Für Mieter:innen stellt sich oft die Frage: Was tun, wenn Schimmel in der Wohnung auftaucht? Welche Rechte hast du als Mieter:in und in welchem Umfang kannst du eine Mietminderung geltend machen? In diesem Artikel erfährst du alles, was du über Mietminderungen bei Schimmel wissen musst – verständlich, ausführlich und verbraucherfreundlich erklärt.
Sofortige Mängelanzeige: Sobald Schimmel entdeckt wird, muss dein:e Vermieter:in schriftlich informiert werden, um den Anspruch auf Mietminderung abzusichern.
Verantwortung klären: Die Ursache des Schimmels muss ermittelt werden – bei baulichen Mängeln liegt die Verantwortung beim:bei der Vermieter:in, bei falschem Lüften oder Heizen beim:bei der Mieter:in.
Höhe der Mietminderung: Die Mietminderung richtet sich nach dem Ausmaß des Schimmelbefalls und der Beeinträchtigung der Wohnnutzung, in manchen Fällen kann sie bis zu 100 Prozent betragen.
- Warum entsteht Schimmel in Wohnungen?
- Was sagt das Gesetz zur Mietminderung?
- Muss ich mein:e Vermieter:in informieren?
- Wie hoch darf die Mietminderung sein?
- Wer ist verantwortlich für den Schimmel?
- Was tun, wenn mein:e Vermieter:in nichts unternimmt?
- Schimmel und Gesundheit: Ein weiteres Argument für Mietminderung
- Mietminderung bei Schimmel – deine Rechte kennen
- FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Schimmel
Du hast Schimmel in der Wohnung und wunderst dich, wie das sein kann? Schimmelpilze lieben feuchte Umgebungen, und die Gründe für Feuchtigkeit in der Wohnung sind vielfältig. Das sind die häufigsten Ursachen:
- Baufehler: Undichte Dächer, schlecht isolierte Wände oder fehlerhafte Fenster können Feuchtigkeit ins Gebäude eindringen lassen.
- Mängel an der Bausubstanz: Kaputte Leitungen, Risse in den Wänden oder defekte Abflüsse können ebenfalls Schimmel verursachen.
- Falsches Lüften und Heizen: Wenn zu wenig gelüftet oder geheizt wird, kann sich Feuchtigkeit an kalten Stellen der Wohnung niederschlagen und Schimmelbildung begünstigen.
Diese Frage ist entscheidend, wenn es darum geht, ob du als Mieter:in eine Mietminderung geltend machen kannst. Ob bei Schimmelbefall eine Mietminderung rechtens und durchsetzbar ist, hängt von vielen Faktoren ab.
Die rechtliche Grundlage für Mietminderungen findest du in § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort heißt es, dass die Miete gemindert werden kann, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die ihre Tauglichkeit zum Wohnen erheblich beeinträchtigen. Schimmelbefall gehört definitiv dazu, denn er gefährdet die Gesundheit und schränkt die Nutzung der Wohnung ein.
Ja, das ist ein entscheidender Schritt. Sobald du Schimmel in der Wohnung feststellst, musst du den:die Vermieter:in umgehend darüber in Kenntnis setzen – am besten schriftlich, um auf der sicheren Seite zu sein. In deinem Schreiben solltest du den Schimmelbefall genau beschreiben (z. B. in welchen Räumen und in welchem Umfang) und den:die Vermieter:in auffordern, den Mangel zu beheben.
Erst ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige kannst du rechtlich sicher eine Mietminderung verlangen. Falls du den Schimmel nicht meldest und er sich weiter ausbreitet, könnte dein:e Vermieter:in später argumentieren, dass du für den Schaden mitverantwortlich bist. Eine schriftliche Mängelanzeige ist also nicht nur wichtig, um eine Mietminderung durchzusetzen, sondern auch, um dich rechtlich abzusichern.
Du hast Anspruch auf Mietminderung ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel auftritt – nicht erst, wenn der:die Vermieter:in ihn behebt. Allerdings ist es notwendig, dass du den:die Vermieter:in sofort informierst, sobald du den Schimmel bemerkst. Beim Anschreiben musst du den Mangel konkret benennen. Mit diesem Musterbrief kannst du starten.
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Die Höhe der Mietminderung hängt davon ab, wie stark der Schimmel die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Hier gibt es keine festen Prozentsätze, aber Gerichte haben in der Vergangenheit verschiedene Entscheidungen getroffen, die als Orientierung dienen können. Hier sind einige Beispiele:
- Geringer Schimmelbefall in einem kleinen Bereich, der die Nutzung der Wohnung kaum einschränkt: Minderung von fünf bis zehn Prozent.
- Schimmelbefall in einem oder mehreren Zimmern, der deutliche Einschränkungen in der Nutzung verursacht: Minderung von 20 bis 50 Prozent.
- Massiver Schimmelbefall, der die gesamte Wohnung unbewohnbar macht: Minderung von bis zu 100 Prozent.
Am besten ist es, dich rechtlich beraten zu lassen oder auf ähnliche Fälle zurückzugreifen, um eine realistische Mietminderung zu bestimmen.
Die entscheidende Frage bei der Mietminderung ist, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Bauliche Mängel: Liegt die Ursache für den Schimmel in der Bausubstanz, z. B. durch eine mangelhafte Dämmung, undichte Fenster oder feuchte Wände, ist der:die Vermieter:in verantwortlich. In diesem Fall hast du als Mieter:in Anspruch auf Mietminderung.
- Falsches Lüften oder Heizen: Wird der Schimmel durch falsches Verhalten der Mieter:innen verursacht, z. B. durch zu seltenes Lüften oder Heizen, liegt die Verantwortung bei dir. In diesem Fall hast du keinen Anspruch auf Mietminderung.
Um diese Frage zu klären, wird oft ein Gutachten eingeholt. Hierbei prüft ein:e Sachverständige:r, ob der Schimmel auf bauliche Mängel oder auf falsches Wohnverhalten zurückzuführen ist. Sollte dein:e Vermieter:in dich beschuldigen, den Schimmel verursacht zu haben, ist ein solches Gutachten oft der beste Weg, die Ursache zu klären.
Leider reagieren einige Vermieter:innen nicht sofort auf eine Mängelanzeige. Doch keine Sorge, du hast als Mieter:in verschiedene Möglichkeiten, Druck auszuüben:
- Mietminderung durchsetzen: Du kannst die Miete ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige mindern. Wichtig ist, dass du die Minderung klar und nachvollziehbar dokumentierst.
- Selbst Abhilfe schaffen: In dringenden Fällen kannst du als Mieter:in den Schimmel auch selbst beseitigen lassen und die Kosten vom:von der Vermieter:in einfordern. Allerdings solltest du dies nur in Absprache mit einem Anwalt tun, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
- Klage einreichen: Sollte dein:e Vermieter:in trotz mehrfacher Aufforderung nichts unternehmen, kannst du rechtliche Schritte einleiten und auf die Beseitigung des Mangels klagen.
Es ist immer ratsam, bei ernsthaften Problemen wie Schimmel rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine Anwält oder ein Anwalt für Mietrecht kann dir helfen, deine Rechte durchzusetzen und den:die Vermieter:in zur Verantwortung zu ziehen.
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ein optisches Problem – er stellt auch eine ernsthafte Gefahr für deine Gesundheit dar. Besonders gefährdet sind Menschen mit schwachem Immunsystem, Asthmatiker:innen und Kinder. Typische gesundheitliche Beschwerden durch Schimmel sind:
- Atemwegserkrankungen
- Allergische Reaktionen
- Kopfschmerzen und Schwindel
- Reizungen der Augen und der Haut
Diese gesundheitlichen Risiken sind ein weiterer Grund, warum Schimmel nicht hingenommen werden darf. Wenn der Schimmel also deine Gesundheit gefährdet oder sogar Krankheitssymptome auftreten, ist das ein starkes Argument für eine Mietminderung und das rasche Handeln deines:r Vermieters:in.
Schimmel ist nicht nur lästig, sondern kann ernsthafte Schäden verursachen – sowohl an der Bausubstanz als auch an deiner Gesundheit. Als Mieter:in hast du das Recht, eine Mietminderung zu verlangen, wenn Schimmel aufgrund von baulichen Mängeln auftritt und die Nutzung deiner Wohnung beeinträchtigt. Wichtig ist, dass du den Schimmel umgehend meldest und deine Ansprüche schriftlich geltend machst.
Sollte der:die Vermieter:in nicht reagieren oder dich für den Schimmel verantwortlich machen, kannst du rechtliche Schritte einleiten und sogar die Miete mindern oder den Mangel selbst beseitigen lassen. In jedem Fall solltest du dich gut informieren und, wenn nötig, rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um deine Rechte als Mieter:in durchzusetzen.
Schimmel hat in keiner Wohnung etwas verloren. Also, falls du betroffen bist: Lass dich nicht einschüchtern und setze deine Rechte durch!
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FAQ: Häufige Fragen zur Mietminderung bei Schimmel
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Kann ich rückwirkend eine Mietminderung wegen Schimmel verlangen?
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Eine Mietminderung kannst du ab dem Zeitpunkt verlangen, an dem du den Schimmel festgestellt hast und der:die Vermieter:in darüber informiert wurde. Eine rückwirkende Minderung ist nur dann möglich, wenn der:die Vermieter:in bereits über den Schimmel informiert war und nichts unternommen hat. Wichtig ist, dass du alles schriftlich dokumentierst.
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Was sollte ich tun, wenn mein:e Vermieter:in behauptet, der Schimmel sei meine Schuld?
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In diesem Fall solltest du ein Gutachten durch eine:n Sachverständige:in einholen, um die Ursache des Schimmels zu klären. Dies ist besonders wichtig, um deine Position zu stärken und eine Mietminderung geltend zu machen. Ein Gutachten schafft Klarheit über bauliche Mängel oder falsches Wohnverhalten.
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Kann ich die Beseitigung des Schimmels eigenständig in Auftrag geben?
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Ja, aber nur in dringenden Fällen und nach mehrfacher Aufforderung an dein:e Vermieter:in. Die Kosten kannst du dann in der Regel von deinem:deiner Vermieter:in zurückfordern. Allerdings solltest du diesen Schritt vorher rechtlich abklären, um Probleme zu vermeiden.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„Schimmel in der Wohnung ist ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko, es berechtigt in vielen Fällen zu einer Mietminderung“