Der:die Makler:in macht Käufervorschläge und du fühlst dich in Zugzwang? Das ist nicht nötig. Als Verkäufer:in hast du beim Verkauf das letzte Wort und darfst zum Beispiel Kaufinteressierte ablehnen – hier erfährst du mehr über die Rechte und die Pflichten des Maklers oder der Maklerin.
Du möchtest deine Immobilie verkaufen? Spare jetzt Zeit beim Verkaufsprozess und profitiere von der Expertise regionaler Profis.
Makler:innen informieren dich gründlich über die Kaufinteressent:innen und prüfen deren Bonität.
Es ist darum nicht empfehlenswert, die Auswahl der Makler:innen infrage zu stellen. Dennoch solltest du dir genau erklären lassen, wie sie zu der Auswahl gekommen sind.
Wenn du selbst Kaufinteressent:innen findest, musst du je nach Maklervertrag dem:der Makler:in eine Aufwandsentschädigung zahlen.
Ein:e gute:r Makler:in erzielt für dich einen guten Verkaufspreis. Hier kannst du dir eine:n Makler:in aus deiner Region empfehlen lassen.
Viele Immobilieneigentümer:innen tun sich schwer damit, eine:n Makler:in zu beauftragen. Die Frage, mit oder ohne Makler verkaufen, bereitet vielen Kopfzerbrechen.
Allerdings sind die Bedenken oft unbegründet, denn ein:e Makler:in erhält die Provision in der Regel erst, wenn die Vermittlung des:der Käufer:in geglückt und der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben und notariell beglaubigt worden ist. Im Umkehrschluss heißt das: Du musst keinen der Vorschläge deines:deiner Makler:in annehmen und du bezahlst die Provision in diesem Fall auch nicht.
Achte trotzdem darauf, ob vertraglich eine Aufwandsentschädigung vereinbart wird. Wie jeden Vertrag, bei dem es um viel Geld gehen kann, solltest du diesen genauestens prüfen oder prüfen lassen.
Letztendlich ist es eine Abwägungssache. Als Laie bzw. Laiin auf dem Gebiet des Immobilienverkaufs kannst du ebenfalls viel Geld in den Sand setzen, weil du die Fallstricke der Branche nicht kennst. In diesem Fall kann es also unter Umständen vernünftiger sein, einen Profi ans Werk zu lassen. Während du dich entspannt zurücklehnst, übernimmt er den ganzen Prozess angefangen von Immobilienbewertung über die Vermarktungsstrategie bis zur Abwicklung des Verkaufs. Das spart dir eine Menge Zeit und Mühe, dabei ist er schneller und erzielt den besseren Verkaufspreis.
Wichtig dabei ist, den:die für sich selbst passende:n Makler:in zu finden. In unserem Beitrag Makler Bewertung: wie du den richtigen Makler findest, kannst du wichtige Anhaltspunkte zu diesem Thema nachlesen.
Immobilienverkauf mit Makler:in bedeutet nicht, dass du dem:der Makler:in blind vertrauen sollst.
Du solltest dich intensiv damit auseinandersetzen, welche Pflichten diese:r hat.
Dafür ist der Maklervertrag ausschlaggebend, in dem genau aufgelistet ist, welche Leistungen des:der Makler:in in welchem Zeitraum für dich erbringt. Achte genau darauf, wozu der:die Makler:in verpflichtet ist. Die Verpflichtung kann je nach Vertrag schon mit der Übermittlung einer Interessentenliste erfüllt sein.
Wichtig ist auch, was im Falle des Nichtzustandekommens des Kaufvertrags geschieht und ob der:die Makler:Maklerin dann beispielsweise eine Aufwandsentschädigung fordert.
- Aufklärungspflicht über alle bekannten Mängel gegenüber Kaufinteressierten
- Angaben des:der Verkäufers:Verkäuferin auf Plausibilität prüfen
- Aufklärungspflicht bei Doppeltätigkeit für Verkäufer:innen und Käufer:innen
- Werbemaßnahmen
- Organisation von Besichtigungsterminen
- Beratung des:der Verkäufers:Verkäuferin
- Zusammenstellen einer Interessentenliste
- Überprüfung der Bonität der Interessent:innen (wenn im Vertrag festgehalten)
- Bereitstellung von Informationen über die Interessent:innen
Als Hausverkäufer:in sind deine Rechte davon abhängig, welche Art des Maklervertrags du aufsetzt
Bei einem einfachen Maklerauftrag zum Beispiel kannst du mehrere Makler:innen mit der Vermarktung deines Objekts beauftragen, hast aber nicht die Garantie, dass diese tatsächlich aktiv werden. Dies lohnt sich daher vor allem bei Immobilien in bester Lage oder mit hohem Wert.
Beliebter ist der Alleinauftrag. Hier verpflichtest du dich dazu, nur eine:n Makler:in zu beauftragen, und erhältst im Gegenzug die Garantie, dass diese:r für dich aktiv wird.
- Wenn du dich für einen einfachen Alleinauftrag entscheidest, darfst du selbst parallel nach Kaufinteressent:innen suchen.
- Wenn es sich um einen qualifizierten Alleinauftrag handelt, bist du hingegen dazu verpflichtet, alle Kaufinteressent:innen an den:die Makler:in zu verweisen, damit diese:r seine:ihre Provision erhält. Daher sind qualifizierte Makleralleinaufträge in der Praxis sehr häufig.
Wir empfehlen hier, auch die Kündigungsbedingungen der Verträge zu recherchieren. Wann und wie kannst du deinen Maklervertrag kündigen? Musst du Gründe nennen oder kannst du einfach so aus dem Vertrag aussteigen? Wichtig ist das, weil du während der Vertragslaufzeit je nach Vertragstyp nicht selbst nach Interessent:innen suchen darfst. Die Kündigung ist Voraussetzung dafür. Informiere dich am besten in unserem Beitrag zum Maklervertrag.
Du hast das Recht, die abschließende Entscheidung zu treffen, wer deine Immobilie kaufen darf. Der:die Makler:in macht lediglich Vorschläge und überprüft die Bonität der Interessent:innen. Hier erfährst du mehr zur Bonitätsprüfung.
Du erhältst am Ende des Vermarktungsprozesses von deinem:deiner Makler:in eine Liste mit möglichen Interessent:innen.
Kandidat:innen von Besichtigungsterminen wurden anhand verschiedener Kriterien einer genauen Bewertung unterzogen und zu einem engen Kreis von infrage kommenden Interessent:innen verdichtet.
Auf der Basis der Selbstauskunft, der Bonitätsprüfung, den Antworten auf das Exposé, Informationen aus der Kundendatenbank des:der Makler:in beispielsweise sind diese Vorschläge in der Regel zusammengekommen. Normalerweise ist gegen die Vorschläge nichts einzuwenden.
Überlasse die Entscheidung nicht dem:der Makler:in. Am besten gehst du die Liste mit ihm:ihr noch einmal in Ruhe durch und lässt dir erklären, wie er:sie die Interessent:innen gefunden hat. Bestehe auf die Vorlage der Unterlagen, insbesondere der Bonitätschecks der Interessent:innen.
Gegen die objektive Empfehlung des:der Makler:in ist in der Regel nichts einzuwenden. Solltest du aber aus persönlichen Gründen eine Abneigung gegen eine:n Interessent:in haben oder sich eine ganz bestimmte Zielgruppe wünschen, darfst du die Interessentenliste des:der Maklers:Maklerin ablehnen. Wichtig ist, dass er:sie dich nicht zum Verkauf zwingen kann. Es kann aber sein, dass eine Aufwandsentschädigung anfällt.
Weil der Großteil der Arbeit bereits geleistet ist, leiten manche Makler:innen daraus auch das Recht ab, einen Teil der Provision oder sogar die ganze Provision einstreichen zu dürfen. Es ist darum immens wichtig, den Maklervertrag vor Beauftragung genaustens zu lesen.
Alternativ solltest du den:die Makler:in bitten, nach weiteren Interessent:innen zu suchen.
Ein:e ehemals über den:die Makler:in angeworbene Interessent:in ist für dich tabu, wenn du keine Provision zahlen willst. Versuchst du dieser:diesem Interessent:in deine Immobilie dennoch zu verkaufen und es fällt dem:der Makler:in auf, bist du zahlungspflichtig. Mehr dazu liest du in unserem Beitrag „Maklervertrag kündigen“.
FAQ: Häufige Fragen zur Frage „Muss ich Käufervorschläge vom Makler annehmen“?
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Was passiert, wenn ich die Käuferempfehlung des Maklers nicht annehme?
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Wer die Käuferempfehlung des Maklers nicht annehmen möchte, muss das grundsätzlich auch nicht tun. Über mögliche Konsequenzen solltest du dich aber im Maklervertrag informieren.
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Welche Konsequenzen kann es haben, wenn ich die Käuferempfehlungen meines Maklers nicht annehme?
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Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und Käuferempfehlungen des:der Makler:in nicht anzunehmen kann unterschiedliche Konsequenzen haben. Diese sind grundsätzlich im Maklervertrag festgelegt. Während einige Makler eine Aufwandsentschädigung verlangen, berechnen andere einen Großteil oder die ganze Provision mit der Begründung, dass die Arbeit zum Großteil erledigt sei.
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Aus welchen Gründen lehnen Verkäufer die Käuferempfehlungen des Maklers ab?
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Häufig sind es persönliche Beweggründe, aus denen Verkäufer:innen die Käuferempfehlungen des Maklers ablehnen. Unter Umständen stimmt die Chemie zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen nicht oder es wird eine andere Zielgruppe gewünscht.
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Aus welchen objektiven Gründen kann man die Käuferempfehlungen eines Maklers ablehnen?
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Aus objektiver Sicht ist an den Käuferempfehlungen eines:einer Makler:in in der Regel nichts zu beanstanden. Dennoch solltest du dir erklären lassen, wie es zu der Auswahl kam und die Unterlagen der Interessent:innen, insbesondere die Bonitätschecks, vorlegen lassen.
Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.
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