Wer einen Profi mit der Vermietung oder dem Verkauf einer Immobilie beauftragt, wählt am besten einen Maklervertrag in Schriftform. Welche Arten von Maklerverträgen es gibt und worauf du achten solltest, liest du in diesem Beitrag.

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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Bis auf den Anspruch der Vergütung im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es keine verbindlichen gesetzlichen Regelungen für die Zusammenarbeit mit Makler:innen.  

  • Rechte und Pflichten sowie alle Aspekte rund um die Zahlung der Maklerprovision sollten möglichst genau im Maklervertrag definiert werden.

  • Als die Person, die den Auftrag erteilt, kannst du zwischen verschiedenen Vertragsarten wählen: Einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag oder qualifizierter Alleinauftrag.

  • Seriöse Makler:innen arbeiten immer mit einer Vereinbarung, in der die Ziele beider Vertragsparteien schriftlich festgehalten sind. Wir empfehlen dir Makler:innen aus deiner Region.

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  • Was ist ein Maklervertrag?

    Ein Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, der zwischen Auftraggeber:innen und Immobilienmakler:innen geschlossen wird.



    Auftraggeber:in kann dabei jemand sein, der:die eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte. Genauso kann aber auch jemand, der:die nach einer Immobilie sucht, Makler:innen beauftragen. Die jeweils abgeschlossenen Maklerverträge können dabei sehr unterschiedlich ausfallen, da die Leistungen von Makler:innen nicht gesetzlich geregelt sind.

    Nur die Makler-Vergütung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch § 652 BGB, Absatz 1 (BGB) verankert. Grundsätzlich gilt nach diesem Gesetz: Sobald ein:e Makler:in einen Kaufvertrags- oder Mietvertragsabschluss als Ergebnis eigener Anstrengungen nachweisen kann, darf er:sie eine Vergütung in Form der vereinbarten Maklerprovision verlangen

    Expertenkommentar

    Maklerleistungen sind nicht gesetzlich vorgegeben. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit Makler:innen genau abzusprechen, welche Leistungen du benötigst und sie anschließend vertraglich fixieren lässt. Die Höhe der Provision ist abhängig von den vereinbarten Leistungen und sollte, ausgehend von den ortsüblichen Provisionen, individuell verhandelt werden.

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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    Wann und wie kommt ein Maklervertrag zustande?

    Für jeden rechtsgültigen Maklervertrag ist die Text- oder Schriftform zwingend erforderlich. Dabei ist es unerheblich, ob der Vertrag als Mail, Fax oder in Papierform zustande kommt. 

    Vor dem 23.12.2020 war ein mündlicher Maklervertrag möglich und rechtswirksam, genauso wie konkludentes, also schlüssiges Verhalten, aus dem man auf einen Rechtsbindungswillen schließen konnte. Mit der Gesetzesänderung ist die Textform vorgeschrieben und auch empfehlenswert, weil damit Maklerleistungen und besondere Bedingungen individuell vereinbart und fixiert werden können. 

    Die Textform ist bei der Vermietung bereits seit 2015 durch das Wohnungsvermittlungsgesetz § 2 Absatz 1 vorgeschrieben. 

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    Haus verkaufen mit Makler

    Wenn du ein Haus mit Makler:in verkaufen willst, gibt es neben dem Maklervertrag einiges zu beachten. Ob Maklerleistungen, Maklervereinbarungen oder Maklerprovision – in unserem Ratgeber zum Thema Haus verkaufen mit Makler erfährst du alles Wichtige.

    Arten von Maklerverträgen beim Immobilienverkauf

    Schließt du mit einem:einer Immobilienmakler:in einen Vertrag ab, besteht grundsätzlich die Wahl zwischen drei verschiedenen Arten des Maklervertrags:

    Alle drei Varianten bieten dir gewisse Vorteile und Nachteile, die du im Vorfeld bedenken solltest.

    Einfacher Maklerauftrag

    Bei einem einfachen Maklerauftrag liegt der Vorteil für den:die Auftraggeber:in darin, dass keinerlei Verpflichtungen oder Bindungen an den Immobilienprofi bestehen. Dieser Vertrag lässt Ihnen den Spielraum, die Immobilie selbst anzubieten oder auch weitere Makler:innen zu beauftragen. Gelingt dir der Verkauf, zahlst du keine Provision an ein Maklerbüro.

    Nachteile: Der:die Makler:in hat nur eine geringe Chance, die Immobilie zu verkaufen und damit eine Provision zu erlangen. Entsprechend wenig Motivation und Leistung kannst du erwarten. Oft nachteilig für den Verkaufserfolg ist es auch, wenn mehrere Makler:innen dieselbe Immobilie anbieten und Interessent:innen damit verunsichern.

    hint
    Einfachen Maklerauftrag kündigen

    Dieser Vertrag wird unbefristet geschlossen, ist aber jederzeit kündbar. Hast du keinen Erfolg mit diesem Vertrag, kannst du ihn jederzeit und ohne Begründung beenden.

    Einfacher Alleinauftrag

    Wer nur eine:n Makler:in beauftragen und dennoch die Möglichkeit erhalten möchte, die Immobilie selbst zu verkaufen, liegt beim einfachen Alleinauftrag richtig. Es handelt sich hier um einen exklusiven Maklerauftrag mit der Option deiner Mitwirkung. Bei Verkauf in Eigenregie wird zudem keine Maklerprovision fällig. Gleichzeitig hält der Vertrag fest, dass der:die Makler:in zum Erreichen des Auftragszwecks tätig werden muss, ohne dass damit für dich eine Verkaufsverpflichtung verbunden ist.

    Für Makler:innen ist ein einfacher Makleralleinauftrag nicht besonders attraktiv, weil am Ende ihrer Bemühungen nicht zwangsläufig eine Maklerprovision ausgezahlt wird. Dementsprechend wird auch das Engagement ausfallen oder die Bereitwilligkeit für Anzeigen, Energieausweise etc. in Vorkasse zu gehen, wie es bei qualifizierten Alleinaufträgen oft gehandhabt wird.


    Maklerin zeigt Interessenten eine Immobilie

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    Maklerauftrag auf sechs Monate befristen

    Es empfiehlt sich, den Vertrag von vornherein auf sechs Monate zu befristen. Zum einen bist du nicht über längere Zeiträume an eine:n Makler:in gebunden und kannst bei Bedarf wechseln. Zum anderen schafft die zeitliche Befristung klare Vorgaben, bis wann du mit einer Vermittlung rechnen kannst und dementsprechend auch eine Maklerprovision in Rechnung gestellt werden kann.

    Qualifizierter Alleinauftrag

    Bei einem qualifizierten Alleinauftrag ist die Möglichkeit ausgeschlossen, dass Eigentümer:innen selbst die Immobilie verkaufen. Solltest du den Verkauf dennoch in Eigenregie durchführen, haben beauftragte Makler:innen Anspruch auf Schadensersatz. Generell sind Makler:innen bei dieser Vertragsart durch die Aussicht auf die Provision besonders motiviert im Hinblick auf eine erfolgreiche, möglichst zügige Vermittlung und einen guten Verkaufspreis. 

    Alle Maßnahmen der Vermarktung, die den Verkaufenden wichtig sind, sollten bei einem qualifizierten Alleinauftrag detailliert im Vertrag aufgeschlüsselt werden.

    Sollte der:die Immobilienmakler:in sich nicht vertragsgerecht verhalten, indem er:sie etwa keine Werbemaßnahmen für das Objekt ergreift, kannst du als Verkäufer:in den Maklervertrag vorzeitig beenden und andere Makler:innen beauftragen, um passende Käufer:innen für die Immobilie zu finden.

      Wer sucht Interessierte? Maklermotivation
    Einfacher Alleinauftrag Mehrere Makler:innen sowie Verkäufer:in Gering
    Einfacher Alleinauftrag Makler:in und Verkäufer:in Mittel
    Qualifizierter Alleinauftrag Makler:in Hoch

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    Wie hoch darf die Provision laut Maklervertrag sein?

    Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 652 BGB) dürfen Makler:innen von den Auftraggeber:innen eine Vergütung verlangen, sofern sie eine erfolgreiche Vermittlung mit Vertragsabschluss nachweisen können.

    Maklerprovision im Maklervertrag

    Für die Berechnung der Maklerprovision gelten bei Vermietung und Verkauf unterschiedliche Regeln:

    • Vermietung: Für den erfolgreichen Abschluss eines Mietvertrages können Makler:innen maximal zwei Monatsmieten ohne Nebenkosten plus Mehrwertsteuer in Rechnung stellen. Nach dem Bestellerprinzip bezahlt die Person, die den:die Makler:in auch bestellt hat. Mieter:innen zahlen dabei den Regelsatz, während Vermieter:innen die Höhe des tatsächlich fälligen Honorars verhandeln können.  
    • Kauf und Verkauf: Durch die gesetzliche Neuregelung der Maklerprovision bei Immobilienkäufen müssen Eigentümer:innen seit Dezember 2020 mindestens 50 Prozent dieser Provision zahlen, den Rest übernehmen die Käufer:innen. Vereinbaren Makler:in und Verkäufer:in eine Provision von drei Prozent des Kaufpreises, muss der:die Käufer:in auch maximal drei Prozent zahlen. Die Provision kann im Rahmen der marktüblichen Werte grundsätzlich frei verhandelt werden.


    Der verhandelte Provisionssatz muss auch im Vertrag schriftlich fixiert werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden. Ohnehin ist die Schriftform des Maklervertrags seit Dezember 2020 gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die Aufteilung der Maklerprovision zwischen Verkäufer:in und Käufer:in.


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    Dabei lässt der Gesetzgeber einen gewissen Spielraum bei der genauen Ausgestaltung der Provisionsregelung:

     

    • Doppelprovision
      Der:die Makler:in schließt sowohl mit Käufer:in als auch mit Verkäufer:in einen Vertrag für dieselbe Immobilie ab. Dementsprechend ist er:sie Auftragnehmer:in für beide Parteien und erhält von beiden Parteien einen Anteil der Provision. In der Regel wird die Maklerprovision hälftig aufgeteilt. Beträgt sie 7,14 Prozent, so zahlen beide Parteien jeweils 3,57 Prozent. 
    • Abwälzung:
      In diesem Fall sind Verkäufer:innen alleinige Vertragspartner:innen. Über den Vertragsabschluss verpflichten sie sich den Makler:innen gegenüber zur vollen Provisionsübernahme, allerdings unter der Voraussetzung, dass sie sich einen Anteil der Provision von der Käuferpartei nach § 656d BGB zurückholen können. Zur anteiligen Übernahme der gesetzlich festgelegten Provision von höchstens 50 Prozent verpflichten sich die Käufer:innen über den Kaufvertrag. Verkäufer:innen könnten dementsprechend auch mehr als 50 Prozent übernehmen.
    • Einseitige Interessenvertretung von Verkäufer:in oder Käufer:in:
      Neben der Doppelprovision und nachträglichen Abwälzung ist es auch möglich, dass nur eine der beiden Vertragsparteien die Provision bezahlt:
      • Innenprovision: Wenn allein der:die Verkäufer:in die Provision übernimmt, spricht man von einer Innenprovision. Diese muss von Makler:in und Verkäufer:in vertraglich vereinbart werden. In der Regel beläuft sich die gesamte Maklerprovision auf 7,14 Prozent plus Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde eine niedrigere Provision ausgehandelt. 
      • Außenprovision: So wird das Gegenstück zur Innenprovision bezeichnet. In diesem Fall erteilt der:die Käufer:in einen provisionspflichtigen Suchauftrag und zahlt die Maklerprovision vollumfänglich. Da Käufer:innen nach dem Gesetz maximal zu 50 Prozent an der Maklerprovision beteiligt werden dürfen, gilt diese Regelung nur, wenn das Kaufobjekt zum Zeitpunkt der Vertragszeichnung noch nicht akquiriert war.

    Provisionsrechner Verkauf


    Was steht in einem Maklervertrag?

    Ein schriftlicher Maklervertrag ist die Basis für die Auslagerung der Immobilienvermarktung an einen externen Profi. Seit 2020 ist die Schriftform für Maklerverträge verpflichtend.

    Maklervertrag Icon

    Der Maklervertrag sollte folgende Punkte enthalten:
     

    • Vertragsart: einfacher Maklervertrag, Makleralleinauftrag oder qualifizierter Makleralleinauftrag
    • Objekt und Preis: Korrekte Angaben zum Objekt und marktgerechter Angebotspreis
    • Vertragspartner: Daten Besteller:in, Daten Makler:in
    • Zeiten und Fristen: Laufzeit des Vertrags (in der Regel 3 bis 6 Monate) sowie Kündigungsfrist. Unter Umständen Klausel zur automatischen Verlängerung des Maklervertrags (Vorsicht!)
    • Höhe der Maklerprovision für Käufer:in oder Verkäufer:in 
    • Vereinbarung, dass eine Provision nur nach Abschluss eines notariell beglaubigten Kaufvertrages anfällt  
    • Sieht der Vertrag eine Aufwandsentschädigung vor? (Vorsicht!)
    • Ist eine Reservierungsvereinbarung enthalten oder eine Überpreisvereinbarung? (Vorsicht!)
    • Vollmacht für den:die Makler:in für Behördengänge
    • Pflichten der Vertragsparteien (z. B. konkrete Tätigkeiten der Makler:innen oder Bereitstellung von Unterlagen durch Besteller:innen)
    • Maklerzusage, regelmäßig über den Vermarktungsstand zu berichten
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Achte besonders auf folgende Punkte:

    • Vergewissere dich, ab wann der Anspruch auf Provision besteht und wer diese in welcher Höhe bezahlt.
    • Achte auf eine überschaubare Vertragslaufzeit – wichtig für einen Wechsel bei schlechtem Service. Versuche, die Klausel für eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Falls vorhanden, darf sie nur die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Laufzeit betragen und ist ungültig, wenn sie sich lediglich im Anhang der Vertragsunterlagen befindet.
    • Überlege genau, welche Maklerleistungen du erwartest: Verkaufsberatung und marktgerechte Verkehrswertermittlung, Erstellung eines Exposés, Bewerbung der Immobilie, Durchführung von Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen, Erstellung eines Kaufvertrags etc. Sie gehören in den Maklervertrag und dienen bei Nichterfüllung als Begründung für außerordentliche Kündigungen.
    • Manche Verträge sehen eine Aufwandsentschädigung vor. Sollte ein Vertrag platzen, hat der:die Makler:in dennoch Anrecht auf ein gewisses Entgelt.
    • Eine Überpreisvereinbarung sollte vermieden werden. In diesem Fall erhält der:die Makler:in die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem ursprünglich vereinbarten Verkaufspreis. 
    • Zum Maklervertrag kann auch eine Reservierungsgebühr gehören, die Interessierte zahlen und die später mit der Maklergebühr verrechnet wird. Eine solche Regelung im Maklervertrag solltest du vermeiden.
    hint
    Maklervertrag Muster zum Download

    Sei vorsichtig bei Maklervertragsmustern, die als Online-Download angeboten werden. Sie können zwar verwendet werden, aber erst, nachdem sie auf Vollständigkeit und rechtliche Aktualität geprüft wurden. Vergiss nicht, individuelle Inhalte so konkret wie möglich zu ergänzen.  

    Maklervertrag kündigen – geht das?

    Angenommen, du möchtest die Dienstleistung des:der Makler:in nicht weiter beanspruchen – welche Möglichkeiten hast du, aus dem Vertrag herauszukommen? 

    Du kannst den Vertrag einfach auslaufen lassen und nicht verlängern. Handelt es sich um eine kurze Vertragslaufzeit von drei bis sechs Monaten, die automatisch endet, ist das eine gute Möglichkeit für einen Wechsel des Dienstleisters. Unbefristete Maklerverträge wie der einfache Maklerauftrag können jederzeit gekündigt werden. Häufiger Anlass dafür: Maklervertrag kündigen, wenn man selbst einen Käufer gefunden hat.


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    Expertenkommentar

    Die Beendigung des Vertragsverhältnisses entbindet dich nicht immer von der Zahlung der Maklerprovision. Nicht der Fall ist das, wenn eine ursprünglich vom:von der Makler:in akquirierte Person die Immobilie innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Maklervertrags kauft. Man spricht von der Bindungsfrist.

    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung
    Nadine Kunert

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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    Wie du deinen Maklervertrag kündigen kannst, entnimmst du dem Vertragsdokument. In der Regel werden zeitlich befristete Verträge fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt. Darüber hinaus ist eine außerordentliche Kündigung immer dann möglich, wenn der:die Makler:in seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die vertraglich vereinbarten Maklerleistungen nicht erfüllt. Finden beispielsweise keine Vermarktungsaktivitäten statt oder werden Interessenten nicht zur Besichtigung eingeladen, ist die Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung erfüllt.

    Kündigungsfrist von zwei Wochen beachten

    Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem du von der Pflichtverletzung erfahren hast, dem:der Makler:in zugegangen sein. Da dein Vertrag nach neueren Regelungen in Schriftform vorliegen vorzuliegen hat, musst du auch schriftlich kündigen.

    Nadine Kunert
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    Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

    Du kannst einen Maklervertrag widerrufen, wenn er als „Fernabsatzvertrag“ gemäß § 312c BGB geschlossen wurde. Damit ist gemeint, dass du und der:die Makler:in für die Vertragsverhandlung und den Vertragsabschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel benutzt haben, also E-Mail, Fax, Telefon, SMS oder Brief. 

    Stimmen die Voraussetzungen, kann der Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags widerrufen werden. So hat es der Gesetzgeber mit Einführung der EU-Verbraucherrichtlinie vom 13. Juni 2014 verfügt. Der:die Makler:in hat die Pflicht, den Kaufinteressierten über sein:ihr Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss aufzuklären, um den Anspruch auf Provisionszahlung nicht zu verlieren. Daher hat sich die Praxis etabliert, dass Makler:innen bereits mit dem Versand des Exposés eine Widerrufsaufklärung mitschicken oder auch über vertragliche Regelungen wie Wertersatzklauseln sicherstellen, dass sie trotz Widerrufs Anrecht auf eine Provisionszahlung behalten. 

    Vorlage Widerrufsformular

    hint
    Beispielmail mit dem Text der Widerrufsbelehrung:

    An [hier ist der Firmenname, Anschrift und ggf. Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
     

    • Bestellt am (*)/erhalten am (*)
    • Name des/der Verbraucher(s)
    • Anschrift des/der Verbraucher(s)
    • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
    • Datum


    (*) Unzutreffendes streichen.

    Hinweis: ImmoScout24 leistet keine Rechtsberatung. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Vorlage. 

    Fazit: Der Maklervertrag steuert dein Vertragsverhältnis

    Dreh- und Angelpunkt deines Vertragsverhältnisses ist der Maklervertrag, der schriftlich vorliegen muss. In diesem Dokument kannst du Vereinbarungen einschließen oder ausschließen. Von dir geforderte Leistungen sollten unbedingt im Dokument erfasst sein, damit du bei Pflichtverletzung des:der Makler:in den Vertrag vorzeitig kündigen kannst. Du kannst in ihm beispielsweise auch eine individuell vereinbarte Provision sowie die Modalitäten der Provisionszahlung festschreiben lassen.

    Genauso kannst du den Vertrag auf Inhalte prüfen, die du lieber ausschließen solltest: zu lange Laufzeiten, automatische Verlängerung, Aufwandsentschädigung, Überpreisvereinbarung und Reservierungsgebühr.

    Auch Kündigungsbestimmungen, Widerruf und Bindungsfrist sind in der Regel Bestandteil des Vertrags.

    Der Vertrag wird individuell vereinbart. Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben. Das bedeutet, dass du über die Inhalte verhandeln kannst. Wenn du eine:n Makler:in beauftragst, dann solltest du dir deiner Gestaltungsspielräume bewusst sein.

    Teil des Dokuments ist auch die Art des Maklervertrags. Nur bei einem qualifizierten Alleinauftrag erhältst du exklusive Betreuung von einem:einer Makler:in, weil die Provision bei dieser Variante an die eine beauftragte makelnde Person fällt und es keine Konkurrenz gibt.

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    FAQ: Häufige Fragen zum Maklervertrag

    ​Ist ein Maklervertrag notwendig?

    Da es keine gesetzlich bindenden Vorschriften zu Maklerleistungen, Rechten und Pflichten der Vertragsparteien gibt, sollten diese über einen Maklervertrag individuell vereinbart werden. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn eine formlose E-Mail den Ansprüchen genügen würde, ist ein sorgfältig ausgearbeiteter und geprüfter Vertrag vorzuziehen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.  

    Welche Arten von Maklerverträgen gibt es? 

    Man unterscheidet drei Arten von Maklerverträgen:

    Der qualifizierte Alleinauftrag ist ein Exklusivertrag, der für eine hohe Motivation der Makler:innen sorgt.

    Nur eine:n Makler:in und zusätzlich der:die Eigentümer:in vermarkten bei einem Makleralleinauftrag.

    Beim einfachen Maklerauftrag sind es mehrere Makler:innen plus Eigentümer:innen gleichzeitig, sodass die Motivation hier am geringsten ist.

    Worauf muss ich beim Maklervertrag achten? 

    Ein gut aufgesetzter Maklervertrag kann schon bei der Auftragsvergabe für Klarheit sorgen. Du legst in ihm die Art des Vertrages und die konkreten Maklerleistungen fest, die Vertragslaufzeit und Provisionshöhe. Achte genau darauf, ob eine Befristung im Vertrag sowie Reservierungsvereinbarung und Aufwandsentschädigung enthalten sind. Vermeide auch eine Überpreisvereinbarung. 

    Wie komme ich aus einem Maklervertrag wieder heraus?

    Du hast ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsabschluss. Darüber hinaus kannst du fristgerecht innerhalb der im Vertrag genannten Fristen kündigen. Bei einem unbefristeten Vertrag ist eine Kündigung jederzeit ohne Nennung von Gründen möglich. Achte auf die Bindungsfrist an den Vertrag, die in der Regel sechs Monate umfasst. Kommt der:die Makler:in seinen Verpflichtungen nicht nach, ist auch eine außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich.

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