Public Private Partnership (PPP)
Eine Public Private Partnership (PPP), also eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), bezeichnet die vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und privatrechtlich organisierten Unternehmen. In solchen Partnerschaften werden für gewisse Aufgaben benötigte Ressourcen, etwa Personal, Kapital und Fachwissen, vereinigt und als gemeinsames Projekt realisiert. Jeder Partner spezialisiert sich dabei auf sein Fachgebiet. Zumeist gründen die Partner eine Zweckgesellschaft, an der private Wirtschaft und öffentliche Hand jeweils gleich große Anteile halten.
Die Art der Kooperation zwischen privater Wirtschaft und öffentlicher Hand ist bei der Public Private Partnership nicht eindeutig definiert. Im Allgemeinen ist von PPP die Rede, wenn die Partner ihre persönlichen Stärken für die Realisierung eines gemeinsamen Projektes einsetzen und im Rahmen einer langfristigen Zusammenarbeit von den Fähigkeiten des Anderen profitieren. Nicht als PPP betrachtet werden dementsprechend reine Finanzierungsgeschäfte sowie die Erteilung von Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Hand an private Unternehmen. Bei der PPP trägt der private Partner die Verantwortung für die einzelwirtschaftliche Erbringung der Leistungen. Die öffentliche Hand gewährleistet hingegen die Einhaltung gemeinsamer Ziele. Grundsätzlich wird zwischen Public Private Partnership unterschieden, der Organisations-PPP und der projektbezogenen Vertrags-PPP.
Von einer Organisations-PPP ist bei einem gemischtwirtschaftlichen Unternehmen die Rede, das beide Partner in Form einer Kapitalgesellschaft gründen. Sie verwalten die gemeinsamen Ressourcen gemeinsam und verfügen über eine gemeinsame Strategie zur Erreichung der Projektziele.
Bei der projektbezogenen Vertrags-PPP sind die Leistungen, die von beiden Partnern erbracht werden müssen, nicht eindeutig definiert. Abstimmungen und Koordinierungen erfolgen erst im Vertragsablauf. Wesentliches Merkmal dieser PPP ist somit das Vertragsmanagement.
Den wesentlichen Ursprung haben Public Private Partnerships in Großbritannien. Die britische Private Finance Initiative (PFI) wurde im Dezember 2001 gegründet und gilt als erstes systematisch konzipiertes Projekt eines Staates zur Nutzung von privatem Kapital für öffentliche Vorhaben. In Großbritannien selbst stehen die PPPs in der Kritik, nachdem ein Ausschuss des Parlaments 2011 zu dem Schluss kam, dass es keine Belege für die Vorteile des PPP-Verfahrens gibt. So wurden bei Schulen unter anderem bauliche Mängel festgestellt und bei Krankenhäusern wurde an Personal gespart, sodass die die Qualität der Versorgung gefährdet war. Den Beginn von PPP-Projekten in Deutschland bildete im Jahr 1999 die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Im November 2002 wurde in Hessen das „Gesetz über den Bau und die Finanzierung öffentlicher Straßen durch Private“ verabschiedet. Und im September 2008 stellte der Bund das 100. PPP-Projekt im öffentlichen Hochbau vor.
Einer Public Private Partnership (PPP) können ganz unterschiedliche Modelle zugrunde liegen. Beispiele für derartige Modelle sind das Betreibermodell, das BOT-Modell, das Erwerbermodell, das Inhabermodell, das Leasingmodell, das Mietmodell, das Konzessionsmodell, das Gesellschaftsmodell, das Betriebsführungsmodell oder das Betriebsüberlassungsmodell. Grundsätzlich lässt sich dabei zwischen PPP-Projekten im Hochbau sowie in der Verkehrsinfrastruktur unterscheiden. Im öffentlichen Hochbau wären sämtliche genannte Modelle möglich. Doch besonders etabliert haben sich das Verfügbarkeitsmodell, das Konzessionsmodell sowie das Gesellschaftsmodell. Bei Projekten der Verkehrsinfrastruktur finden sich hingegen häufig das Verfügbarkeitsmodell, das Betreibermodell nach dem Fernstraßenbauprivatisierungsgesetz sowie auf Grundlage des Ausbauprogramms der Bundesregierung.