Für Mieter:innen und Vermieter:innen gelten festgelegte Fristen für die Rückforderung von Zahlungen aus der Nebenkostenabrechnung. Hier erfährst du, wie du am besten bei ausstehenden Forderungen vorgehen solltest und welche Verjährungsfristen dabei gelten. So stellst du sicher, dass deine Ansprüche nicht verfallen.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze:
  • Nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verjähren Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung nach drei Jahren.

  • Wird die Nebenkostenabrechnung nicht bis zum Ende des Folgejahres der Abrechnungsperiode erstellt, sind eventuelle Nachforderungen nicht mehr durchsetzbar.

  • Eine Hemmung oder ein Neubeginn der Verjährungsfrist ist nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

  • Vermieter:innen können die Nebenkostenabrechnung ganz einfach mit VermietenPlus von ImmoScout24 erstellen.

Verjährungsfrist: Wann die Verjährung für Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung droht

Eine Stolperfalle bei der Nebenkostenabrechnung sind die Fristen. Werden diese nicht eingehalten, verlierst du als Vermieter:in möglicherweise deine Ansprüche.

  • Abrechnungszeitraum: 12 Monate
  • Abgabefrist: 12 Monate
  • Zahlungsfrist: 30 Tage
  • Widerspruchsfrist: 12 Monate
  • Verjährungsfrist: 3 Jahre


Als Vermieter:in solltest du vor allem die Abrechnungsfrist und die Verjährungsfrist im Blick behalten. Laut § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung drei Jahre. 

Was passiert, wenn Vermieter Nebenkostenabrechnung nicht fristgerecht zustellt?

Damit die Verjährungsfrist gilt, muss die Nebenkostenabrechnung fristgerecht bei dem:der Mieter:in eingehen. Erhält dieser die Abrechnung nicht bis zum Ende des Folgejahres, verliert sie ihre Gültigkeit und Nachforderungen können nicht mehr geltend gemacht werden.

Wichtig:
Wird die Nebenkostenabrechnung nicht bis zum Ende des Folgejahres zugestellt, verfallen die Ansprüche auf Nachzahlungen!


Mieter überprüft Nebenkostenabrechnung

Verjährungsfrist 3 Jahre: Was heißt das konkret?

Die Verjährungsfrist beginnt immer mit dem Ende der Abrechnungsfrist – unabhängig davon, wann die Abrechnung tatsächlich zugestellt wurde.
 

31.12.2021: Ende der Abrechnungsfrist

15.10.2022: fristgerechte Zustellung der Nebenkostenabrechnung

01.01.2023: Beginn der Verjährungsfrist

31.12.2025: Ende der Verjährungsfrist


Wird die Abrechnung jedoch erst am 6. Januar 2023 zugestellt, ist sie unwirksam, da die Abrechnungsfrist überschritten wurde. Nachforderungen sind dann nicht mehr möglich.

Verjährung hemmen oder neu beginnen: Was gilt es zu beachten?

In bestimmten Fällen kannst du die Verjährungsfrist hemmen (§ 203 BGB) oder sogar neu beginnen lassen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn über die Forderungen verhandelt wird, etwa infolge eines Widerspruchs der Mietpartei. Die Verjährungsfrist wird dann bis zum Abschluss der Verhandlungen unterbrochen.

Auch ein Neubeginn der Verjährungsfrist ist möglich, etwa wenn du als Gläubiger:in eine gerichtliche Vollstreckung beantragst. In diesem Fall wird die Frist nach § 212 BGB neu gesetzt.

Rückforderung nach Verjährung der Nebenkostenabrechnung – geht das?

Sowohl für Vermietende als auch für Mietende gilt: Nach Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist können keine Forderungen mehr erhoben werden. Deshalb ist es wichtig, offene Beträge rechtzeitig anzumahnen oder den Rechtsweg zu beschreiten.

Für Mieter:innen kann der Gang vor Gericht gegen den:die Vermieter:in schwierig sein. Hier kann eine Mitgliedschaft bei Mieterorganisationen wie MieterPlus helfen, die unter anderem kostenlose Beratungen anbieten.

Verjährung der Nebenkostenabrechnung bei Gewerbe

Bei Gewerbemietverträgen gelten andere Regelungen als im Wohnraummietrecht. Der Mietvertrag bildet hier die einzige Grundlage für Betriebskostenabrechnungen. Vermieter:innen sind an die vertraglich vereinbarten Fristen gebunden, haben aber mehr Spielraum, da die gesetzliche zwölfmonatige Ausschlussfrist hier nicht greift. Das bedeutet, dass auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist noch Nachforderungen möglich sind.

Gewerbliche Mieter:innen haben ebenfalls Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung, dieser erlischt jedoch drei Jahre nach Ablauf der Abrechnungsfrist. Nach diesem Zeitpunkt können keine Forderungen mehr gestellt werden.


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FAQ: Häufige Fragen zur Verjährung der Nebenkostenabrechnung

Wann verjährt die Nebenkostenabrechnung? 

Forderungen können bis drei Jahre nach dem Ende des Jahres geltend gemacht werden, in dem der Anspruch entstanden ist. Danach ist der Anspruch aus der Nebenkostenabrechnung verjährt.

Wie lange hast du als Vermieter Zeit für die Nebenkostenabrechnung?

Du hast 12 Monate Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums, um die Abrechnung zuzustellen.

Kannst du rückwirkend Nebenkosten verlangen? 

Ja, sofern die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist zugestellt wurde, kannst du Forderungen rückwirkend bis zu drei Jahre geltend machen. Erst danach sind die Ansprüche aus den Nebenkosten verjährt.

Was passiert, wenn die Abrechnung zu spät kommt?

Wird die Abrechnung nicht rechtzeitig zugestellt, verfällt der Anspruch auf Nachzahlungen. Hast du als Vermieter:in die Verspätung nicht selbst verschuldet, behältst du möglicherweise den Anspruch auf Nachzahlungen.

Wie lange ist der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten? 

Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, meist entspricht er dem Kalenderjahr.

Wie lang ist der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten?

Der Abrechnungszeitraum für die Nebenkosten beträgt 12 Monate. Für gewöhnlich wird das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum gewählt, es ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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