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Beim Flurstück handelt sich um amtlich vermessene und geometrisch festgelegte Teile der Erdoberfläche, die eindeutig begrenzt und genau bezeichnet sind. Ein Grundstück kann aus einem oder aus mehreren Flurstücken bestehen. Die Angabe zum Flurstück ist u. a. notwendig bei Immobilienfinanzierungen und notariellen Beurkundungen.
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Das Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit des amtlich vermessenen Teils der Erdoberfläche.
Es ist der amtliche Beweis über das Eigentum an Grund und Boden und über eine Liegenschaftsnummer genau zu identifizieren.
Hausverkauf und Immobilienbewertung – für diese und viele weitere Anlässe wird die Flurstücknummer benötigt.
Informationen zum Flurstück sind in den Geodaten des Liegenschaftskatasters, im Grundbuch oder als offizieller Auszug beim Liegenschaftskataster erhältlich.
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Das Flurstück wird auf der Liegenschaftskarte mit der genauen Position und den räumlichen Abgrenzungen maßstäblich abgebildet. Es handelt sich um einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche, und zwar um den kleinsten Teil. Mehrere Flurstücke bilden eine Flur, mehrere Flure eine Gemarkung. Als amtlicher Nachweis über das Eigentum an Grund und Boden wird das Flurstück im sogenannten Liegenschaftskataster geführt.
Jedes Flurstück erhält eine Flurstücknummer, über das es eindeutig zu identifizieren ist. Jede Nummer wird in einer Gemarkung nur einmal vergeben und im Liegeschaftsregister sowie im Grundbuch dokumentiert.
Normalerweise erfolgt die Nummerierung innerhalb einer Flur fortlaufend. Eine Flurstücknummer besteht aus bis zu fünf Ziffern. Vor allem ältere Flurstücke können auch eine Flurstücknummer erhalten haben, die aus einer Kombination aus Zähler und Nenner oder aus Ziffern und Buchstaben besteht.
Unabhängig davon, ob ein Grundstück nur aus einem oder mehreren Flurstücken besteht, entsprechen die Grundstücksgrenzen immer auch den Grenzen von Flurstücken, was für die Eigentumsansprüche relevant ist.
Da über die Flurstücknummer ein Grundstück eindeutig zugeordnet werden kann, ist diese Angabe in vielen Zusammenhängen erforderlich.
- im Rahmen eines Notartermins beim Hausverkauf oder Grundstücksverkauf
- Bauantrag für den Hausbau: dafür brauchst du einen Lageplan, den Nachweis der Grundstücksgrenzen und der definierten Abstandsflächen, den Bauwichs
- zur Ermittlung von Beleihungswerten durch Makler:innen oder Banken
- zur Berechnung der Grundsteuer
- bei der Immobilienbewertung
- bei Fragen zu Eigentumsverhältnissen in der Folge einer Erbschaft oder Scheidung.
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Um Informationen über dein Flurstück zu erhalten, stehen dir grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Auswahl
- ALKIS – Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem:
Jedes Bundesland stellt seine Geodaten zur freien Einsicht zur Verfügung. - Wenn du einen offiziellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigst, etwa beim Immobilienverkauf, musst du einen kostenpflichtigen Antrag beim Katasteramt stellen.
- Im Grundbuch, im Bestandsverzeichnis, sind ebenfalls Daten zum Flurstück zu finden: Flurstücknummer, Größe und Nutzungsart.
FAQ: Häufige Fragen zum Flurstück
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Wie kann ich mein Flurstück finden?
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Sowohl im Kaufvertrag als auch im Grundbuchauszug befinden sich Angaben zur Grundstücks- oder Flurstückfläche. Das Liegenschaftskataster stellt außerdem digital und kostenfrei Geodaten bereit wie Gemarkung, Flurstücknummer und Flurstückfläche.
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Was ist der Unterschied zwischen einem Grundstück und einem Flurstück?
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Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen. Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit und hat in der Regel nur ein Eigentumsverhältnis. Jedes Flurstück hat eine eindeutige Nummerierung im Kataster.
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Wie setzt sich die Flurstücknummer zusammen?
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Die Flurstücknummer ist innerhalb einer Flur fortlaufend und besteht aus bis zu fünf Ziffern. Entweder handelt es sich um eine Zahl, eine Kombinaiton aus Zahl und Buchstabe wie bei 138 c oder aus zwei Zahlen in Zähler und Nenner. Letztere beiden Versionen findet man häufig bei älteren Flurstücken.
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Wann brauche ich Angaben zum Flurstück?
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Viele offizielle Anlässe erfordern die Flurstücknummer bzw. den Auszug aus einer Liegenschaftskarte. Beim Hausverkauf, geplanten Beleihungen, Grundsteuer, Bauantrag beim Hausbau, Immobilienbewertung, Fragen zu Eigentumsverhältnissen nach Scheidung oder Erbschaft.
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Wo erhalte ich Informationen über mein Flurstück?
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Eine inoffizielle, digitale und kostenfreie Methode bieten die Geodaten des Liegenschaftskatasters (ALKIS). Auch das Grundbuch enthält Flurstücknummer, Größe und Nutzungsart. Für offizielle Anliegen wie einem Hausverkauf muss ein Antrag beim Katasteramt gestellt werden für einen kostenpflichtigen Auszug aus der Liegenschaftskarte.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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