Wer ein Haus erbt, erhält vom Finanzamt einen Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert. Dieser bildet die Grundlage der Erbschaftsteuerberechnung und ist Teil des Steuerbescheids. Da der festgestellte Grundbesitzwert oft über dem Marktwert liegt, erfährst du hier, worauf du achten solltest.


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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Grundbesitzwert ist die Besteuerungsgrundlage für die Erbschaftssteuer.

  • Erb:innen erhalten einen Feststellungsbescheid zum Grundbesitz.

  • Das Bewertungsgesetz (BewG) gibt vor, wie der Verkehrswert der jeweiligen Immobilientypen berechnet werden.

  • Vom Finanzamt errechnete Werte dürfen über ein Gegengutachten korrigiert werden.

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  • Grundbesitzwert und Feststellungsbescheid

    Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert – Was verbirgt sich dahinter?

    Grundbesitzwert

    Der Grundbesitzwert dient u. a. dazu, die Erbschaftssteuer zu berechnen. Es handelt sich hierbei um den aktuellen Verkehrswert der Immobilie am Tag der Schenkung oder Erbschaft. Auf Grundlage des Grundbesitzwertes ermitteln Finanzämter den steuerrechtlichen Wert einer Immobilie. Wie das genau funktioniert, ist ganz genau im Bewertungsgesetz (BewG) geregelt.

    Feststellungsbescheid

    Inhaltlich handelt es sich beim Feststellungsbescheid um eine amtliche Mitteilung des Grundbesitzwertes durch das Finanzamt. In ihm wird der Grundbesitzwert mitgeteilt, der als Besteuerungsgrundlage dient, und zwar in Form eines Feststellungsbescheids. Dieser Verwaltungsakt ist bei der Festlegung von Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer vorgeschrieben.

    Der Feststellungsbescheid muss nach § 151 Abs. 2 BewG folgende Angaben enthalten:
     

    • Art der wirtschaftlichen Einheit (hier also darüber, ob es sich z. B. um ein bebautes oder ein unbebautes Grundstück handelt, ob ein Mietwohngrundstück oder ein Geschäftsgrundstück vorliegt)
    • Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit (hier also, wem das Grundstück nach der Übertragung gehört).


    Ist der Grundbesitzwert des Grundvermögens für Zwecke einer Erbschaft oder Schenkung zu ermitteln, wird dieser Wert gem. § 179 AO gesondert festgestellt.

    Wie erhalte ich den Feststellungsbescheid zum Grundbesitzwert?

    Die gute Nachricht ist: Du brauchst als Erb:in nicht selbst aktiv zu werden. Vielmehr ist es so, dass das Finanzamt dir ein Erbschaftssteuerformular, eine sogenannte Erklärung zur Ermittlung des Grundbesitzwertes, zusendet. Erst dann solltest du handeln und die Erklärung, ausgefüllt mit den Daten deiner Immobilie, einreichen.


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    Feststellungsbescheide für mehrere Beteiligte

    Wenn das Erbe mehreren Beteiligten zugutekommt, muss sich das auch im Feststellungsbescheid widerspiegeln.

    Aus einem Bescheid des Finanzamts über die gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 179 Abs. 2 Satz 2 AO) des Grundbesitzwertes bei mehreren Miterb:innen muss klar entnehmbar sein, gegen welche Beteiligten der Erbengemeinschaft sich die Feststellungen richten (BFH, Urteil II R 31/13 vom 30.09.2015). Kurz gesagt: Wenn ein Haus an drei Geschwister vererbt wird, muss der Bescheid klarstellen, wer beim Erbe berücksichtigt wird. Auch muss eine Feststellung über die jeweilige Höhe des Anteils getroffen werden. Beim Erwerb durch eine Erbengemeinschaft erfolgt die Zurechnung in Vertretung der Miterb:innen auf die Erbengemeinschaft.

    So wird der Grundbesitzwert er­mit­telt

    Um für alle Steuerzahler:innen die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, müssen bundesweit einheitliche Bewertungsregeln zur Ermittlung des Grundbesitzwertes angewendet werden. Diese Bewertungsregeln sind in Form von sogenannten Wertermittlungsverfahren im Bewertungsgesetz (BewG) verankert:

    Bewertung unbebauter Grundstücke nach § 179 BewG:

    • Der Wert unbebauter Grundstücke bestimmt sich regelmäßig nach ihrer Fläche und den Bodenrichtwerten (§ 196 des Baugesetzbuchs) […]
      Die Bodenrichtwerte sind online abrufbar im BORIS-System des jeweiligen Bundeslandes oder über die Gutachterausschüsse.

    Bewertung bebauter Grundstücke nach § 182 BewG:

    • Im Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG) sind grundsätzlich zu bewerten:
    1. Wohnungseigentum,
    2. Teileigentum,
    3. Ein- und Zweifamilienhäuser.


    Gut zu wissen
    : Beim Vergleichswertverfahren werden Vergleichswerte für die Wertermittlung von Immobilien herangezogen, und zwar von Objekten mit hinreichend ähnlichen Merkmalen. Aus diesen Werten wird ein Annäherungswert zum tatsächlichen Marktwert gebildet.

    • Im Ertragswertverfahren (§ 184f BewG) sind zu bewerten:
      1. Mietwohngrundstücke,
      2. Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich auf dem örtlichen Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt.


    Gut zu wissen
    : Das Ertragswertverfahren gibt an, welche mögliche Rendite durch die Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie dauerhaft erzielt werden kann. Daher eignet es sich für die Bewertung von vermieteten oder verpachteten Objekten.
     

    1. Grundstücke im Sinne des Absatzes 2, wenn kein Vergleichswert vorliegt,
    2. Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, mit Ausnahme der in Absatz 3 Nr. 2 genannten Grundstücke,
    3. sonstige bebaute Grundstücke.

    Gut zu wissen: Beim Sachwertverfahren wird der materielle Wert einer Immobilie berechnet, unabhängig von dem eigentlichen Marktwert. Dazu werden die Herstellungskosten von Gebäude und Außenanlage (Garage, Carports, Wege) und der Bodenrichtwert des Grundstücks berücksichtigt. Die Herstellungskosten werden anhand der Bauart (wie z. B. ausgebautes Dachgeschoss, Keller) und anhand der Qualität der Materialien und der Bauausführung bei Außenwänden, Fenstern, Fußböden etc. ermittelt.


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    Wo­nach rich­tet sich die Hö­he der Erb­schafts­steu­er?

    Zentraler Aspekt ist bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer der ermittelte Grundbesitzwert, der mit einem bestimmten Prozentsatz versteuert wird. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach dem jeweiligen Verwandtschaftsgrad des:der Erb:in zum:zur Erblasser:in. Bevor der Grundbesitzwert versteuert wird, ist der Freibetrag abzuziehen, der sich ebenfalls aus dem Verwandtschaftsverhältnis herleitet.
    Eines lässt sich mit Sicherheit sagen: Je höher der Grundbesitzwert ist, desto höher ist auch die Steuerbelastung.

    Erbschaftssteuerrechner



    Aus­wir­kun­gen des Bewertungsgesetzes von 2022

    Mit dem 1.1.2023 sind die Änderungen des Bewertungsgesetzes in Kraft getreten. Sie sorgen beim Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren für Immobilienwerte, die bis zu 30 Prozent über den alten Werten liegen können. Das heißt, dass bei betreffenden Immobilien ein höherer Immobilienwert für eine höhere Erbschaftssteuer sorgt. Immobilienbewertungen durch das Vergleichswertverfahren sind davon nicht betroffen, solange es genügend Vergleichswerte gibt.

    Feststellungsbescheid: Hoher Grundbesitzwert – was jetzt?

    Das Finanzamt kommt oftmals zu Grundstückswerten, die deutlich über dem Marktpreis liegen. Erhältst du also einen Feststellungsbescheid, solltest du ihn genau prüfen. Kommst du dann zu dem Schluss, dass der ermittelte Wert zu hoch ist, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen. In diesem Fall solltest du eine:n zertifizierte:n Immobiliengutachter:in beauftragen, ein Gegengutachten zu erstellen. Der so ermittelte Immobilienwert entspricht dem tatsächlichen Wert und wird von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.

    Tipp: Wenn du wissen möchtest, ob der festgelegte Wert realistisch ist, kannst du jetzt kostenlos eine Immobilienbewertung bei ImmoScout24 starten.


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  • FAQ: Häufige Fragen zum Grundbesitzwert

    Wie berechnet man den Grundbesitzwert?

    Der Grundbesitzwert wird nach dem Bewertungsgesetz (BewG) ermittelt. Je nach Immobilienart kommen das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren zum Einsatz.

    Was ist eine Feststellung des Grundbesitzwerts?

    Die Feststellung des Grundbesitzwerts ist die amtliche Wertermittlung einer Immobilie durch das Finanzamt. Der Wert dient als Grundlage für die Erbschafts- oder Schenkungsteuer und wird im Feststellungsbescheid mitgeteilt.

    Wer ermittelt den Grundbesitzwert? 

    Das Finanzamt bestimmt den Grundbesitzwert auf Basis gesetzlicher Vorgaben und vereinfachter Verfahren. Wenn der festgestellte Wert zu hoch ausfällt, kann ein Gegengutachten eines:einer zertifizierten Sachverständigen eingereicht werden.

    Wo steht der Wert des Grundbesitzes? 

    Der ermittelte Wert steht im Feststellungsbescheid des Finanzamtes.

    Wie ermittelt das Finanzamt den Grundbesitzwert? 

    Das Finanzamt nutzt ein vereinfachtes Verfahren ohne Besichtigung oder Sachverständige. Es wendet das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren an. Besonderheiten der Immobilie werden nicht berücksichtigt, weshalb die Werte oft zu hoch ausfallen. Ein Einspruch mit 
    Gegengutachten
    ist aber möglich.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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