Es kann passieren, dass sich Fehler in einen Mietvertrag einschleichen. Einer Korrektur müssen Mieter:innen jedoch nicht zwangsläufig zustimmen. Vielmehr ist es angebracht, eine einvernehmliche Lösung anzusteuern. Hier erfährst du, welchen häufigen Fehlern du aus dem Weg gehen solltest, wie du kleinere Fehler korrigieren kannst und wann ein neuer Mietvertrag notwendig ist.
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Fehlerquelle Formularmietvertrag: Formularmietverträge sind praktisch, aber durch die erforderlichen Anpassungen fehleranfällig.
So gehst du die Korrektur an: Um kleinere Fehler zu korrigieren, ist eine Korrektur im gegenseitigen Einverständnis nötig.
Wohnfläche korrigieren: Wir empfehlen dir einen Mietvertragsnachtrag in schriftlicher Form, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.
Gravierende Fehler korrigieren: Bei größeren Fehlern solltest du einen neuen Mietvertrag aufsetzen und diesen rechtzeitig von einem Anwalt prüfen lassen.
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Fehler im Mietvertrag passieren teils aus Unwissenheit, teils aus Unaufmerksamkeit. Häufig ist die Gültigkeit von Mietverträgen mit einer salvatorischen Klausel abgesichert. Sollte ein Passus fehlerhaft sein, verliert er seine Rechtswirksamkeit zwar, aber der Mietvertrag als solcher bleibt gültig.
In Ausnahmefällen kann ein Mietvertrag ungültig sein. Das ist der Fall, wenn mit Absicht falsche Angaben im Mietvertrag verwendet worden sind. Genauso verhält es sich auch bei Mieterselbstauskünften, die nicht wahrheitsgemäß beantwortet worden sind. In beiden Fällen wird der Mietvertrag ungültig, sofern sich die arglistige Täuschung beweisen lässt.
Benachteiligst du den:die Mieter:in im Mietvertrag, wird der entsprechende Dokumentenabschnitt schnell ungültig. Das liegt daran, dass das deutsche Mietrecht sehr mieterfreundlich ist. Vorbeugend solltest du darum einen vermieterfreundlichen und aktuellen Mietvertrag aus seriöser Quelle nutzen, beispielsweise den garantiert rechtskonformen Muster Mietvertrag von ImmoScout24. Damit wahrst du deine Interessen, gleichzeitig reduzierst du die Gefahr, unnötige Fehler zu produzieren. Tauchen Fragen auf, lässt du dich am besten von einem:einer Fachanwältin für Mietrecht beraten.
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Diese häufigen Fehler machen Vermieter:innen, wenn sie den Mietvertrag anpassen oder abändern:
- Schönheitsreparaturklausel mit Fristen
- Endrenovierungsklausel
- Kleinreparaturklausel
- Tierhaltungsverbot
- ungültige Regelungen zur Kaution und Bürgschaft
- falsch umgelegte Nebenkosten
Eine umfassendere Fehlerliste findest du in unserem Beitrag "Wann ist der Mietvertrag ungültig?".
Handelt es sich um kleinere Fehler wie Tippfehler oder Rechenfehler im Mietvertrag, können diese von Hand geändert werden, sofern die Änderungen einvernehmlich sind. Wir empfehlen dir, alle Änderungen schriftlich zu dokumentieren und sich vom Mieter die Änderung unterschreiben zu lassen. So sicherst du dich als Vermieter:in optimal ab.
Wenn es um Fehler wie etwa eine falsch berechnete Wohnfläche geht oder wenn nicht alle Mieter:innen im Mietvertrag aufgeführt sind, kannst du mit einem Mietvertragsnachtrag Abhilfe schaffen. Dieser sollte zwecks Beweisführung vor Gericht immer schriftlich erfolgen. Anderenfalls könnte dein:e Mieter:in vom Kündigungsrecht Gebrauch machen.
Enthält der Mietvertrag schwerwiegende Fehler, kann ihn deine:e Mieter:in anfechten. Wenn er:sie Recht bekommt und das Mietverhältnis erhalten werden soll, könnt ihr den Mietvertrag neu abschließen. Um weitere Fehler zu vermeiden, solltest du dich aber von einem:einer Rechtsanwält:in beraten lassen.
Bei der Anfechtung geht es meist um wesentliche Fehler im Mietvertrag, etwa eine zu frühe Mieterhöhung bei der Staffelmiete oder ungültige Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses. Kannst du dich mit dem:der Mieter:in nicht über die neuen Vertragskonditionen einigen, endet das Mietverhältnis.
Achtung: Sollte es sich um einen Fehler handeln, den du zu verschulden hast, musst du dem Mieter bei Auszug die Umzugskosten erstatten.
Fehler im Mietvertrag sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch rechtliche Konsequenzen haben. Während kleinere Fehler oft durch eine einvernehmliche Korrektur behoben werden können, erfordern gravierende Fehler manchmal einen neuen Mietvertrag.
Eine enge Zusammenarbeit mit einem Anwalt sowie die schriftliche Fixierung aller Änderungen sind essenziell, um sich abzusichern. Präventiv hilft die Verwendung rechtskonformer Vertragsvorlagen.
Unabhängig von der Fehlerart sollte stets eine sachliche und transparente Kommunikation mit dem Mieter angestrebt werden, um größere Konflikte zu vermeiden.
FAQ: Häufige Fragen zu Fehlern im Mietvertrag
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Welche Folgen haben Fehler im Mietvertrag?
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Kleinere Fehler im Mietvertrag können meist problemlos korrigiert werden, gravierende Fehler können den Mietvertrag unwirksam machen.
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Wann gilt ein Mietvertrag als ungültig?
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Ein Mietvertrag ist ungültig, wenn wesentliche Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen oder absichtlich falsche Angaben gemacht wurden.
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Wann kann ein Mietvertrag angefochten werden?
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Ein Mietvertrag kann angefochten werden, wenn der:die Mieter:in nachweisen kann, dass er durch arglistige Täuschung zustande kam.
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Was ist nicht erlaubt im Mietvertrag?
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Unzulässige Klauseln betreffen oft Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, ungültige Kündigungsfristen und Regelungen zur Kaution.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
Um Fehler im Mietvertrag von vornherein zu vermeiden, solltest du als Vermieter:in stets aktuelle und geprüfte Vertragsvorlagen nutzen. Bei individuellen Anpassungen ist es ratsam, diese durch eine:n Fachanwält:in prüfen zu lassen. So vermeidet man rechtliche Fallstricke und langwierige Streitigkeiten mit den Mieter:innen.