Das Mietverhältnis eines unbefristeten Mietvertrags läuft so lange, bis einer der Vertragspartner:innen kündigt. Die richtigen Muster für den unbefristeten Mietvertrag erhältst du bei ImmoScout24 zum geringen Preis. Damit bist du auf der sicheren Seite.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Der unbefristete Mietvertrag endet nicht automatisch, sondern muss von Mieter:in oder Vermieter:in beendet werden.

  • Der schriftliche Vertrag ist von Mietenden mit einer dreimonatigen Frist zu kündigen, Vermietende müssen eine längere Kündigungsfrist berücksichtigen. Diese orientiert sich an der Mietzeit.

  • Vermieter:innen müssen einen Grund wie Eigenbedarf vorweisen, um den unbefristen Vertrag zu kündigen.

  • Mit VermietenPlus kannst du einen vermieterfreundlichen und rechtssicheren Mietvertrag erstellen – ganz nach deinen individuellen Bedürfnissen.

» Für private Vermieter:innen
Die Basis für ein stabiles Mietverhältnis

Der unbefristete Mietvertrag – Definition

In den meisten Fällen greifen Vermieter:innen bei der Vermietung zu unbefristeten Mietverträgen.

Sie zeichnen sich dadurch aus, dass in ihnen die Mietparteien kein Ende der Mietzeit vereinbaren. Dementsprechend muss der Mietvertrag aktiv beendet werden – entweder von Mieter:in oder Vermieter:in.


Eine ältere Mieterin bespricht ihren unbefristeten Mietvertrag mit ihrer Vermieterin, die Stimmung ist entspannt und fröhlich

Dass es sich um einen unbefristet Mietvertag handelt, erkennst du an dieser oder einer ähnlichen Formulierung:

Das Mietverhältnis beginnt am (Datum) und läuft auf unbestimmte Zeit“.

In beidseitigem Interesse sollte der Vertrag schriftlich abgeschlossen werden. Sind die Absprachen nachvollziehbar, können sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen als Beweis dienen.

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Der Mietvertrag zum Download von ImmoScout24

Im Internet einen Einheitsmietvertrag oder Formularmietvertrag zum Download zu finden, scheint einfach. Unzählige Internetseiten bieten solche Mietverträge kostenlos an. Doch wer nicht selbst ein:e Expert:in im Mietrecht ist, kann kaum erkennen, ob ein solcher Standard-Mietvertrag dem aktuellen Stand entspricht und rechtssicher formuliert ist. Häufig stehen Klauseln darin, die mittlerweile rechtlich unzulässig und damit im Streitfall ungültig sind.

Das Mietrecht in seiner Komplexität ist für Lai:innen schwer zu fassen. Zusätzlich verändern neue Urteile und Gesetze des Bundesgerichtshofs die Rechtslage fortlaufend. Im Umgang mit Mietverträgen ist dementsprechend eine erhöhte Wachsamkeit gefragt. Du kannst es aber auch den Fachanwält:innen für Mietrecht überlassen, die die Mietverträge von ImmoScout24 regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen.

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  • Standardmietvertrag
  • Staffelmietvertrag
  • Indexmietvertrag
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Tipp: Umgang mit Formularmietverträgen

Ein Formularmietvertrag oder Einheitsmietvertrag ist nicht auf deine individuelle Vertragssituation zugeschnitten. Einige Klauseln passen nicht zur Vertragssituation und bleiben daher wirkungslos. Genauso sind aber auch Klauseln, die sich auf die gemietete oder zu vermietende Wohnung beziehen, nicht unbedingt wirksam.

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Kündigung: höhere Hürden für Vermieter:innen

In Deutschland wird ein Mietvertrag üblicherweise auf unbestimmte Zeit geschlossen. Mieter:innen und Vermieter:innen sollten den Vertrag in beiderseitigem Interesse unbedingt schriftlich abschließen. Erst dann ist Rechtssicherheit gegeben, auch die Kündigung betreffend.

  • Mietende können den unbefristeten Mietvertrag jederzeit kündigen, sofern sie sich an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten halten.
  • Vermietende müssen höhere Hürden überwinden, wenn sie ihrerseits den Vertrag kündigen wollen. Auch für sie gilt zunächst eine Kündigungsfrist von drei Monaten, die sich aber mit der Dauer des Mietverhältnisses verlängert.

Wohnt der:ie Mieter:in schon länger als fünf Jahre in der Wohnung, beträgt die Kündigungsfrist sechs Monate. Ab acht Jahren Wohndauer gelten für Vermietende acht Monate Kündigungsfrist.

Außerdem müssen Vermieter:innen eine:n gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund anführen. Sie dürfen das Mietverhältnis beispielsweise beenden, wenn sie Eigenbedarf anmelden oder wenn Mietende mit ihren Mietzahlungen im Rückstand sind.

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Hinweis: Kündigungsverzicht entkräftet Recht zur Kündigung

Wer einen unbefristeten Mietvertrag mit Kündigungsverzicht abschließt, kann das Kündigungsrecht für maximal vier Jahre aushebeln. Das gilt sowohl für Mieter:innen als auch für Vermieter:innen. Weitere Einzelheiten findest du in unserem Beitrag Kündigungsverzicht ist vier Jahre möglich.

Für beide Vertragsparteien gibt es bei schwerwiegenden Gründen wie Mietzahlungsrückstand (Vermieter:innen) oder wenn von der Wohnung eine Gefährdung für die Gesundheit ausgeht (Mieter:innen), die Möglichkeit außerordentlich, also fristlos zu kündigen. Hier erfährst du mehr zu den unterschiedlichen Kündigungsfristen und worauf du achten musst.

Nach Zugang eines Mieterhöhungsverlangens oder nach einer angekündigten Mieterhöhung im Zuge einer Modernisierung dürfen Mieter:innen Gebrauch von ihrem Sonderkündigungsrecht machen (§ 561 BGB).

Außerdem kann ein unbefristeter Vertrag auch mit einem Mietaufhebungsvertrag in beidseitigem Einvernehmen beendet werden.

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In welcher Gestalt kommen unbefristete Mietverträge vor?

Der unbefristete Mietvertrag sehr viel verbreiteter als der Zeitmietvertrag. Der Zeitmietvertrag oder auch befristete Mietvertrag kommt häufig in folgenden Ausprägungen vor:

Unbefristeten Mietverträge sind normale Wohnraummietverträge, die auch befristet abgeschlossen werden können, wenn ein triftiger Grund vorliegt wie Eigenbedarf des:der Vermieter:in, umfassende Sanierungsmaßnahmen oder der Bedarf, die Wohnung für einen Angestellten als Werkswohnung zu nutzen.

Auch andere Mietverträge wie Indexmietvertrag und Staffelmietvertrag können unbefristet, aber auch befristet abgeschlossen werden.

Für Mieter: Dreimonatsfrist und Schriftform beachten

Mietende, die ihren unbefristeten Mietvertrag kündigen wollen, brauchen dafür keinen Grund dafür anzugeben. Sie müssen lediglich die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Für die Kündigung von unbefristeten Mietverträgen verlangt der Gesetzgeber die Schriftform. Mieter:innen sollten das Kündigungsschreiben mit Ort und Datum versehen und es persönlich unterschreiben.

Sind mehrere Mieter:innen im Wohnraummietvertrag eingetragen, müssen alle die Kündigung unterschreiben. Sicherheitshalber sollten Mieter:innen ihre Kündigung per Einschreiben verschicken oder persönlich unter Zeugen oder gegen Entgegennahme einer Empfangsbestätigung beim:bei der Vermieter:in abgeben. Kündigungen per Fax oder E-Mail sind unwirksam.


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FAQ: Häufige Fragen zum unbefristeten Mietvertrag

Wie kann ein unbefristeter Mietvertrag vom Mieter gekündigt werden?

Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten dürfen Mieter:innen laut des Deutschen Mieterbundes (DMB) den unbefristeten Mietvertrag kündigen. Es kommt nicht auf die Wohndauer an. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Einschreiben versendet oder persönlich überreicht werden.

Kann ein unbefristeter Mietvertrag vom Vermieter gekündigt werden?

Vermieter:innen können den unbefristeten Mietvertrag kündigen, wenn sie einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund haben. Dazu gehört Eigenbedarf, aufwendige Sanierungsarbeiten und Unterbringungsbedarf von Angestellten.

Wie lange ist ein unbefristeter Mietvertrag gültig?

Es gibt kein Vertragsende beim unbefristeten Mietvertrag, das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit. Je nach Wohndauer gilt für Vermieter:innen eine Kündigungsfrist von drei oder neun Monaten. Für Mieter:innen gilt jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Was bedeutet unbefristet Mieten?

Der unbefristete Mietvertrag bedeutet, dass es keine festgelegte Mietdauer gibt und dieser so lange besteht, bis er gekündigt wird. Der Vermieter hat trotzdem das Recht auf Eigenbedarfsanmeldung.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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