Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Die Maklerprovision beträgt je nach Bundesland etwa 0,6 bis 0,8 Prozent des Kaufpreises, lässt sich allerdings frei verhandeln. In einigen Fällen wie etwa bei Vernachlässigung der Aufklärung über das Widerrufsrecht müssen Sie die Maklerprovision nicht bezahlen. Hier erfahren Sie mehr über mögliche Situationen sowie über die zu erwartende Höhe der Provision für den Makler.
- Der Makler muss seine Pflichten zufriedenstellend erfüllen, bevor er Provision verlangen darf.
- Achten Sie darauf, die Bedingungen für die Provision in einem Maklervertrag detailliert und schriftlich festzuhalten.
- Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, der Makler eine arglistige Täuschung oder Pflichtverletzung vornimmt oder Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert wurden, können Sie in vielen Fällen darauf bestehen, die Provision nicht zu zahlen.
- Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis. Hier können Sie sich einen Makler aus Ihrer Region empfehlen lassen.
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Ein Makler hat nur dann Anspruch auf eine Bezahlung, wenn er die ihm aufgetragenen Aufgaben zufriedenstellend erfüllt. Hier ist es allerdings wichtig, die Maklerpflicht genau zu definieren – am besten schriftlich. Denn es kann bereits als Pflichterfüllung gelten, wenn der Makler einen Kaufinteressenten findet. Falls der Kaufvertrag dann doch nicht zustande kommt, sind Sie als Verkäufer eventuell trotzdem zahlungspflichtig. Darüber können Sie in diesem Artikel noch mehr lesen.
Darüber hinaus muss der Makler die folgenden Bedingungen erfüllen, um eine Rechnung stellen zu dürfen:
Gewerbezulassung als Makler
Kaufvertrag als Kausalität der Bemühungen des Maklers
Nachweistätigkeit, zum Beispiel über Hausbesichtigungen
Erfüllung der Bedingungen aus dem Maklervertrag
Achten Sie darauf, dass beim Hausverkauf der schriftliche Maklervertrag keine Pflicht ist. Häufig beginnt die Zusammenarbeit bereits damit, dass der Makler für Sie ein Exposé erstellt. Sobald er Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert, beginnt der Vertrag. Dies ist vielen Verkäufern nicht bewusst. Bestehen Sie nach Möglichkeit auf einen schriftlichen Vertrag und legen Sie in diesem die Bedingungen für die Arbeit des Maklers genau fest.
Im Umkehrschluss ist die Maklerprovision nicht fällig, wenn der Makler seine Pflichten verletzt. Dazu kann neben grober Fahrlässigkeit auch gehören, dass der Makler unerlaubterweise sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig ist oder dass er aus persönlichem Interesse einen unangemessenen Kaufpreis vorschlägt. Der Makler darf seinen Bekannten keine Vorteile verschaffen. Außerdem muss er die Kunden (sowohl Käufer als auch Verkäufer) rechtzeitig über das Widerrufsrecht des Maklervertrags informieren. Wenn er dies nicht tut, haben Sie statt 14 Tagen ein ganzes Jahr und 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen. Die dann bereits vom Makler geleistete Arbeit müssen Sie in diesem Fall nicht bezahlen.
Sollte der Kaufvertrag nicht zustande kommen, weil die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübt, ist die Maklerprovision trotz der erfüllten Aufgabe, einen Kaufinteressenten zu finden, hinfällig. Außerdem kann es sein, dass Sie als Verkäufer selbst einen Kaufinteressenten finden. Auch dann ist die Provision nicht fällig – achten Sie aber auf die Art des Maklerauftrages! Denn bei einem qualifizierten Alleinauftrag müssen Sie alle Interessenten direkt an den Makler verweisen.
Wichtig ist, dass Sie sich sowohl als Verkäufer als auch als Käufer genau über Ihre Rechte informieren. Sollten Sie sich nicht sicher darüber sein, ob eine Provision fällig ist, ist es sinnvoll, eine Rechtsberatung von einem unabhängigen Experten in Anspruch zu nehmen.
Auch der Notar kann Sie als unabhängige Partei zu Fragen rund um die Finanzen beim Hausverkauf beraten. Mehr zum Hausverkauf mit Notar:in erfahren Sie in diesem Artikel.
Zunächst einmal gilt es, den Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage zu ermitteln. Die Courtage ist rechtlich vorgegeben, während sich eine Maklerprovision frei verhandeln lässt, meistens aber eng an den marktüblichen Preisen orientiert ist. Mehr über den Unterschied können Sie in diesem Artikel nachlesen.
Achten Sie darauf, am besten in einem schriftlichen Maklervertrag die Höhe der Provision genau festzulegen. Diese dürfen Sie mit dem Makler verhandeln. Insbesondere bei hochwertigen Objekten oder Immobilien in bester Lage, die sich leicht vermitteln lassen, können Sie die Maklerprovision gut reduzieren. Weisen Sie auch auf die Konkurrenz hin und holen Sie bei Bedarf verschiedene Angebote ein.
Für eine Orientierung zur erwartbaren Höhe der Provision empfehlen wir Ihnen, unseren Artikel zur Maklercourtage zu lesen. Je nach Bundesland ist neben der Frage nach der ungefähren Höhe der Provision auch die Frage, ob der Käufer die gesamte Höhe der Provision übernimmt oder ob Käufer und Verkäufer sich diese teilen, entscheidend.
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