Gewerbegebiete (GE)
Als Gewerbegebiete bezeichnet man Gebiete, in denen überwiegend gewerbliche Betriebe angesiedelt sind. In einem Gewerbegebiet dürfen vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebereiche untergebracht werden. Dies sind zum Beispiel Hallen, Lagerhäuser, Lagerplätze, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke, in Ausnahmefällen auch Wohnungen.
Gewerbegebiete sind laut Städtebaurecht von einer Stadt oder Gemeinde definierte Bereiche, die ausschließlich zur gewerblichen Nutzung vorgesehen sind. Handelt es sich um ein Gebiet, das von einem einzelnen Betreiber zum Zweck der gewerblichen Nutzung errichtet wurde, wird es auch als Gewerbepark bezeichnet. Angesiedelt werden dürfen Branchen, von denen keine erhebliche Belästigung für die Umgebung ausgeht. Dies bezieht sich sowohl auf Lärm als auch auf Geruch. Mögliche Nutzer von Gewerbegebieten sind in Deutschland laut § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO):
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude
- Tankstellen
- Anlagen für sportliche Zwecke
Wohngebiete sind von Gewerbegebieten räumlich zu trennen. Eine Ausnahme bilden Wohnbereiche für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsleiter und Betriebsinhaber. Die Wohnungen müssen dem Gewerbebetrieb zugeordnet werden können. Außerdem dürfen sie hinsichtlich Fläche und Baumasse nicht größer sein als der Betrieb. Weitere Ausnahmen können für Anlagen erteilt werden, die kirchlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Zwecken dienen. Auch für Vergnügungsstätten können Bereiche freigegeben werden.
Gewerbegebiete wurden einst geschaffen, um Lärm- und Geruchsbelastungen für umliegende Wohnungen zu minimieren. Dies führte vor allem dazu, dass Wohngebiete zunehmend frei von Gewerbe gehalten wurden.
Diese Trennung verringerte nicht nur die direkten Belastungen der Anwohner, die von einem Gewerbebetrieb ausgehen, sondern hielt auch den Gewerbeverkehr aus Wohngebieten fern.
Aufgrund der Distanz zwischen Wohn- und Gewerbegebieten ist jedoch nicht nur der Gewerbeverkehr – beispielsweise durch Lieferanten – vermehrt im Gewerbegebiet zu finden.
Auch Angestellte müssen mit Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen und steigern so das dortige Verkehrsaufkommen. Die Trennung von Wohnen und Arbeiten trifft sowohl auf Zustimmung als auch auf Ablehnung.
Befürworter sehen die Vorteile vor allem im Fehlen von Gewerbeverkehr und Lärmbelastungen. Die Gegenseite argumentiert, dass eine geringe Distanz zwischen Arbeitsplatz und Wohnung für den Arbeitnehmer eine Zeitersparnis darstellt und darüber hinaus auch Umweltbelastungen reduziert, indem Fahrtstrecken verkürzt werden.
Sie wünscht sich Mischgebiete, in denen neben Wohnungen auch Gewerbebetriebe zu finden sind, von denen keine Belästigungen ausgehen, beispielsweise Verwaltungs- und Bürogebäude.
Siehe auch:
- Besondere Wohngebiete (WB)
- Industriegebiete (GI)
- Kerngebiete (MK)
- Mischgebiete (MI)
- Sondergebiete (SO)