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Ein unbebautes Grundstück können Sie zu einem besonders guten Preis an professionelle Bauträger verkaufen. Hier erfahren Sie, warum dafür ein Bauvorbescheid wichtig ist, welche Vorteile ein Makler mit sich bringt und ob beim Verkauf eines Grundstücks an Bauträger Spekulationssteuer anfällt.
Vor allem sehr große Grundstücke lassen sich besser an Bauträger als an Privatpersonen verkaufen.
Die Bebaubarkeit des Grundstücks sowie der Bodenrichtwert sind ausschlaggebend für die Höhe des Verkaufspreises.
Bereiten Sie alle nötigen Dokumente schon vor dem Verkauf vor und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Makler unterstützen. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
Direkt zum Wunschthema
- Grundstück verkaufen an einen Bauträger: So geht’s!
- Welche Vorteile hat es, beim Verkauf von Grundstücken an Bauträger mit einem Makler zu arbeiten?
- Welche Kosten sollte ich beim Verkauf eines Grundstücks an Bauträger erwarten?
- Wie sieht die Spekulationsfrist für Grundstücke aus?
- Fällt beim Verkauf von Grundstücken an Bauträger Spekulationssteuer an?
- Welche Unterlagen benötige ich für den Grundstücksverkauf an Bauträger?
- Wie kann ich das Grundstück auf die Besichtigung vorbereiten?
- Auf welche Besonderheiten beim Verkauf sollte ich achten?
Als Privatperson ist es häufig lukrativer, das eigene Grundstück an einen Bauträger zu verkaufen. Das gilt insbesondere für große Grundstücke, auf denen mehrere Gebäude errichtet werden können und die nur schwer einen privaten Käufer finden. Dafür sollten Sie allerdings wissen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Diese Information finden Sie im Bebauungsplan der Gemeinde, der Aufschluss darüber gibt, ob zum Beispiel Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Gewerbegebäude auf Ihrem unbebauten Grundstück errichtet werden können. So fällt es leichter, das Grundstück an die passende Zielgruppe zu vermitteln.
Um den Preis für das Grundstück zu ermitteln, ist der Bodenrichtwert relevant. Dieser wird von der jeweiligen Gemeinde alle zwei Jahre anhand der aktuellen Verkaufspreise in der Region veröffentlicht und stellt eine Orientierung dar. Darüber hinaus spielt die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks eine wichtige Rolle für dessen Wert. Sie sollten daher die Grundflächenzahl und die Geschossflächenzahl kennen, um zu wissen, wieviel der freien Fläche bebaut werden darf.
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Wenn all diese Angaben bei Ihnen schon jetzt für Ratlosigkeit sorgen und Sie sich Zeit und Mühe sparen möchten, sollten Sie einen professionellen Makler für den Grundstück-Verkauf an einen Bauträger engagieren. Denn der Profi, der idealerweise auf den Umgang mit Bauträgern spezialisiert ist, hilft dabei, den Wert Ihres Grundstücks zu ermitteln, Bedingungen und Einschränkungen für den Bau herauszustellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären. Ein guter Makler verfügt zudem über ein Netzwerk an zuverlässigen Bauträgern, sodass der Verkauf schnell und reibungslos vonstattengeht.
Beim Verkauf eines unbebauten Grundstücks fallen die üblichen Kosten für Sie an. Falls Sie sich dafür entscheiden, ohne Makler an einen Bauträger zu verkaufen, müssen Sie selbst für die Werteinschätzung des Grundstücks aufkommen. Anderenfalls übernimmt der Makler diesen Service als Teil seiner Arbeit. Die folgenden Kosten können während des Verkaufsprozesses auf Sie zukommen:
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Renovierungskosten oder Instandsetzung (zum Beispiel durch einen Gärtner)
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Erstellung eines Wertgutachtens
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50 Prozent der Maklerprovision (je nach Bundesland)
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Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank, falls Sie mit Ihrem Gewinn vorzeitig ein Darlehen abbezahlen
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Kosten für die Löschung einer Grundschuld
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Spekulationssteuer (falls zutreffend)
Wer ein Grundstück mit Gewinn verkauft, muss damit rechnen, eine Spekulationssteuer auf den Gewinn zu zahlen, falls die Spekulationsfrist unterschritten wird. Die Spekulationsfrist gibt vor, dass Sie das Grundstück vor über zehn Jahren erworben haben müssen, um es steuerfrei verkaufen zu dürfen. Durch eine hohe Spekulationssteuer soll der lukrative Handel mit Grundstücken und Immobilien eingeschränkt werden. Wenn Sie das Grundstück in den letzten zwei Jahren sowie im Verkaufsjahr selbst genutzt haben, kommen Sie ebenfalls um die Steuer herum. Das ist allerdings bei unbebauten Grundstücken nur schwer nachweisbar.
Wenn Sie ein Grundstück erben, gilt als Beginn der Spekulationsphase der Zeitpunkt, an dem der Erblasser das Grundstück erworben hat, nicht aber der Erbzeitpunkt.
Falls die Spekulationsfrist unterschritten wird, müssen Sie sich auf die Spekulationssteuer einstellen. Deren Höhe hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und vom Verkaufspreis ab. Dieser Beispielrechnung können Sie weitere Informationen entnehmen:
Verkaufspreis Grundstück | 100.000 Euro |
Anschaffungspreis | 70.000 Euro |
Kosten durch den Verkauf (z.B. Notar) | 2.000 Euro |
Zu versteuernder Gewinn | 28.000 Euro |
Persönlicher Spekulationssteuersatz | 40% |
Zu zahlende Spekulationssteuer | 11.200 Euro |
Schon bevor Sie mit den ersten Interessenten für Ihr Grundstück sprechen, sollten Sie alle nötigen Unterlagen bereithalten. So wirken Sie professionell und können den Verkauf schnell abwickeln. Im Grundbuchamt erhalten Sie den nötigen Grundbuchauszug, dem Sie auch entnehmen können, ob auf dem Grundstück noch Schulden lasten oder ob ein Vorkaufsrecht besteht. Bei der Gemeinde erhalten Sie gegen eine geringe Gebühr Unterlagen wie die Flurkarte, die Liegenschaftskarte und den Flächennutzungsplan sowie Außen- und Luftbildaufnahmen des Grundstücks. Die Baupläne bekommen Sie im Bauamt und im Vermessungsamt erhalten Sie zudem einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis. Als Verkäufer müssen Sie die Bearbeitungsgebühren für all diese Dokumente tragen, die jedoch nicht allzu hoch sind.
Neben den nötigen Dokumenten sollten Sie dem Interessenten Auskunft darüber geben können, welche Gebäude auf dem Grundstück erbaut werden können. Überzeugen Sie Bauträger oder Privatpersonen von den Vorzügen des Grundstücks, wie beispielsweise seiner Lage, der Größe oder der besonderen Ausrichtung. Das Grundstück selbst sollte natürlich aufgeräumt und in bestem Zustand sein. Engagieren Sie gegebenenfalls einen Gärtner oder fragen Sie den Makler nach Tipps dafür, wie Sie Ihr Grundstück den interessierten Bauträgern bestmöglich präsentieren können.
Ein Bauträger verlangt häufig schon vor dem Verkauf nach einem positiven Bauvorbescheid von der zuständigen Baugenehmigungsbehörde. Damit ist eine wichtige Bedingung an den Kauf gekoppelt. Falls der Bauvorbescheid nicht erteilt wird, kann der Bauträger vom Kauf zurücktreten. Da es sich bei Bauträgern um Profis im Immobiliengeschäft handelt, ist es für Sie umso wichtiger, einen Makler an Ihrer Seite zu haben. So vermeiden Sie, dass sich der Verkauf zu Ihren Ungunsten entwickelt.
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