Eigentumsübergang beim Immobilienkauf
Kriterien beim Kauf einer Anlageimmobilie
Wichtige Kriterien beim Kauf einer Anlageimmobilie sind Steuervorteile, bestehende Mietverträge, Pflichten, die Lage der Immobilie und allgemein der Übergang des Eigentums.
Allerdings ist ein gut ausgewähltes Objekt eine sichere Anlageform. "Gut ausgewählt" bedeutet, ein geeignetes, gut vermarktbares Objekt zu finden in einer Lage, die kontinuierliche Wertsteigerung verspricht.
Der Standort der Immobilie gewinnt immer mehr an Bedeutung, da Experten darauf hinweisen, das aufgrund der demographischen Entwicklung die Nachfrage nach Wohnraum in zehn bis fünfzehn Jahren abnimmt und die Gegenden, in denen eine lohnenswerte Wertsteigerung zu erzielen ist, abnehmen. In bestimmten Ballungsgebieten wird der Kauf einer Immobilie aber immer attraktiv bleiben.
Eine Immobilie als Anlageobjekt bietet gr0ße steuerliche Vorteile. Die deutsche Steuergesetzgebung ändert sich jedoch ständig, weshalb Interessenten die steuerlichen Vorteile im Vorhinein mit Steuerexpertenerörtern sollten. Zum Steuerexperten geht' hier.
Wenn Sie eine Immobilie als direktes Anlageobjekt erwerben, werden Sie Eigentümer der Immobilie, mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind. Natürlich können Sie Verwaltungsaufgaben an Bevollmächtigte abtreten, letztlich liegt die Verantwortung für das Objekt, die Instandhaltung und Pflege, aber bei Ihnen.
Daher wird es auch in Ihrem Interesse liegen, das sie möglichst seriöse und solvente Mieter haben, um Mietausfälle und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
- der richtige Standort
- bestehende Mietverträge
- steuerliche und rechtliche Details beim Übergang des Eigentums
- Rechte und Pflichten die der Erwerb mit sich bringt
Der wirtschaftliche Übergang des Eigentums auf den neuen Besitzer findet normalerweise mit der Kaufpreiszahlung statt. So ist es in den meisten Immobilien-Kaufverträgen geregelt. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie als neuer Eigentümer Anspruch auf alle Mietzahlungen und sonstigen Erträge, die sich aus dem Objekt ergeben.
Aber Sie haben dann auch alle Kosten, die entstehen zu tragen, wie z.B. Grundsteuer, und alle laufenden Kosten.
Der Kaufpreis sollte erst dann gezahlt werden, wenn alle notwendigen Formalitäten erledigt sind und alle rechtlichen Fragen (existiert z.B. ein Vorkaufsrecht) geklärt sind.
Außerdem muss die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen sein, damit Sie auch offiziell als Eigentümer vorgemerkt sind.
Bestehende Mietverträge
Als neuer Eigentümer übernehmen Sie die Mieter des von Ihnen gekauften Objektes. Die Mietverträge gelten weiter und es gibt kein Sonderkündigungsrecht. Ausnahmen gelten für Objekte, die aus einer Zwangsversteigerung hervorgehen und für Objekte, in denen Vermieter mit einer Mietpartei unter einem Dach wohnen, also z.B. Zweifamilienhäuser.
Auch Mieterhöhungen können nur im gesetzlich möglichen Rahmen und nicht außer der Reihe vorgenommen werden.