Kataster
Als Kataster wird grundsätzlich ein Register von Sachverhalten und Dingen mit räumlichem Bezug bezeichnet. Auf Grundlage von Vermessungen werden in einem Kataster, genauer im Liegenschaftskataster, die Einteilung des Grund und Bodens in Flurstücke (Parzellen, Grundstücke) sowie deren tatsächliche Verhältnisse hinsichtlich Lage, Größe und Nutzungsart nachgewiesen. Das Liegenschaftskataster wird von den Vermessungs- und Katasterämtern geführt und ständig aktualisiert. Zusammen mit dem Grundbuch dient das Kataster als weiteres amtliches Verzeichnis dem Nachweis der Grundstücke in Deutschland im Sinne der Grundbuchordnung. Das Kataster garantiert die Sicherung des Eigentums sowie der Rechte an Grund und Boden und schafft mit neuen Flurstücksgrenzen, die im Rahmen amtlicher Liegenschaftsvermessungen bestimmt werden, die Voraussetzung für neue Eigentumstitel.
Zu den zentralen Aufgaben des Katasters zählen die Beschreibung der Liegenschaften (Liegenschaftsbuch) und die Darstellung in Karten (Liegenschaftskarte) im Hinblick auf die geografische Lage, die baulichen Anlagen, die Art der Nutzung und die Größe der Liegenschaften. Dabei werden unter Liegenschaften Grundstücke und Gebäude verstanden. Der Grundstücksnachweis wird ergänzt durch das Grundbuch, in dem auf den Grundstücken ruhende Rechte wie etwa Eigentum oder Hypotheken festgehalten werden. Dabei stützt sich das Grundbuch sowohl in der Bezeichnung als auch in der Beschreibung der Flurstücke auf die Angaben des Katasters. Grundstücke bestehen aus mindestens einem Flurstück. Als Flurstück wiederum wird ein geometrisch eindeutig begrenzter Teil der Erdoberfläche bezeichnet. Es stellt die kleinste Buchungseinheit des Katasters dar.
Das Liegenschaftskataster umfasst mehrere Bestandteile oder auch Verzeichnisse. Hierzu zählen das automatisierte Liegenschaftsbuch (Katasterbuchwerk), die automatisierte Liegenschaftskarte (Katasterkartenwerk) und das Vermessungs- oder Katasterzahlwerk. Im Katasterbuchwerk sind unter anderem enthalten:
- die Bezeichnung des Flurstücks
- die Bezeichnung der Lage
- die Größe des Flurstücks in Quadratmetern
- die Art der tatsächlichen Nutzung
- Verwaltungshinweise bei öffentlichen Gebäuden
- die Buchungskennzeichen im Grundbuch
- Eigentümer, Erbbauberechtigte, etwaige Verwalter oder gesetzliche Vertreter
Das Katasterkartenwerk enthält in erster Linie die Flurkarte. Sollte agrarisch nutzbare Fläche vorhanden sein, wird es um die Schätzungskarte ergänzt. Diese wird auf Basis der amtlichen Bodenschätzung erstellt. Neben der räumlichen Lage, den Flurstücksnummern, der Form und Abgrenzung der Flurstücke sind auch die Gebäude, die Straßennamen, die Nutzungsarten und die Flur- bzw. Gemarkungsgrenzen abgebildet. Im Katasterzahlenwerk sind sowohl die Vermessungsrisse als auch die Koordinaten und Koordinatenberechnungen sämtlicher im Kataster nachgewiesenen Liegenschaften festgehalten. Darüber hinaus enthält es den Nachweis der Flächenermittlung.
Die Flurkarte ist einer der Hauptbestandteile eines Katasters. Mittlerweile ist der Begriff der Flurkarte jedoch veraltet und wurde in den 1990er Jahren durch den der Automatisierten Liegenschaftskarte ersetzt, im Bundesland Bayern durch den der Digitalen Flurkarte. Dies bedeutet vor allem, dass die Flurkarten in eine digitale Form umgestellt wurden. Die Automatisierte Liegenschaftskarte und die Digitale Flurkarte sind jeweils maßstabsfrei und decken beide das gesamte Gebiet eines ganzen Bundeslandes ab. Dem Nutzer der Automatisierten Liegenschaftskarte oder der Digitalen Flurkarte werden damit weiterführende Fortführungsarbeiten um einiges erleichtert. Alle in der Automatisierten Liegenschaftskarte enthaltenen Teildateien besitzen eine Datenstruktur, die hierarchisch angeordnet ist. Zu den Teildateien gehören unter anderem die Grundrissdatei, die Punktdatei, die Attributdatei, das Auftragsbuch sowie die Datei der jeweiligen Messungselemente. Die Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte werden immer als Fachobjekte modelliert, welche der realen Welt entsprechen.