüber laut sind?

Ja, wenn die Lärmbelästigung durch die Nachbarn regelmäßig und über das übliche Maß hinausgeht, kannst du eine Mietminderung geltend machen. Wichtig ist, vorher den:die Vermieter:in oder die Hausverwaltung zu informieren.

Muss ich Baulärm akzeptieren, wenn die Bauarbeiten angekündigt wurden?

Ja, wenn du vor Beginn der Bauarbeiten informiert wurdest, ist eine Mietminderung oft ausgeschlossen. Allerdings kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein, wenn der Baulärm über das erwartbare Maß hinausgeht oder unangekündigt länger andauert.

Kann ich rückwirkend die Miete mindern, wenn ich den Lärm zu spät gemeldet habe?

Nein, eine Mietminderung gilt erst ab dem Zeitpunkt, ab dem du den Lärm beim:bei der Vermieter:in gemeldet hast. Rückwirkende Mietminderungen sind in der Regel nicht möglich.

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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

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