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  • Arbeitnehmer-Sparzulage, Wohnungsbauprämie, Riesterzulage: Kein anderes Anlageprodukt kann so viele staatliche Förderoptionen vorweisen wie das Bausparen.

    Mit dem Abschluss des Bausparvertrags winkt die Aussicht auf Geld vom Fiskus: Je nach persönlicher Konstellation können Sie als Bausparer auf unterschiedliche Fördertöpfe zugreifen.

    Arbeitnehmer-Sparzulage im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen

    Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihren Bausparvertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen besparen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmer-Sparzulage einstreichen. Bis zu 470 Euro an jährlicher Sparleistung werden mit einer Zulage von neun Prozent gefördert. Das bedeutet konkret, dass der Staat jährlich bis zu 42,30 Euro zusätzlich auf Ihr Bausparkonto einzahlt – vorausgesetzt, Sie lassen den Sparvertrag mindestens sieben Jahre lang laufen.

    Allerdings gibt es die Sparzulage nur, wenn Ihr jährliches Einkommen die Grenze von 17.900 Euro für Ledige oder 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Dieses Limit erscheint auf den ersten Blick als sehr niedrig. Als Maßstab gilt jedoch nicht das Bruttoeinkommen auf dem Gehaltszettel, sondern das zu versteuernde jährliche Einkommen, bei dessen Ermittlung das Finanzamt diverse Freibeträge und Sonderausgaben berücksichtigt. Vor allem bei Familien mit Kindern kann somit das Bruttoeinkommen deutlich über der Einkommensgrenze liegen, ohne dass der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage verloren geht.



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    Wohnungsbauprämie

    Für Einzahlungen in den Bausparvertrag, die nicht bereits über die Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert werden, können Sie die Wohnungsbauprämie erhalten. Die Förderhöhe liegt bei 8,8 Prozent für Einzahlungen bis zu 512 Euro pro Jahr bei Ledigen oder 1.024 Euro bei Verheirateten. Die Einkommensgrenze ist mit jährlich 25.600 Euro für Ledige und 51.200 Euro für Verheiratete großzügiger ausgelegt als bei der Arbeitnehmer-Sparzulage. Berücksichtigt wird hier ebenfalls das zu versteuernde jährliche Einkommen.



    Wohn-Riester

    Riesterzulagen gibt es nicht nur für Sparverträge bei Versicherungen, Banken und Fondsgesellschaften, sondern auch für das Bausparen. Besonders attraktiv für Sparer ist, dass sie die regulären Riesterzulagen erhalten können, die deutlich großzügiger ausfallen als die Arbeitnehmer-Sparzulage oder die Wohnungsbauprämie.

    Für jeden zulagenberechtigten Sparer gibt es eine jährliche Riesterzulage von maximal 154 Euro. Dazu kommt pro Kind eine Kinderzulage von 185 Euro, bei nach dem 31.12.2007 geborenen Kindern sogar 300 Euro. Unter Umständen können darüber hinaus noch steuerliche Vorteile im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden. Und: Im Gegensatz zur Förderung über Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie gibt es keine Einkommensgrenze.

    Behalten dürfen Sie die Riesterzulagen jedoch nur, wenn Sie mit dem Bausparguthaben selbst genutztes Wohneigentum finanzieren. Stellt sich später heraus, dass dies nicht in die Tat umgesetzt werden kann, können Sie das Guthaben in einen anderen Riester-Sparplan umschichten und so ihre bereits erhaltenen Zulagen sichern.

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