Sobald ein:e Mieter:in die Miete nicht zahlt und mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist, hast du als Vermieter die Möglichkeit, ihm:ihr fristlos zu kündigen. Hier erfährst du mehr über den Mietrückstand und deine Handlungsmöglichkeiten als Vermieter:in.


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Das Wichtigste in Kürze
  • Der:die Mieter:in zahlt nicht und hat zwei Monatsmieten verstreichen lassen. Ab jetzt darfst du als Vermieter:in Maßnahmen ergreifen.

  • Wenn du den:die Mieter:in behalten möchtest, kannst du mit einem gerichtlichen Mahnverfahren und ggf. einem Vollstreckungstitel eine schnelle Lösung finden.

  • Alternativ darfst du dem:der Mieter:in fristlos kündigen, wobei keine vorhergehende Mahnung nötig ist. Vorsichtshalber solltest du zusätzlich eine ordentliche Kündigung aussprechen.

  • Sollte der.die Mieter:in nicht auf die Kündigung(en) reagieren, hilft nur noch eine Räumungsklage

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Ab wann ist der Mieter im Mietrückstand?

Bei Mietrückstand solltest du zunächst überprüfen, welche Regelungen du im Mietvertrag getroffen hast. Wenn dort zum Beispiel vorgeschrieben ist, dass der:die Mieter:in die Miete monatlich bis zum dritten Werktag des Monats bezahlen muss, ist er ab dem vierten Werktag eines Monats im Zahlungsverzug.

Vermieterin rechnet ausstehende Mietbeträge aus die der Mieter nicht zahlte

Sollte die Miete am dritten Werktag noch nicht auf deinem Konto sein, kannst du ruhig noch ein paar Tage abwarten. Manchmal stellen sich heraus, dass bei der Überweisung etwas nicht geklappt hat, das Konto kurzzeitig überzogen war oder ähnliches.

Als Mietrückstand ist ein Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten beziffert. Dabei handelt es sich für gewöhnlich um ausbleibende Mietzahlungen. Deine:e Mieter:in zahlt nicht. Aber auch, wenn der Mieter über längere Zeit ohne Grund einen Teil der Miete mindert oder seiner Pflicht zur Mieterhöhung nicht nachkommt, kannst du Maßnahmen ergreifen, sobald die fehlende Summe den Betrag von zwei Monatsmieten erreicht hat.

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Tipp: Frühzeitig das persönliche Gespräch suchen

Indem du das persönliche Gespräch frühzeitig suchst, kannst du eine unter Umständen unbeabsichtigte Zahlungsverzögerung frühzeitig aufklären und dir Ärger sparen. Bitte ihn:sie, die Nachzahlung so schnell wie möglich zu leisten.


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Was tun, wenn Mieter nicht zahlt?

Bei Mietrückstand ist es wichtig, schnell zu handeln, um nicht aufgrund von Mietausfällen selbst in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Zwei Optionen stehen dir zur Auswahl: 

  1. Entweder forderst du den Mieter erfolgreich dazu auf, den Rückstand nachzuzahlen oder 
  2. du beendest das Mietverhältnis so schnell wie möglich, um die Wohnung an eine andere Person zu vermieten.

Wenn du den Mieter:innen wohlgesonnen bist und das Mietverhältnis trotz Mietschulden fortführen möchtest, kannst du den Mietrückstand durch ein gerichtliches Mahnverfahren einfordern. Dafür beantragst du beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid. Dieser gibt dem:der Mieter:in zwei Wochen Zeit, die offene Miete zu zahlen oder Widerspruch einzulegen.

Angenommen, er:sie zahlt nicht und reagiert auch nicht mit Widerspruch, darfst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der Grundlage für eine Zwangsvollstreckung ist. Bei der Zwangsvollstreckung der Schulden wird die Zahlung angeordnet oder die Pfändung von Wertgegenständen veranlasst. Ist nichts dergleichen vorhanden oder möglich, bleibt dir nur noch der Weg der Kündigung.

Für den Fall der:die Mieter:in zahlt die Miete rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen nach, normalisiert sich das Mietverhältnis wieder und du hast keine weiteren Ansprüche.

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Mieter:innen verspäten sich häufig mit der Zahlung

Bei Mieter:innen, die zwar die Miete in voller Höhe zahlen, sich dabei aber immer oder regelmäßig verspäten, musst du zunächst eine Abmahnung aussprechen. Erst danach darfst du fristlos kündigen.

Rechtfertigt Mietrückstand eine Kündigung?

Als Alternative zum Mahnverfahren kannst du den Mietvertrag kündigen wegen Zahlungsverzugs. Bei einem Mietrückstand von mindestens zwei Monatsmieten kannst du auch direkt eine fristlose Kündigung aussprechen. Dafür ist eine vorhergehende Abmahnung nicht nötig. Jedoch kann eine Mahnung hilfreich sein als Vorwarnung und Appell und um mit dem:der Mieter:in doch noch mal in ein lösungsorientiertes Gespräch zu kommen.

Laut §543 des BGB hast du als Vermieter:in die Möglichkeit, bei Mietrückstand außerordentlich fristlos zu kündigen.

Dafür gehst du  wie folgt vor:

  1. Für die fristlose Kündigung ist die Schriftform erforderlich.
  2. Du musst das Schreiben unterzeichnen und an alle Mieter:innen, der Wohnung richten.
  3. Erforderlich ist eine Begründung hinzufügen, in diesem Fall also die Darlegung des Mietrückstands.
  4. Üblicherweise räumst du dem:der Mieter:in 14 Tage für den Auszug ein.
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Hinweis: Ordentliche Kündigung

Es ist ratsam, zusätzlich eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt auszusprechen. Denn der:die Mieter kann die fristlose Kündigung unter Umständen rückgängig machen, indem er:sie die Mietrückstände rechtzeitig nachzahlt. Bei einer ordentlichen Kündigung bleibt die Kündigung trotz rechtzeitiger Zahlung wirksam.

Der Mieter meldet sich nicht auf die fristlose und auch nicht auf die ordentliche Kündigung? Dann hilft nur noch eine Räumungsklage in Kombination mit einer Zahlungsklage. Über letztere kannst du auch Schadensersatz geltend machen. Lass dich dabei von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten.


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FAQ: Häufige Fragen zu Mieter zahlt nicht

Was tun, wenn ein Mieter nicht zahlt?

Als erstes solltest du den Mietvertrag einsehen und überprüfen, welches zeitliche Zahlungsziel vorgegeben ist. Ist dieses bereits verstrichen und der:die Mieter:in zahlt nicht meldet sich nicht, solltest du nachfragen, bevor du eine Zahlungsaufforderung schickst. Bei zwei säumigen Mieten bist du berechtigt rechtliche Schritte einzuleiten.

Rechtliche Schritte bei Mietern, die nicht zahlen

Ist die Miete unvollständig oder grundlos gemindert, musst du zunächst abmahnen. Du kannst auch ein gerichtliches Mahnverfahren in Gang bringen, wenn der:die Mieter:in nicht zahlt. Befindet sich der:die Mieter:in bereits zwei Monatsmieten im Rückstand ist eine fristlose Kündigung rechtens, bei Nichtauszug schließt sich eine Räumungsklage an.

Mieter zahlt nicht: ab wann sollten Mieter handeln?

Ausbleibende Mietzahlungen können auch Vermieter:innen in Existenznöte bringen. Zumindest sind die Einnahmen oft eingeplant für die Erhaltung der Immobilie oder auch zur Tilgung des Kredits. Wenn der:die Mieter:in nicht zahlt, ist also ratsam zeitnah zu reagieren und mit dem:der Mieter:in das persönliche Gespräch zu suchen.

Kann man nicht gezahlte Miete mit der Kaution verrechnen?

Ist das Mietverhältnis bereits beendet und es bestehen Mietrückstände, ist der:die Vermieter:in berechtigt, die Kaution zu verwenden. Der Mietrückstand wird von der hinterlegten Kaution abgezogen, bevor die Mietkaution erstattet wird.

Kann ich den Mieter kündigen, wenn er nicht zahlt?

Ja, sobald der Mieter zwei Monate in Folge seine Miete nicht gezahlt hat, ist eine außerordentliche fristlose Kündigung per Gesetz möglich. Wenn man sicher gehen möchte, dass er auch auszieht und die Zahlungsrückstände nicht doch noch auffüllt, sollte man zusätzlich eine ordentliche Kündigung aussprechen.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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