Der Immobilienmarkt unterliegt regional starken Schwankungen, sodass es sinnvoll sein kann, mit einem Maklerauftrag auf professionelle Hilfe zu setzen. Ein:e Makler:in, der:die nach § 34c GewO die behördliche Erlaubnis dazu hat, vermittelt zügig und professionell den Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages. Welche Arten von Makleraufträgen es gibt, wer die Provision zu tragen hat und wie es mit der Kündigung aussieht, erfährst du in diesem Beitrag.
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Es gibt drei verschiedene Arten von Makleraufträgen.
Allgemeinauftrag: Mehrere Makler:innen können gleichzeitig mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt werden. Du selbst darfst ebenfalls Interessent:innen akquirieren und den Verkauf abwickeln.
Alleinauftrag: Nur ein:e Makler:in wird mit der Vermarktung der Immobilie beauftragt. Du darfst aber selbst aktiv werden.
Qualifizierter Alleinauftrag: Ausschließlich der:die beauftragte Makler:in darf Interessent:innen akquirieren und den Verkauf abwickeln.
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- Was ist ein Maklerauftrag?
- Wann kommt ein Maklervertrag zustande?
- Maklerprovision: Wie viel kostet ein Maklerauftrag?
- Welche Arten von Makleraufträgen gibt es?
- Wann kommt ein Maklervertrag zustande?
- Maklerauftrag: Die Formular-Falle
- Wie kann ich einen Maklervertrag kündigen?
- Maklerauftrag widerrufen
- Fazit: Erfolgreich verkaufen mit Maklerauftrag
- FAQ: Häufige Fragen zum Maklerauftrag
Bei einem Maklerauftrag beauftragst du eine:n Makler:in mit einer bestimmten Aufgabe.
Dabei können verschiedene Auftragsziele vereinbart werden:
- Suche nach einer Immobilie zum Kauf
- Suche nach einem:einer Käufer:in
- für den Verkauf einer Immobilie
- Suche nach einer Immobilie zur Miete
- Suche nach einem:einer Mietnachfolger:in für die Vermietung einer Immobilie
Die Kernaufgabe von Makler:innen besteht darin, Miet- sowie Kaufverträge zu vermitteln – es handelt sich also um eine typische Vermittlertätigkeit.
Ein verbindlicher Maklervertrag muss schriftlich erfolgen. Erst unter dieser Voraussetzung kann ein Maklervertrag zustande kommen. Seit dem neuen Maklergesetz sind mündliche Abreden und stillschweigende Willenserklärungen (konkludente Handlungen) nicht mehr möglich. Nur dann, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt, kann der:die Makler:in eine Provision verlangen.
Kommt ein Maklervertrag zustande und ist der:die Makler:in kausal am erfolgreichen Abschluss beteiligt, hat er:sie einen Anspruch auf eine Maklerprovision, deren Höhe sich üblicherweise im Rahmen der ortsüblichen Provisionshöhen bewegt (vgl. § 652 BGB).
Ausschlaggebend ist zur Berechnung der Provisionshöhe immer der Verkaufspreis. Mit der kostenlosen Immobilienbewertung von ImmoScout24 kannst du den realistischen Wert deiner Immobilie online ganz einfach berechnen. Die Analyse dauert nur 3 Minuten und wird dir per E-Mail zugesendet. Beim Vermieten oder Mieten richtet sich die Provisionshöhe nach der Kaltmiete.
Beim Verkauf gilt seit dem neuen Maklergesetz von 2020, dass die Maklerprovision zwischen Käufer:in und Verkäufer:in zu jeweils 50 Prozent aufgeteilt wird. Dadurch sollen Käufer:innen vor der Übernahme der kompletten Kosten geschützt werden.
Übersicht der Maklerprovisionen nach Bundesland:
Bundesland | Maklerprovision Verkauf | Maklerprovision Vermietung | |
Baden-Württemberg | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Bayern | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Berlin | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Bremen | 5,95 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 2,975 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Brandenburg | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Hessen | 5,95 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 2,975 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Hamburg | 6,25 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,125 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 2,975 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Niedersachsen | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) oder je nach Region zwischen 4,76 und 5,95 % (Käufer:in und Verkäufer:in zwischen je 2,38 und 2,975 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Sachsen | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Saarland | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Schleswig-Holstein | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt | |
Thüringen | 7,14 % (Käufer:in und Verkäufer:in je 3,57 %) | 1,5 - 2 Monatskaltmieten + 19 % Mehrwertsteuer von demjenigen, der den:die Makler:in bestellt |
Für die Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den:die Makler:in beauftragt, trägt auch die Maklerkosten.
Es kann vorkommen, dass nur der:die Käufer:in die Provision bezahlen muss. Das ist dann der Fall, wenn er:sie den:die Makler:in beauftragt hat. Auch kann vereinbart werden, dass nur der:die Verkäufer:in die Maklercourtage übernimmt.
Maklerauftrag ist nicht gleich Maklerauftrag. Es gibt drei verschiedene Auftragstypen:
- Mehrere Makler:innen können tätig werden, sodass du dein Haus über mehrere Makler:innen anbieten kannst.
- Der:die Auftraggeber:in kann auch selbst aktiv werden.
- Die Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung durch den:die Makler:in fällig.
- Nur ein:e Makler:in wird exklusiv beauftragt.
Der:die Auftraggeber:in darf selbst Interessent:innen akquirieren. - Der:die Makler:in hat Nachweis- und Vermittlungspflichten.
- Ausschließlich der:die beauftragte Makler:in darf die Immobilie vermarkten.
- Der:die Eigentümer:in muss Interessent:innen an den:die Makler:in verweisen.
- Der:die Makler:in ist zum Tätigwerden verpflichtet. Es besteht Vermittlungs- und Nachweispflicht.
Vorteile des Makleralleinauftrags | Nachteile des Makleralleinauftrags |
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Ein verbindlicher Maklervertrag muss schriftlich erfolgen. Seit dem neuen Maklergesetz sind mündliche Abreden und stillschweigende Willenserklärungen (konkludente Handlungen) nicht mehr möglich. Nur dann, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt, kann der:die Makler:in eine Provision verlangen.
Im Internet gibt es immer wieder versteckte Angebotsfallen von Immobilienmakler:innen.
Dabei handelt es sich häufig um ein Formular, in das du bestimmte Suchkriterien des Wunschobjektes eingibst. Unter Umständen hast du hier aber bereits einen Maklerauftrag aufgegeben – und genau hierin liegt die Falle. Wenn ein ausreichend eindeutiger Hinweis auf die Provisionspflicht gegeben ist, muss der:die Interessent:in im Erfolgsfall eine Provisionszahlung leider auch leisten.
Wende dich immer nur an seriöse Anbieter mit hohem Bekanntheitsgrad, die sich bereits bewährt haben. Wenn du möchtest, empfehlen wir dir gerne kompetente Immobilienmakler:innen aus deiner Region, 100 % kostenfrei und ohne Vertragsbindung.
Ab wann und wie ein Maklervertrag gekündigt werden kann, hängt vor allem von der Art des Maklerauftrags ab. Grundsätzlich kann der:die Auftraggeber:in den Vertrag jederzeit und ohne Angaben von Gründen kündigen, wenn dieser unbefristet ist.
Ist ein Maklerauftrag hingeben befristet, kann nur aus berechtigten Gründen gekündigt werden.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn:
- der:die Makler:in seinen im schriftlichen Vertrag vereinbarten Vertragspflichten nicht nachkommt.
- die Vertragslaufzeit zu lang ist (Sittenwidrigkeit).
- das Vertrauensverhältnis zwischen Makler:in und Auftraggeber:in gestört ist, sodass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar ist. (Beispiel: Makler:in drückt entgegen der Absprache den Kaufpreis.)
Wichtig ist hierbei, dass die Kündigung schriftlich und spätestens zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Kündigungsgrunds erfolgen muss (§ 626 Abs.2 BGB).
Als Verbraucher:in kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn du in einem Internet-Portal eine:n Makler:in beauftragt hast.
Innerhalb einer vierzehntägigen Frist kannst du den Vertrag einfach und ohne Angabe von Gründen unkompliziert widerrufen. Vorausgesetzt, du hast nicht ausdrücklich auf dein Widerrufsrecht verzichtet.
Bei Abschluss des Vertrages musst du vom Internetanbieter auf das Widerrufsrecht in schriftlicher Form hingewiesen worden sein.
Gerätst du an einen besonders flinken Profi, der innerhalb der vierzehntägigen Frist deine Immobilie an eine:n Käufer:in vermitteln konnte, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig. In dem Fall bist du zur Zahlung der vereinbarten Maklerprovision verpflichtet.
Das Widerrufsrecht ist laut Gesetz nur für Verbraucher:innen gedacht und gilt nur dann, wenn Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen oder als Fernabsatzvertrag zustande kommen. Im Zweifelsfall treffen diese Voraussetzungen auch auf deinen Maklervertrag zu, sodass du vom Widerrufsrecht Gebrauch machen kannst.
Ein Maklerauftrag kann den Verkaufsprozess erheblich erleichtern und beschleunigen. Während ein Allgemeinauftrag Flexibilität bietet, sorgen Alleinaufträge, insbesondere qualifizierte, für eine hohe Motivation des:der Makler:in.
Die Wahl des richtigen Auftrags hängt von deinen individuellen Bedürfnissen und der Marktlage ab.
FAQ: Häufige Fragen zum Maklerauftrag
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Was ist ein einfacher Maklerauftrag?
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Ein einfacher Maklerauftrag erlaubt mehreren Makler:innen und dir selbst, die Immobilie zu vermarkten. Die Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung durch den:die Makler:in fällig.
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Wie läuft das, wenn man einen Makler beauftragt?
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Du beauftragst den:die Makler:in schriftlich. Ihr schließt außerdem einen schriftlichen Maklervertrag ab. Dann vermarktet er:sie die Immobilie und akquiriert Interessent:innen. Bei Erfolg erhält der:die Makler:in eine Provision.
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Wie funktioniert ein Maklervertrag?
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Ein Maklervertrag oder ein Maklerauftrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dir und dem:der Makler:in, der für die Vermittlung der Immobilie eine Provision erhält.
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Ist ein Maklervertrag bindend?
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Ja, ein Maklervertrag ist rechtlich bindend. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und die Höhe der Provision. In der Regel bindet er sogar einige Monate über die Vertragslaufzeit hinaus in Form einer Bindungsfrist.
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Welche Vorteile hat ein Makleralleinauftrag?
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Ein Makleralleinauftrag bietet dir einen festen Ansprechpartner, klare Provisionsregelungen und eine hohe Motivation des:der Makler:in, die Immobilie erfolgreich zu vermarkten.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Die Wahl des richtigen Maklerauftrags kann entscheidend für den Verkaufserfolg sein. Während ein Allgemeinauftrag Flexibilität bietet, sorgt ein qualifizierter Alleinauftrag für eine hohe Motivation des Maklers, was besonders bei schwer verkäuflichen Immobilien von Vorteil ist.