Ein Wasserschaden in der Wohnung ist nicht nur sehr ärgerlich, sondern führt oft zu Folgeschäden wie beispielsweise Schimmel. So lässt sich die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung nicht mehr garantieren, weshalb eine Mietminderung bei Wasserschaden zulässig ist. In diesem Ratgeber erfährst du, um wie viel Prozent du die Miete kürzen darfst und wie es bei einem eigenverschuldeten Wasserschaden aussieht.
Der Wassereinbruch sowie eventuelle Folgeschäden begründen eine Mietminderung, sofern die Tauglichkeit des vertragsgemäßes Gebrauches der Mietsache gemindert ist.
Falls der Mangel bei Vertragsabschluss bekannt war oder die Mietpartei den Schaden selbst verursacht hat, ist eine Mietminderung wegen Wasserschaden nicht zulässig.
Die Höhe der Mietminderung hängt vom Schweregrad des Einzelfalls ab. Falls die Mietwohnung nach einem Wasserschaden gar nicht mehr nutzbar ist, ist eine Mietkürzung von bis zu 100 Prozent möglich.
Um dich rechtlich abzusichern, solltest du ein Schadensprotokoll führen und die Miete zunächst unter Vorbehalt in voller Höhe weiterzahlen.
Wenn ein Wasserschaden vorliegt, dürfen Mieter:innen grundsätzlich die Miete mindern. Zunächst ist aber zu klären, wer den Wasserschaden verursacht hat. Hat die Mietpartei den Schaden nicht zu verantworten, dann hat sie einen Anspruch auf Mietminderung für den Zeitraum, in welchem der Mangel besteht. Auch wenn der Wasserschaden etwa durch verantwortungsloses Handeln der Nachbar:innen ausgelöst wurde, besteht ein Mietminderungsanspruch nach § 536 Abs. 1 BGB.
Um eine Mietminderung wegen Wasserschaden umzusetzen, solltest du immer zunächst den:die Vermieter:in über den Schaden informieren. Die Mietminderung ist nämlich nur dann erlaubt, wenn die vermietende Person die Gründe kennt und ausreichend Zeit hatte, den Mangel zu beheben.
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Die Höhe der Mietminderung bei Wasserschaden hängt vom Einzelfall ab. Ein Anspruch auf Kürzung der Miete besteht immer dann, wenn ein bestimmter Mangel die Tauglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung mindert. Typischerweise ist dies bei Wasserschäden regelmäßig der Fall. Um wie viel du die Miete bei einem solchen Schaden kürzen darfst, hängt also vom Schweregrad ab. Es macht beispielsweise schon einen großen Unterschied für die Höhe der Mietminderung, wenn Trocknungsgeräte wegen des Wasserschadens benötigt werden.
Beispiel: Mietminderung bei Wasserschaden mit Trocknungsgeräten
Wenn etwa die ganze Wohnung durch Trocknungsgeräte von der Feuchtigkeit befreit werden muss, ist ein Aufenthalt in der Wohnung nicht möglich. Somit ist eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent gerechtfertigt. Zudem müssen Vermieter:innen in diesem Fall die Hotelkosten erstatten. Zugleich müssen Mieter:innen bei der Wahl des Hotels das Wirtschaftlichkeitsgebot berücksichtigen.
Höhe der Mietminderung |
Art und Umfang des Wasserschadens |
10 Prozent |
bei abgelöster Tapete und abgebröckeltem Putz in Aufenthaltsräumen (weniger bei bloßen optischen Fehlern) |
20 Prozent |
bei schwerwiegenden, länger dauernden Beeinträchtigungen wie etwa einem Fußboden, der durch Feuchtigkeit aufgebrochen ist |
25 Prozent |
bei einem großflächigen Wasserschaden an der Wohnzimmerdecke |
30 Prozent |
bei zusätzlichem Tropfen von der Decke |
50 bis 80 Prozent |
beim Einsatz von lauten, ständig laufenden Trocknungsgeräten |
100 Prozent |
wenn die Wohnung aufgrund des Wasserschadens nicht bewohnbar ist |
Bedenke jedoch, dass die Mietminderung nur für die Zeit erlaubt ist, in der der Mietmangel tatsächlich vorliegt. Lass dich am besten im Vorfeld rechtlich beraten, um die richtige Wahl bezüglich der Höhe der Mietminderung bei einem Wasserschaden zu treffen.
Für dich als Mieter:in ist es besonders wichtig, eine Dokumentation anzufertigen. So kannst du jederzeit beweisen und nachvollziehbar darlegen, warum du die Miete um einen bestimmten Betrag gekürzt hast. Folge für eine Mietminderung bei einem Wasserschaden folgenden Hinweisen:
- Melde den Wasserschaden sofort schriftlich bei deinem:deiner Vermieter:in.
- Sperre das Hauptwasserventil in deiner Wohnung und schalte elektronische Geräte ab.
- Etwaige Einrichtungsgegenstände solltest du von der Schadensstelle entfernen.
- Verhindere nach Möglichkeit, dass sich der Schaden weiter ausdehnt. Jedoch solltest du nicht selbst Hand anlegen, wenn es um Haustechnik der Rohre geht.
- Teile der direkten Nachbarschaft im Gebäude mit, dass es einen Wasserschaden gibt.
- Dokumentiere den Schaden mit Bildaufnahmen. Hole dir außerdem Zeug:innen hinzu.
- Besorge dir einen Raumentfeuchter, um Schimmelbildung vorzubeugen.
Kündige bereits bei der Meldung des Wasserschadens eine Mietminderung an. Anschließend solltest du deinem:deiner Vermieter:in die Höhe der Mietminderungen zusammen mit den Gründen mitteilen. Mit einem ausführlichen Schadensprotokoll und den erstellten Bildaufnahmen sicherst du dich noch einmal zusätzlich ab.
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Wie viel Prozent Mietminderung kann ich bei einem Wasserschaden verlangen?
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Dies hängt vom Schweregrad des Schadens ab. Je umfangreicher der Wasserschaden in deiner Wohnung ist, desto höher fällt die Mietminderung aus. Wenn der Wohnraum beispielsweise durch einen Wasserschaden gar nicht mehr nutzbar sein sollte, dann ist sogar eine Kürzung von 100 Prozent zulässig. Du solltest jedoch erst deinem:deiner Vermieter:in genügend Zeit für die Behebung einräumen, bevor du eine Mietminderung wegen eines Wasserschadens vornimmst.
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Wie viel Mietminderung bei Trocknungsgeräten?
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Liegt in deiner Mietwohnung ein nicht selbst verschuldeter Wasserschaden vor, weshalb sogar Trocknungsgeräte nötig sind, dann kann eine Mietminderung von bis zu 100 Prozent zulässig sein. Meist ist in solchen schweren Fällen die Wohnung für den Zeitraum, in denen die Räumlichkeiten entfeuchtet werden müssen, gar nicht bewohnbar. Sichere dich jedoch im Falle einer Mietminderung wegen Wasserschaden zuvor rechtlich ab.
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Wie viel Mietminderung nach Tabelle ist möglich?
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Weist eine Mietwohnung einen Mangel auf, wodurch ihre Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung gemindert ist, besteht nach § 536 Abs.1 BGB für die Mietpartei ein Anspruch auf Mietminderung. Wie hoch die Kürzung im Einzelfall ausfallen darf, hängt vom Schweregrad des Mangels ab und inwiefern die Mietsache nutzbar ist. In unserer Mietminderungstabelle findest du Gerichtsurteile, die Aufschluss über die Höhe von Mietkürzungen geben.
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Wie viel Mietminderung bei Wasserschaden und Schimmel?
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Bei größeren Mängeln durch Wasserschaden ist eine Mietminderung von 20 bis 30 Prozent durchaus realistisch. Entscheidend ist hier immer die Einzelfallbetrachtung. Schimmelbefall im Bad rechtfertigt beispielsweise eine Mietminderung von 10 Prozent, solange der Schimmel nicht durch die Mietpartei verursacht wurde. Gerichtsurteile der Vergangenheit geben verlässliche Anhaltspunkte zur Frage, wie viel Mietminderung bei einem Wasserschaden zulässig ist.
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