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Wenn der Mietvertrag keine Eigenbedarfsklausel hat, dürfen Sie dem Mieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen. Jedoch ist es möglich, den Mieter durch einen finanziellen Anreiz zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags zu bewegen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie als Vermieter haben, wie hoch die Abfindung sein sollte und was Sie tun können, wenn der Mieter diese nicht akzeptiert.
Wenn eine Eigenbedarfskündigung nicht möglich ist, dürfen Sie dem Mieter eine Abfindung anbieten, ihn also sozusagen rauskaufen.
Berücksichtigen Sie, dass die Abfindung nicht nur alle Mehrkosten für den Mieter abdecken, sondern zusätzlich einen finanziellen Anreiz darstellen sollte.
Halten Sie alle Details in einem Mietaufhebungsvertrag fest.
Wenn der Mieter sich weigert, eine Abfindung zu akzeptieren, haben Sie keine weiteren Möglichkeiten.
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Wenn Sie das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf oder zugunsten einer dritten Person aufheben möchten, geht das normalerweise durch eine Eigenbedarfskündigung. Jedoch ist dies bei befristeten Mietverhältnissen sowie bei einem Verzicht des Vermieters auf sein Kündigungsrecht nicht möglich. Sollten Sie dennoch die Mietwohnung selbst nutzen möchten, können Sie dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag anbieten. Der Mieter ist in keiner Weise dazu verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen. Jedoch können Sie verhandeln und dem Mieter ein attraktives Angebot in Form einer Abfindung machen.
Wichtig: In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über Ihre Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung eines Mieterverhältnisses. Wenn die ordentliche Kündigung möglich ist, lohnt es sich oft, den geeigneten Zeitpunkt dafür abzuwarten, statt viel Geld für die Mietaufhebung auszugeben.
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Um dem Mieter zum Mietaufhebungsvertrag zu bitten, können Sie ihm entweder direkt ein Angebot machen oder ihn fragen, ob er Interesse daran hätte, Verhandlungen mit Ihnen zu beginnen. Die Höhe der Abfindung ist nicht vorgeschrieben, sodass Sie selbst im Mietaufhebungsvertrag festlegen können, um welche Summe es sich handeln wird. Beachten Sie, dass Sie dem Mieter einen großen Vorteil bieten müssen.
Daher sind die folgenden Faktoren wichtig für die Bestimmung der Höhe der Abfindung:
Abdeckung der Umzugskosten
Kosten für die Inserierung eines Mietgesuchs
Kosten für die Maklercourtage
Zeitaufwand für Wohnungsbesichtigung
Hotelkosten, falls nicht direkt eine neue Wohnung gefunden wird
Kosten für Einlagerung von Möbeln
Kosten für die Renovierung der neuen Wohnung
Übernahme der Mietdifferenz
Zeitliche Nähe des Räumungstermins: eine zeitnahe Kündigung spricht für eine höhere Abfindung
Der Mieter verliert seine gewohnte Lebensumgebung, was ebenfalls eine Kompensation rechtfertig
Erlass von Schönheitsreparaturen in der geräumten Mietwohnung
Bedenken Sie, dass der Mieter Ihr Angebot ohne Angabe von Gründen ablehnen kann. Auch wenn Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro Ihnen zunächst hoch vorkommen mögen, reichen diese für den Mieter gerade einmal aus, seine eigenen Umzugskosten sowie eine Wartezeit bis zum nächsten Mietvertrag zu überbrücken. Daher ist es sinnvoll, dem Mieter eine angemessene Summe zur Kostendeckung und zusätzlich einen finanziellen oder sachlichen Anreiz wie etwa den Erlass von Schönheitsreparaturen anzubieten. Halten Sie die vereinbarten Details genau im Aufhebungsvertrag fest.
Der Mieter hat das Recht, Ihr Angebot für eine Abfindung nicht zu akzeptieren oder vor Abschluss des Mietaufhebungsvertrags einen Rückzieher zu machen. Viele Mieter nehmen den ersten Vorschlag für eine Abfindung an, aber es gibt auch einige, die mit einer genauen Rechnung kontern und verhandeln. Sollten Sie zu keiner Abfindungseinigung kommen, haben Sie als Vermieter nur die Möglichkeiten zur Kündigung, wie sie im Mietvertrag vereinbart ist. Eventuell bedeutet dies, dass Sie den Ablauf des befristeten Vertrags abwarten müssen.
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