Besitzt du eine ausreichend große Wohnung an einem Universitätsstandort kannst du besonders gut an eine Wohngemeinschaft vermieten. In folgendem Beitrag informieren wir dich über die verschiedenen Möglichkeiten der Vertragsgestaltung. Du findest bei uns auch eine Vorlage für den WG-Mietvertrag.
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Besonders beliebt bei Vermieter:innen ist ein Vertrag mit Hauptmieter:innen, weil sie gesamtschuldnerische haften. Möglich ist auch ein WG-Mietvertrag mit mehreren eigenständigen Mieter:innen.
Eine weitere Option ist die Konstellation Hauptmieter:in vermietet einzelne Zimmer weiter an Untermieter:innen. Er:sie steht dabei selbst gegenüber dem:der Vermieter:in in der Haftung.
Halte alle wichtigen Details im WG-Mietvertrag fest und schließe auch eine Nachmieterregelung ein, um dich abzusichern.
Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.
- Wie sieht ein WG-Mietvertrag aus?
- WG-Mietvertrag: ein Hauptmieter und mehrere Untermieter
- WG-Mietvertrag: Alle Mieter sind Hauptmieter
- WG-Mietvertrag: Nur eigenständige Mieter
- Wie wähle ich den passenden WG-Mietvertrag?
- Wie kann ich einen WG-Mietvertrag kündigen?
- Was sollten Vermieter:innen beim WG-Mietvertrag beachten?
- Wo finde ich einen WG-Mietvertrag als PDF-Vorlage?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema WG-Mietvertrag
Viele Eigentümer:innen vermieten gern an Studierende, da diese spontan einziehen können und unkompliziert im Umgang sind. Dennoch ist es wichtig, sich mit einem sicheren Mietvertrag vor möglichen Mietausfällen, Schäden und plötzlichen Kündigungen zu schützen.
Grundsätzlich sind drei Mietvertragsvarianten möglich:
- Variante 1: ein:e Hauptmieter:in, mehrere Untermieter:innen
- Variante 2: nur Hauptmieter:innen
- Variante 3: nur eigenständige Mieter:innen
Bei diesem Modell wird ein:e Hauptmieter:in bestimmt, der:die den Mietvertrag mit Vermieter:innen abschließt. Mit den Mitbewohner:innen schließt diese Person Untermietverträge ab. Somit ist der:die Hauptmieter:in zugleich Mietpartei und Vermieter:in und rechtlicher Ansprechpartner für die WG. Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nur der:die Hauptmieter:in steht im Mietvertrag und unterschreibt diesen.
Für Vermieter:innen hat dieses Modell klare Vor- und Nachteile:
- Weniger Aufwand, da nur ein Mietvertrag gebraucht wird
- Hauptmieter:in kümmert sich um Untermietverträge und entlastet Vermieter:in damit.
- Vereinfachte Kommunikation: Hauptmieter:in ist rechtliche Ansprechperson für Untermieter:innen und Vermieter:in. Vermieter:in muss nur mit einer Person in Kontakt bleiben.
- Kein vertragliches Verhältnis mit Untermieter:innen und damit auch keine Möglichkeit rechtlich vorzugehen. Zahlt der:die Hauptmieter:in nicht, kann der:die Vermieter:in die Mietschulden nicht von den Untermieter:innen einfordern.
- Risko für Zahlungsausfall, falls der:die Hauptmieter:in die Miete nicht rechtzeitig erhält, um sie an den:die Vermieter:in weiterzuleiten
Als Vermieter:in darfst du die Untervermietung einer Wohnung nur aus berechtigten Gründen und nicht willkürlich ablehnen. Sprichst du dennoch eine Kündigung aus, darf der:die Hauptmieter:in fristlos kündigen. Im Übrigen gilt nach § 540 BGB, dass der:die Mieter:in deine Zustimmung für die Untervermietung einholen muss.
Für Hauptmieter:innen hat dieses Modell ebenfalls eindeutige Vor-, jedoch auch Nachteile:
- Hauptmieter:innen haben neben allen Pflichten auch alle Rechte als Hauptmieter:innen im Rahmen des Mietrechts.
- Sie sind Ansprechpartner für Vermieter:innen, aber auch für Untermieter:innen und haben dadurch eine starke Position innerhalb des Mietverhältnisses.
- Sie können Untermieter:innen kündigen, selbst aber nicht von den Untermieter:innen gekündigt werden.
- Die Miethöhe kann relativ frei vereinbart werden. Handelt es sich wirklich nur um ein möbliertes Zimmer zum vorübergehenden Gebrauch (also nicht dem Lebensmittelpunkt der Person), gelten die Schutzvorschriften des Mietpreisrechts nicht (§ 549 Abs. 2 BGB).
- Der:die Hauptmieter:in muss die Kaution stellen und die Miete bezahlen.
- Hauptmieter:innen haften für schuldhaftes Verhalten der Mitbewohner:innen wie Mietrückstände und Wohnschäden.
- Hauptmieter:innen haben mehr Verantwortung, beginnend bei der Auswahl der Untermieter:innen.
- Eine Kündigung der Wohnung ist aufwendig, weil er:sie zuerst die Untermieter:innen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen kündigen muss und dann den Hauptmietvertrag.
Berücksichtige folgenden Tipp, um diese Komplikation von Vornherein zu verhindern:
Vereinbare im Hauptmietvertrag der WG, dass eine ausgewählte und aktuelle Untermieter:in in Hauptmietvertrag eintreten darf. Das garantiert einen unkomplizierten Mieterwechsel.
- Untermieter:innen haften nicht gesamtschuldnerisch für die Wohnung gegenüber dem:der Wohnungsinhaber:in. Sie haften gegenüber dem:der Hauptmieter:in im Rahmen der Vereinbarungen, die in ihrem Mietvertrag stehen, in der Regel ihr Zimmer sowie Mitnutzungsrechte von Küche und Bad. Wenn eine:einer der Untermieter:innen die Miete nicht zahlt, müssen sie jedoch nicht ins Portemonnaie greifen.
- Sie tragen keine Verantwortung und sind keine Kontaktpersonen für den:die Vermieter:in.
Oftmals entscheidet sich ein:e Hauptmieter:in für die Untervermietung entscheidet, weil die Lebensverhältnisse sich geändert haben und/oder ein finanzieller Engpass besteht.
Diese Art des WG-Mietvertrags ergibt für den:die Hauptmieter:in Sinn, wenn er:sie die Wohnung zu einem späteren Zeitpunkt wieder alleine bewohnen will. Zum Beispiel entscheidet sich ein:e Student:in aus finanziellen Gründen für die Untervermietung, so lange wie das Studium dauert. Mit dem ersten Job werden die Einnahmen aus den Untermietverhältnissen voraussichtlich nicht mehr benötigt und die Untermietverhältnisse können gekündigt werden.
Für Untermieter:innen ist diese Konstellation sinnvoll, wenn die Mietzeit nur für einen gewissen Zeitraum geplant ist.
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Auf Augenhöhe: Bei dieser Variante sind alle Mieter:innen gleichberechtigte Hauptmieter:innen. Daher stehen sie als Hauptmieter:innen mit allen Kontaktdaten im WG-Mietvertrag, müssen ihn auch unterzeichnen und stehen damit in der vollen vertraglichen Haftung gegenüber dem:der Vermieter:in,
Wenn du wissen willst, was es mit der mietvertraglichen Haftung sowie Rechte und Pflichten des:der Mieter:in auf sich hat, besuche unseren Beitrag zum Mietvertrag.
Hier erhältst du einen Überblick:
- Alle Hauptmieter:innen haften gesamtschuldnerisch für Mietzahlungen und Mietschäden. Falls ein:e Mieter:in in Zahlungsschwierigkeiten gerät, müssen die anderen einspringen.
- Alle Hauptmieter:innen sind gleichberechtigt und haben alle die gleichen Rechte und Pflichten.
- Geteilte Mietverantwortung
- Alle erhalten die Schreiben des:der Vermieter:in bzgl Nebenkostenabrechnung oder vertraglicher Änderungen.
- Keine:r der Hauptmieter:innen kann einem anderen die Kündigung aussprechen.
- Ideal bei neuen Wohngemeinschaften, die sich noch nicht kennen.
- Mietverträge können auch einzeln gekündigt werden.
- Vermieter:innen müssen sich mit Ihren Schreiben in allen Belangen wie z.B. Kündigung immer an alle Hauptmieter:innen wenden.
- Alle Hauptmieter:innen stehen gesamtschuldnerisch in der Haftung und müssen im Zweifelsfall Mietschulden bezahlen, die ein anderer verursacht hat.
- Eine Kündigung der gesamten Wohnung gilt nur, wenn alle Hauptmieter:innen sie aussprechen.
Die gesamtschuldnerische Haftung der Hauptmieter:innen ist bei Vermieter:innen beliebt, denn sie bedeutet, dass sie Forderungen von allen Bewohnenden in voller Höhe erheben können. Wenn also ein WG-Mitglied die Miete nicht zahlt, können sie von jedem anderen WG-Mitglied die Schulden einklagen, jedoch nicht in doppelter Höhe.
Haben die einzelnen WG-Mitbewohner alle einen Hauptmietvertrag haftet nicht nur einer, sondern die gesamtschuldnerische Haftung verteilt sich auf allen Schultern gleichmäßig. Bezahlt eine:r der Mieter:innen nicht, müssen die anderen das übernehmen.
Der:die Vermieter muss auch nicht zwangsläufig die Mietschulden auf alle gleichmäßig verteilen, sondern kann die Forderung bei einem:einer der Mieter:innen eintreiben. Er:sie kann sich damit nach Belieben an die Person wenden, die die beste Bonität vorzuweisen hat, unabhängig davon, ob er die Mietschulden verursacht hat.
Viele Vermieter:innen bestehen oftmals auf diese Vertragsgestaltung, weil sie Sicherheit bietet. Für Mieter:innen ist die gesamtschuldnerische Haftung riskant, weil sie im Zweifelsfall einspringen müssen für die Mietschulden eines:einer anderen.
Die dritte Möglichkeit besteht darin, einen eigenen Mietvertrag für jedes WG-Zimmer abzuschließen. Der Vertrag enthält dann die Rechte zur Nutzung eines einzelnen Zimmers sowie zur Mitbenutzung von Küche, Bad und eventuell vorhandenen Gemeinschaftsräumen.
Im Unterschied zum Modell für Hauptmieter:innen haften die Mieter:innen nicht gesamtschuldnerisch.
Beim WG-Mietvertrag mit eigenständigen Mieter:innen ergeben sich für Vermieter:innen sowohl Vor- als auch Nachteile.
Nutze als Vermieter:in bei diesem Modell eine Nebenkostenpauschale, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
- Haften nur für ihren Einzelmietvertrag, nicht für die Pflichtverletzung anderer Bewohner:innen.
- Die Nebenkostenabrechnung wird pro Mieter:in separat abgerechnet, was für Klarheit und Transparenz sorgt und Streitigkeiten vermeidet.
- Mieter:innen können jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und brauchen sich nicht um eine:n Nachmieter:in zu kümmern.
Keine gesamtschuldnerische Haftung, separate Nebenkostenabrechnungen und Flexibilität in der Kündigung – Dieser WG-Mietvertrag ist für alle jene interessant, die möglichst unabhängig und eigenständig bleiben wollen. Da kein Mitspracherecht besteht bei der Auswahl der Mitbewohner:innen, ist dieser WG-Mietvertrag am ehesten als Übergangslösung denkbar.
Der neue Start am Studienstandort kann mit so einer WG beginnen, bis eine dauerhafte Bleibe gefunden ist. Praktisch ist eine solche Wohnform auch für die Zeit eines Semesters an einem anderen Standort oder wenn Pendler:innen das WG-Zimmer nur während der Arbeitswoche benötigen und am Wochenende nach Hause fahren.
Der WG-Mietvertrag kann, wie wir gesehen haben, verschiedene Formen haben. Dabei besteht stets der Konflikt der Haftung. Denn Vermieter:innen bevorzugen eine gesamtschuldnerische Haftung mit Hauptmieter:innen, während viele WG-Suchende lieber nur für sich selbst haften oder die Haftung mit einem Untermietvertrag ganz abgeben.
In der Praxis wird der bestehende WG-Mietvertrag meist weitergeführt. Aber bei der WG-Gründung ist es wichtig, eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Vermieter:innen sollten dabei mit den potenziellen Mieter:innen sprechen und eine Lösung vorstellen. Eine Vorlage für den WG-Mietvertrag als Muster zum Download findest du bei ImmoScout24.
Grundsätzlich unterliegt die Kündigung des Mietvertrags in einer WG den Regelungen des Mietrechts. Mieter:innen können ihren Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, während Vermieter:innen unter bestimmten Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung oder sogar eine fristlose Kündigung aussprechen können.
Bei einer echten WG, also einem Vertrag, den alle als Hauptmieter:innen unterzeichnet haben, kann nur der ganze Vertrag gekündigt werden. Das gilt sowohl für Vermieter:innen als auch für Hauptmieter:innen. Das bedeutet aber auch, dass ein einzelnes Mietverhältnis nicht gekündigt werden kann. In diesem Fall muss die WG eine:n neue:n Mitbewohner:in suchen, um die ausscheidende Person zu ersetzen.
Bei einer unechten WG, also wenn alle WG-Bewohner eigenständige Mietverträge besitzen, kann der:die Vermieter:in das Mietverhältnis mit dem:der betroffenen Mieter:in kündigen, ohne dass dies Auswirkungen auf die übrigen Mietverhältnisse hat. Zulässig ist eine Kündigung durch den:die Vermieter:in allerdings nur, wenn die gesetzlich anerkannten Gründe wie Eigenbedarf, Vertragsverletzung und wirtschaftliche Verwertung vorliegen.
Beim Modell Hauptmieter:in mit Untermieter:innen gilt: Werden Hauptmieter:innen gekündigt, so dürfen auch die Untermieter:innen nicht länger in der entsprechenden Wohnung bleiben. Vermieter:innen dürfen Untermieter:innen nicht kündigen, sondern müssen sich in dieser Sache an den:die Hauptmieter:in wenden.
Bei Studierenden ändern sich die Mietverhältnisse recht häufig. Um sich als Vermieter:in davor zu schützen, dass du selbst für Schäden aufkommen musst, ist es sinnvoll, eine Nachmietregelung zu vereinbaren.
Achte auch darauf, dass die WG-Mitglieder eine Vereinbarung darüber treffen, wer die im Mietvertrag vereinbarten Schönheitsreparaturen übernimmt und wie sich die Nebenkosten aufteilen. Denn gerade bei unterschiedlich großen Zimmern in der Wohnung kann es zu Streitigkeiten kommen. Daher sind genaue, schriftliche Regelungen sehr wichtig.
Es ist ganz einfach, im Internet die passende Vorlage für deinen WG-Mietvertrag zu finden. Oftmals werden die zahlreich erhältlichen Vorlagen sogar als kostenloser Download angeboten. Jedoch werden diese Vorlagen unter Umständen nicht regelmäßig aktualisiert und enthalten die neuesten Anpassungen des Bundesgerichtshofes nicht. Wir empfehlen darauf zu achten, dass der WG-Mietvertrag regelmäßig rechtlich geprüft und aktualisiert wird. Wir von ImmoScout24 können die Mietvertrags-Vorlagen unseres Partners vermietet.de diesbezüglich empfehlen.
Je nachdem, für welche Variante des WG-Mietvertrags du dich entscheidest, solltest du auch Angaben zur Untervermietung oder zur gesamtschuldnerischen Haftung treffen. Eine Nachmieterregelung und die genaue Festlegung von Kostenverteilungen helfen dabei, späteren Unklarheiten vorzubeugen.
Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich
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FAQ: Häufige Fragen zum Thema WG-Mietvertrag
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Was ist bei einem WG-Mietvertrag zu beachten?
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Es gibt drei Arten von WG-Mietverträgen. Bevor es zur Vermietung an eine WG kommt, sollte klar sein, ob alle WG-Bewohner als Hauptmieter:innen im Mietvertrag stehen, ob sie eigenständige Mietverträge bekommen oder der Mietvertrag mit einem:einer Hauptmieter:in abgeschlossen wird, der:die wiederum untervermietet.
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Wie sollte man eine WG vermieten?
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Bei der WG-Vermietung gibt es verschiedene Modelle für den Mietvertrag. Vermieter:innen bevorzugen eine gesamtschuldnerische Haftung, bei der alle Mieter:innen Hauptmieter:innen sind. Dagegen präferieren Mieter:innen meist das Modell der eigenständigen Mietverträge.
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Wer steht bei einer WG im Mietvertrag?
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Typischerweise stehen alle Mitglieder als Hauptmieter:innen im WG-Mietvertrag inklusive Unterschrift. Somit übernehmen sie jeweils die volle vertragliche Haftung gegenüber er Vermietung. Jedoch gibt es auch andere Modelle, bei denen die Haftung unterschiedlich verteilt ist.
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Können Vermieter:innen WG-Zimmer kündigen?
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Die Kündigungsmodalitäten sollten im WG-Mietvertrag festgehalten werden. Vermieter:innen dürfen den Vertrag oder einzelne WG-Zimmer laut § 573 BGB nur dann kündigen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses besteht. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben stehen.
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Können Mieter:innen allein gültig kündigen?
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In einer WG ist die Einzelkündigung in der Regel nicht möglich. Nur das Modell der eigenständigen Mieter:innen erlaubt diese Variante. Normalerweise müssen Hauptmieter:innen den Mietvertrag gemeinsam kündigen. Jedoch dürfen ausziehende WG-Bewohnende vorschlagen, wer sie ersetzen könnte.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.