Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Ein Makler hat nur dann Anspruch auf seine Provision, wenn seine Leistungen nachweislich zum Erfolg bei Immobilienverkauf beigetragen haben. Daher lassen viele Makler sich ihre einzelnen Leistungen schriftlich in Form einer Nachweisbestätigung quittieren. Hier erfahren Sie mehr über diese Bestätigung, die weiteren Pflichten des Maklers sowie Gründe für den Verfall des Provisionsanspruchs.
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- Mit einer schriftlichen Nachweisbestätigung sichert der Immobilienmakler seinen Provisionsanspruch ab.
- Wenn der Makler seine Pflichten verletzt, verfällt sein Anspruch auf Provision trotz Nachweisbestätigungen.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Eine Nachweisbestätigung ist ein Dokument, meist in Papierform, mit dem der Makler nachweisen kann, dass er seinen Pflichten nachgekommen ist und sich daher seine Provision verdient hat. Zum Beispiel lässt er sich häufig von Interessenten unterschreiben, dass er gemeinsam mit ihnen eine Hausbesichtigung durchgeführt hat. In § 305 des Bürgerlichen Gesetzbuches gibt es weitere Informationen zum Thema.
Wichtig ist hier auch, dass der besichtigende Kaufinteressent noch keine Vorkenntnis des Objektes hatte. Dies ist vor allem dann, wenn er sich von einem Makler verschiedene Objekte zeigen lässt, nicht leicht nachzuweisen. Sowohl Makler als auch Kaufinteressenten und Sie als Verkäufer sollten daher genau auf die Angaben in jeder Nachweisbestätigung achten.
Zudem darf der Makler bei einer eventuellen Provisionshandlung vor Gericht Zeugen aufrufen. Dies ist allerdings meist eher unzuverlässig, da diese parteiisch sein können oder sich im Zweifelsfall auch nicht an alle Details erinnern. Dokumente wie E-Mails rund um den Hausverkauf oder etwa der Beweis, dass der Makler das Exposé persönlich erstellt hat, gelten ebenfalls als Nachweisbestätigung für die Tätigkeit des Maklers.
Die Pflichten des Maklers sind im Maklervertrag festgehalten. Sie als Verkäufer gehen mit dem Makler einen Vertrag ein, sobald dieser Ihnen ein Exposé erstellt hat und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zukommen lässt. Dieser Vertrag muss nicht schriftlich sein! Jedoch ist es empfehlenswert, auf eine schriftliche Ausarbeitung des Vertrags zu bestehen. In dieser können Sie genau festlegen, wie hoch die Provision ist, welchen Anteil davon Sie als Verkäufer übernehmen und wann die Provision fällig ist, also wie das Erfolgskriterium als Zahlungsbedingung aussieht. Mehr darüber, ob der Makler rechtlich zum Erfolg bei der Hausvermittlung verpflichtet ist, können Sie hier lesen.
Normalerweise hat ein Makler die folgenden Pflichten:
Erstellung eines attraktiven Exposés
Bewerbung der Immobilie auf den entsprechenden Plattformen
Kommunikation mit Kaufinteressenten und Informationspflicht
Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
Bonitätsprüfung des Kaufinteressenten
Begleitung des Verkaufsprozesses
Leider kommt es immer wieder zu Streitigkeiten mit einem Makler, zum Beispiel wenn dieser seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Dafür ist die Nachweisbestätigung essenziell, denn sie kann dem Makler dazu verhelfen, das Recht auf Provision zugesprochen zu bekommen. Eine grobe Pflichtverletzung, eine Fahrlässigkeit, das Verschweigen von Mängeln oder ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis sind weitere Gründe dafür, dass Sie als Auftraggeber dem Makler direkt kündigen dürfen, ohne dass dieser seine Provision erhält.
Beachten Sie allerdings folgende Ausnahme: Wenn Sie einem Makler vertragsgemäß kündigen und die Immobilie danach an einen Interessenten verkaufen, der über den Makler auf diese aufmerksam geworden ist, hat dieser aufgrund der Kundenbindung nach wie vor Anspruch auf Provision. Dieser verfällt nach einer gewissen Zeit. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Maklerprovision.
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