Rauchmelder sind in allen deutschen Bundesländern Pflicht. Als Vermieter müssen Sie also dafür Sorge tragen, dass in Ihren vermieteten Immobilien funktionstüchtige Rauchmelder in den Räumlichkeiten installiert sind. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn der Mieter den Rauchmelder entfernt oder unsachgemäß behandelt.
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Sie müssen den Rauchmelder zur Verfügung stellen, da dies zur Instandhaltung der Immobilie gehört.
Ob die Wartung der Rauchmelder vom Vermieter oder vom Mieter durchgeführt werden muss, ist in den Landesbauordnungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Jedoch steht das Mietrecht über die Landesbauordnungen der jeweiligen Landesbauordnungen, sodass Sie als Vermieter die Wartungspflicht auf den Mieter übertragen können.
Sollte der Mieter den Rauchmelder unerlaubterweise abnehmen, dürfen Sie ihm eine Mahnung und nach fehlender Reaktion auch eine Kündigung aussprechen.
In allen deutschen Bundesländern sind Rauchmelder in Mietobjekten Pflicht. Zu Ihren Pflichten als Vermieter gehört es daher, entsprechende Melder zu installieren. Die Wartung der Rauchmelder ist entweder Aufgabe des Mieters oder des Vermieters. Dies sollten Sie im Mietvertrag entsprechend festhalten.
Gut zu wissen: Wenn Sie für die Wartung verantwortlich sind und von einer externen Firma durchführen lassen, können Sie die Wartungskosten in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen.
Beachten Sie, dass in der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) wichtige Hinweise zum Rauchmelder aufgelistet sind. Jedoch rangiert das Mietrecht über der Landesbauordnung. In jedem Fall ist es sinnvoll, sich vertraglich so gründlich wie möglich abzusichern. Schließen Sie daher einen Wartungsvertrag über die Rauchmelder mit Ihrem Mieter ab. Beachten Sie zudem, dass Sie eventuelle Kosten, zum Beispiel für neue Batterien, detailliert in der Nebenkostenabrechnung auflisten.
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Grundsätzlich sollte der Mieter die Rauchmelder in ihrer Position belassen. In bestimmten Fällen, wie etwa einer längeren Abwesenheit, darf der Mieter diese abnehmen. Darüber sollte er Sie in jedem Fall informieren. Sollte es zu einem Personenschaden durch Brand kommen, während der Mieter die Rauchmelder entfernt hat, muss er mit einer Klage wegen fahrlässiger Handlung rechnen.
Um zu kontrollieren, ob der Mieter nach wie vor die Rauchmelder installiert hat und diese funktionstüchtig sind, dürfen Sie ihn ab und zu daran erinnern. Einmal pro Jahr ist es auch möglich, nach vorheriger Ankündigung die Mietwohnung zu begehen, um unter anderem zu überprüfen, dass die Rauchmelder im vereinbarten Zustand sind.
Tipp: Sie sollten Ihre Immobilie stets mit einer Haftpflichtversicherung für Gebäude absichern.
Für den Fall, dass Sie über unsachgemäße Behandlung der Rauchmelder informiert sind, sollten Sie Kontakt mit dem Mieter aufnehmen und sich die Situation erklären lassen. Meldet sich der Mieter nicht oder reagiert er nicht auf Ihr Anliegen, können Sie ihm eine Mahnung mit der Aufforderung zukommen lassen, die Rauchmelder korrekt zu behandeln. Wenn der Mieter auf diese Mahnung ebenfalls nicht reagiert, ist dies ein Anlass zur fristlosen Kündigung.
Bundesland | Einbau | Wartung | Welche Räume? |
Baden-Württemberg | Vermieter | Mieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Bayern | Vermieter | Mieter* | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Berlin | Vermieter | Mieter* | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Brandenburg | Vermieter | Vermieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Rettungswege und weitere Aufenthaltsräume wie z. B. Partykeller |
Bremen | Vermieter | Mieter* | Schlafzimmer, Kinderzimmer, Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Hamburg | nicht definiert; im Zweifel aber der Vermieter | nicht definiert; im Zweifel aber der Vermieter | Schlafräumer, Kinderzimmer und Flure, über welche Flucht- und Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen |
Hessen | Vermieter | Vermieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Mecklenburg-Vorpommern | Vermieter | Vermieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Niedersachsen | Vermieter | Mieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Nordrhein-Westfalen | Vermieter | Mieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Rheinland-Pfalz | Vermieter | Vermieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure |
Saarland | Vermieter | Mieter* | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Sachsen | Vermieter | Vermieter | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Sachsen- Anhalt | nicht definiert; im Zweifel aber der Vermieter | nicht definiert; im Zweifel aber der Vermieter | Schlafräumer, Kinderzimmer und Flure, über welche Flucht- und Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen |
Schleswig-Holstein | Vermieter | Mieter* | Schlafzimmer, Kinderzimmer und Fluren, welche zu Aufenthaltsräumen führen |
Thüringen | Vermieter | Vermieter | Schlafräumer, Kinderzimmer und Flure, über welche Flucht- und Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen |
* Hier können nach Absprache mit dem Mieter auch Vermieter die Wartung der Rauchmelder übernehmen. Diese Vereinbarung kann entsprechend im Mietvertrag so festgehalten werden.
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