Gewerbelexikon

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien sind Immobilien für das nichtproduzierende Gewerbe und für die Verwaltung des produzierenden Gewerbes, wie zum Beispiel Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen, Handelsimmobilien (Einkaufszentren, Supermärkte, Factory-Outlets), Gastronomieimmobilien (Hotels, Restaurants), Freizeitimmobilien (Tennishalle, Fitness-Studio, Solarium) sowie Gewerbe- und Technologieparks.

Konzeption, Umsetzung, Management, die Immobilienbewertung, Finanzierung und anschließende Vermittlung von Gewerbeimmobilien setzen fundierte Fachkenntnisse voraus, was zu speziellen Leistungsprofilen von Immobilienmaklern geführt hat.

Arten von Gewerbeimmobilien

Man unterscheidet Gewerbeimmobilien in fünf Arten:

  • Produktionsimmobilien, beispielsweise Lagerhallen, Verteilerzentren, Kühlhallen
  • Handelsimmobilien wie Einkaufszentren, Supermärkte oder Ladengeschäfte
  • Logistikimmobilien und Büroimmobilien
  • Freizeitimmobilien
  • Spezialimmobilien wie Bahnhöfe oder Autohöfe

Gewerbeimmobilien sind im Steuerrecht, im Baurecht und im Finanzierungsbereich von Wohnimmobilien klar abgegrenzt. Es gibt jedoch auch Immobilien, die von ihrer Beschaffenheit her sowohl Gewerbe- als auch Wohnimmobilie sein können, zum Beispiel Bauernhöfe.

Unterschiedliche Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Auch bei der Immobilienbewertung wird zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien unterschieden. So werden Wohnimmobilien, die vom Besitzer selbst genutzt werden, üblicherweise nach dem Sachwertverfahren beurteilt.

Hierbei wird der Wert des Hauses danach ermittelt, welche Kosten im Falle eines Neubaus anfallen würden. Die bestehende Abnutzung und andere wertbeeinflussende Faktoren werden dabei berücksichtigt.

Gewerbeimmobilien werden im Gegensatz dazu nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Grundlage bildet der Reingewinn, der dauerhaft mit der Gewerbeimmobilie erzielt werden kann.

Gesetzliche Bestimmungen

Die Besteuerung von Gewerbeimmobilien wird ebenfalls nach anderen Maßstäben vorgenommen als bei Wohnimmobilien.

Je nach Nutzungsart wird die Grundsteuer nach unterschiedlichen Grundsteuermesszahlen berechnet.

Bei gewerblichen Mietverträgen wird auf Vorgaben verzichtet, es herrscht weitgehende Vertragsfreiheit. Unter anderem die geringen vertraglichen Bestimmungen und die daraus resultierende Flexibilität auf Angebots- und Nachfrageseite führen zu starker Konkurrenz auf regionalen, nationalen und internationalen Märkten.

Diese Konkurrenz herrscht sowohl bei Investoren als auch bei Mietern. In der Kombination mit der starken Konjunktursensitivität der Vermietung von Gewerbeimmobilien ergibt sich eine größere Marktdynamik als bei Wohnimmobilien.

Die Preise für Gewerbeimmobilien werden vor allem von Angebot und Nachfrage bestimmt. In begehrten Lagen können sie um ein Vielfaches höher sein als in Gebieten, die für Gewerbetreibende unattraktiver sind.